LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Mittwoch, 4. Juli 2007, von Adrian Schneider
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Kommentare
Hinsichtlich der Sicherheit der Datenkommunikation finde ich das Urteil gut. Doch jede Medaille hat zwei Seiten. Wie wäre der Sachverhalt also zu beurteilen, wenn der WLAN-Router gerade dazu bestimmt ist, anderen Benutzern Zugang zur IT-Infrastruktur zu gewährleisten, wie dies bei FON (http://www.fon.com) der Fall ist?
Hallo Herr Appenzeller,
Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir leider nicht geben. Mit den generellen rechtlichen Problemen von WLAN-Communities habe ich mich allerdings bereits von einigen Monaten auseinandergesetzt.
Auch zu finden hier im Blog:
http://www.telemedicus.info/article/102-Rechtliche-Probleme-bei-WLAN-Communities.html
Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir leider nicht geben. Mit den generellen rechtlichen Problemen von WLAN-Communities habe ich mich allerdings bereits von einigen Monaten auseinandergesetzt.
Auch zu finden hier im Blog:
http://www.telemedicus.info/article/102-Rechtliche-Probleme-bei-WLAN-Communities.html
Zur Frage, was das inhaltlich weitgehend gleiche Urteil des LG Hamburg für das Konzept FON bedeuten kann und wie dem zu begegnen ist, habe ich im Januar ein Interview mit Herrn Eckhardt von der Kanzlei Juconomy gemacht. Zu finden unter: http://www.jcast.de//index.php?option=com_content&task=view&id=30&Itemid=12
Liebe Grüße
Laura
Liebe Grüße
Laura






