Daten für alle!
Zugeständnisse wurden hingegen bei der Speicherzeit gemacht: Bisher wurden die Daten 3, 5 Jahre gespeichert – der neue Vertrag sieht eine Löschung erst nach 15 Jahren vor. Außerdem stehen die Informationen nun sämtlichen Behörden des Heimatschutzministeriums zur Verfügung. Damit steht es den USA frei, die PNR für alle möglichen Zwecke zu verwenden. Datenschützer befürchten, dass sie auch für Scoring-Verfahren der Sicherheitsbehörden herhalten müssen: Diese bewerten so schon seit längerer Zeit das „Sicherheitsrisiko“ von Einreisenden in die USA anhand unterschiedlicher Daten.
Nicht viel gewonnen...
Für seine Gültigkeit muss das Abkommen erst noch vom Europäischen Rat und den nationalen Parlamenten abgesegnet werden. Allerdings ist fraglich, ob es den Datenschutzanforderungen nach europäischem Recht genügt. Durch die sehr offene Formulierung möglicher Verwendungszwecke könnte insbesondere der Zweckbindungsgrundsatz verletzt sein: Es ist nicht im mindestens absehbar, in welchem Umfang und für welche Zwecke die USA die PNR nutzen werden. Von einer Transparenz kann also keine Rede sein. Für die Rechte der Flugpassagiere an ihren persönlichen Daten ist damit nicht viel gewonnen worden.
Zum Interview mit dem Bundesinnenminister.
Zur Videobotschaft des Bundesinnenministers.
„Der gläserne Fluggast: Neues PNR-Abkommen steht an“ bei Telemedicus.

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