LG Köln: Bewerbungsfotos im Internet urheberrechtswidrig
Dienstag, 17. Juli 2007, von Adrian Schneider
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OLG Köln
Urteil vom 19. Dezember 2003
AZ: 6 U 91/03
Passfoto im Internet
Die Verwendung von Passfotos im Internet ist nicht von dem üblichen Vertrag zur Erstellung von Bewerbungsfotos mit dem Fotografen gedeckt.
http://www.aufrecht.de/2884.html
Urteil vom 19. Dezember 2003
AZ: 6 U 91/03
Passfoto im Internet
Die Verwendung von Passfotos im Internet ist nicht von dem üblichen Vertrag zur Erstellung von Bewerbungsfotos mit dem Fotografen gedeckt.
http://www.aufrecht.de/2884.html
Das ist wieder mal ein Beweis dafür, dass Paragraphan über's Ziel hinausschießen können.
In diesem Fall dürften die Urheberrechte mehr Wert sein als die Paar Photos. Müsste man mal als Kunde anfragen, wieviel der Photograph für die Urheberrecht hinlegt.
In diesem Fall dürften die Urheberrechte mehr Wert sein als die Paar Photos. Müsste man mal als Kunde anfragen, wieviel der Photograph für die Urheberrecht hinlegt.
Auf gut deutsch: Fotos jeglicher Art selber machen um sich solchen Ärger zu ersparen.
Dass dadurch der Fotograf arbeitslos wird, ist dabei unerwünschter Nebeneffekt.
Abgesehen davon ist das alles doch lächerlich, denn wofür sind Fotos vom Fotografen denn da, wenn nicht dazu, sich selbst zu präsentieren - und da gehört logischerweise auch das Internet dazu.
Dass dadurch der Fotograf arbeitslos wird, ist dabei unerwünschter Nebeneffekt.
Abgesehen davon ist das alles doch lächerlich, denn wofür sind Fotos vom Fotografen denn da, wenn nicht dazu, sich selbst zu präsentieren - und da gehört logischerweise auch das Internet dazu.
Es handelt sich um ein BEWERBUNGSBILD!
Wie ich mich bewerbe ist meine Sache!
Ob per Brief, eMail, Anzeige mit Bild, Littfasssäule, Fernsehen ...
Solch Urteile können nur in unserer Bananenrepublik gefällt werden.
Gruß Fred
Wie ich mich bewerbe ist meine Sache!
Ob per Brief, eMail, Anzeige mit Bild, Littfasssäule, Fernsehen ...
Solch Urteile können nur in unserer Bananenrepublik gefällt werden.
Gruß Fred
Vorallem wird die Leistung des Fotographen überbewertet. Es geht im
Grunde um eine handwerkliche Leistung, nicht um eine künstlerische.
Ausnahmen können eventuell bei den wirklichen Spitzenkräften
vorliegen. Diese werden aber dann auch mit Supermodels, nicht
Bewerbungsfotos, arbeiten. Ich beauftrage einen Fotographen um eine
relativ simple Abbildung binnen gewissen Rahmenkriterien zu bekommen,
nicht um ein schutzwürdiges Kunstwerk zu erhalten.
Grunde um eine handwerkliche Leistung, nicht um eine künstlerische.
Ausnahmen können eventuell bei den wirklichen Spitzenkräften
vorliegen. Diese werden aber dann auch mit Supermodels, nicht
Bewerbungsfotos, arbeiten. Ich beauftrage einen Fotographen um eine
relativ simple Abbildung binnen gewissen Rahmenkriterien zu bekommen,
nicht um ein schutzwürdiges Kunstwerk zu erhalten.



