Illusion der Anonymität: Interview zum Thema „Tracking“
Dienstag, 29. Mai 2007, von Anja Assion
Kommentare
Zuerst einmal ist es m.E. längst geklärt: Eine IP ist personenbezogen, da gibt es nichts mehr zu deuten, da §3 BDSG auch mittelbare Bestimmung (etwa durch den Provider) ausreichen lässt.
Die Frage "Ich gehe davon aus, dass die Rechtsprechung ähnliche Maßstäbe wie für die Impressumspflicht gelten lassen wird." ist für mich nicht nachvollziehbar, da das TMG vorgibt, dass der Benutzer bewusst in die verarbeitung personenbezogener Daten einwilligen muss. Eine einfache Datenschutzerklärung ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten daher nicht ausreichend, vielmehr muss der User vorher bewusst einwilligen, wobei er diese Einwilligung widerrufen können muss und die Einwilligung zu protokollieren ist. (§13 II TMG)
Zu beidem habe ich längere Aufsätze geschrieben, die sich im Internet abrufen lassen, einfach bei Google nach "ip personen bezogen" suchen.
Nur nebenbei stelle ich mir die Frage, ob es terminologisch richtig ist, das tracking mit der Logfile Analyse gleichzusetzen: Logfiles werden vom Web-Server erzeugt und unterliegen m.E. dem Privileg des §11 III TMG. Das "echte" Tracking, etwa mittels Cookies, bei dem User durch Maßnahmen - auch über mehrere Server hinweig- verfolgt werden unterliegt dagegen völlig dem Datenschutzrecht des TMG und BDDSG.
Die Frage "Ich gehe davon aus, dass die Rechtsprechung ähnliche Maßstäbe wie für die Impressumspflicht gelten lassen wird." ist für mich nicht nachvollziehbar, da das TMG vorgibt, dass der Benutzer bewusst in die verarbeitung personenbezogener Daten einwilligen muss. Eine einfache Datenschutzerklärung ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten daher nicht ausreichend, vielmehr muss der User vorher bewusst einwilligen, wobei er diese Einwilligung widerrufen können muss und die Einwilligung zu protokollieren ist. (§13 II TMG)
Zu beidem habe ich längere Aufsätze geschrieben, die sich im Internet abrufen lassen, einfach bei Google nach "ip personen bezogen" suchen.
Nur nebenbei stelle ich mir die Frage, ob es terminologisch richtig ist, das tracking mit der Logfile Analyse gleichzusetzen: Logfiles werden vom Web-Server erzeugt und unterliegen m.E. dem Privileg des §11 III TMG. Das "echte" Tracking, etwa mittels Cookies, bei dem User durch Maßnahmen - auch über mehrere Server hinweig- verfolgt werden unterliegt dagegen völlig dem Datenschutzrecht des TMG und BDDSG.
"Zuerst einmal ist es m.E. längst geklärt: Eine IP ist personenbezogen, da gibt es nichts mehr zu deuten, da §3 BDSG auch mittelbare Bestimmung (etwa durch den Provider) ausreichen lässt."
Naja, nicht jede IP ist personenbezogen. Auch nicht jede Statische (denn die Individualisierung des Unternehmens reicht nicht aus). Dass in Sonderfällen jedoch die IP auch personenbezogen sein kann und deshalb jede IP wie ein personenbezogenes Datum zu behandeln ist, habe ich ja erklärt.
"Die Frage "Ich gehe davon aus, [...]" ist für mich nicht nachvollziehbar, da das TMG vorgibt, dass der Benutzer bewusst in die verarbeitung personenbezogener Daten einwilligen muss."
Mit dem Hinweis auf die Informationspflichten im TMG meinte ich den Fall, wo zwar nicht personenbezogen, aber pseudonymisiert getrackt wird. Also § 15 Abs. 3 TMG. Ansonsten ist in der Tat eine Einwilligung notwendig. Wobei mir eine solche Einwilligungserklärung im Zusammenhang mit Tracking in der Praxis noch nicht untergekommen ist.
"Nur nebenbei stelle ich mir die Frage, ob es terminologisch richtig ist, das tracking mit der Logfile Analyse gleichzusetzen"
Im Hinblick auf die Definition von Tracking als "Verfolgung eines Nutzers auf einer Internetseite" können Logfiles/Logfileanalyse durchaus als Tracking bezeichnet werden. Natürlich muss bei Tracking aber nach Art und Umfang differenziert werden.
Eine Privilegierung nach § 11 Abs. 3 TMG sehe ich dem Wortlaut nach bei Logfiles aber nicht. Aber da muss ich gestehen, dass ich mich mit dieser Vorschrift noch nie ernsthaft befasst habe.
Naja, nicht jede IP ist personenbezogen. Auch nicht jede Statische (denn die Individualisierung des Unternehmens reicht nicht aus). Dass in Sonderfällen jedoch die IP auch personenbezogen sein kann und deshalb jede IP wie ein personenbezogenes Datum zu behandeln ist, habe ich ja erklärt.
"Die Frage "Ich gehe davon aus, [...]" ist für mich nicht nachvollziehbar, da das TMG vorgibt, dass der Benutzer bewusst in die verarbeitung personenbezogener Daten einwilligen muss."
Mit dem Hinweis auf die Informationspflichten im TMG meinte ich den Fall, wo zwar nicht personenbezogen, aber pseudonymisiert getrackt wird. Also § 15 Abs. 3 TMG. Ansonsten ist in der Tat eine Einwilligung notwendig. Wobei mir eine solche Einwilligungserklärung im Zusammenhang mit Tracking in der Praxis noch nicht untergekommen ist.
"Nur nebenbei stelle ich mir die Frage, ob es terminologisch richtig ist, das tracking mit der Logfile Analyse gleichzusetzen"
Im Hinblick auf die Definition von Tracking als "Verfolgung eines Nutzers auf einer Internetseite" können Logfiles/Logfileanalyse durchaus als Tracking bezeichnet werden. Natürlich muss bei Tracking aber nach Art und Umfang differenziert werden.
Eine Privilegierung nach § 11 Abs. 3 TMG sehe ich dem Wortlaut nach bei Logfiles aber nicht. Aber da muss ich gestehen, dass ich mich mit dieser Vorschrift noch nie ernsthaft befasst habe.
Hallo Jens! 
Ich würde § 11 Abs. 3 TMG, ohne jetzt näher in die Bücher zu schauen, bei den "Telekommunikationsgestützten Diensten" (§ 3 Nr. 25 TKG) verorten. Insofern wäre die Bestimmung für Logfiles nicht einschlägig.
Ich würde schon sagen, dass es da was zu deuten gibt. Zu der Frage gibt es m.W. keine Rechtsprechung, und die Literatur geht m.E. eher in die andere Richtung: Die dynamische IP ist kein personenbezogenes Datum. Kernfrage ist dabei, ob sich - für den konkreten Normadressaten - ohne weiteres ein Personenbezug feststellen lässt. Der normale Webseitenbetreiber dürfte alleine von einer IP aber noch nicht auf konkrete Personen zurückschließen können; schon deshalb, weil der Provider aus datenschutzrechtlichen Gründen den Personenbezug nicht herstellen wird. Anders wäre das z.B. bei Staatsanwaltschaften etc.
Ich würde § 11 Abs. 3 TMG, ohne jetzt näher in die Bücher zu schauen, bei den "Telekommunikationsgestützten Diensten" (§ 3 Nr. 25 TKG) verorten. Insofern wäre die Bestimmung für Logfiles nicht einschlägig.
> "Eine IP ist personenbezogen, da gibt es nichts mehr zu deuten, da §3 BDSG auch mittelbare Bestimmung (etwa durch den Provider) ausreichen lässt."
Abgesehen davon, dass die statische IP einem Rechner, nicht einer Person zugeordnet ist, und der Rechner nicht unbedingt ein Rechner, sondern ein Router sein kann, an dem auch Nachbarn und jedermann auf der Strasse haengen kann, finde ich die Eroerterung nuetzlich und erfrischend.
Ueber die Fehlschluesse statische IP = Person gibt es genug beweisrechtliche Gutachten. Man sollte die Gericht mit der lockeren Gleichstellung von IP und Person nicht verwirren.
Datenschutzrechtlich sollte im allgemeinen dem Gesetzeszweck entsprechend eine Indizwirkung IP(stat)=Person akzeptabel sein, doch auch nicht bei einer strafrechtlichen Datenschutzfrage, also nicht Prof=IP.
Ueber die Fehlschluesse statische IP = Person gibt es genug beweisrechtliche Gutachten. Man sollte die Gericht mit der lockeren Gleichstellung von IP und Person nicht verwirren.
Datenschutzrechtlich sollte im allgemeinen dem Gesetzeszweck entsprechend eine Indizwirkung IP(stat)=Person akzeptabel sein, doch auch nicht bei einer strafrechtlichen Datenschutzfrage, also nicht Prof=IP.
Völlig richtig. Das hatte ich versucht mit dieser Formulierung klarzustellen:
"[...] dass anhand einer IP-Adresse durchaus eine Person individuell identifiziert werden *kann*"
An dieser Stelle ist das Interview auch gekürzt, weil wir ja nur eine Einführung in das Thema geben und uns vor allem auf die technischen Details konzentrieren wollten. Wenn man das Ganze rechtlich ausarbeiten will, kann man ja ganze Bücher damit füllen.
"[...] dass anhand einer IP-Adresse durchaus eine Person individuell identifiziert werden *kann*"
An dieser Stelle ist das Interview auch gekürzt, weil wir ja nur eine Einführung in das Thema geben und uns vor allem auf die technischen Details konzentrieren wollten. Wenn man das Ganze rechtlich ausarbeiten will, kann man ja ganze Bücher damit füllen.
Als Nachtrag zu "IP=Personenbezogenes Datum?":
Der Ansicht, dass dynamische IPs *für Webseiten-Betreiber" keine personenbezogenen Daten darstellen, sind zumindest Herr Robra, Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen:
http://www.lfd.niedersachsen.de/master/C1568938_N1567942_L20_D0_I560.html
...und RA Dr. Bahr:
http://www.pc-special.net/index.php?option=com_content&task=view&id=622&Itemid=26173
Der Ansicht, dass dynamische IPs *für Webseiten-Betreiber" keine personenbezogenen Daten darstellen, sind zumindest Herr Robra, Landesdatenschutzbeauftragter Niedersachsen:
http://www.lfd.niedersachsen.de/master/C1568938_N1567942_L20_D0_I560.html
...und RA Dr. Bahr:
http://www.pc-special.net/index.php?option=com_content&task=view&id=622&Itemid=26173
Mittlerweile gibt es auch Rechtsprechung zu dem Thema. Siehe:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Tracking-von-IP-Adressen/
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Tracking-von-IP-Adressen/


„Tracking“ ist die Verfolgung eines Users auf einer Internetseite. Dabei geht es um detaillierte Statistiken, mit denen der Seiteninhaber nachvollziehen kann, welcher Benutzer seiner Internetseite was und wann getan hat. Das Ganze kann auf zwei Ebenen st
Aufgenommen: 29.05.2007, 11:11h