"§ 17a Weiterveräußerung von Werkexemplaren
(1) Vervielfältigungsstücke des Werkes, die vom Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht wurden, dürfen vom rechtmäßigen Erwerber weiterveräußert werden, soweit dieser keine weitere Vervielfältigung des veräußerten Werkexemplars zurückbehält. (…)"
Der Entwurf basiert auf einem Vorschlag des Urheberrechtlers Till Kreutzer, der für den Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten Jahr ein Gutachten zum Verbraucherschutz im Urheberrecht verfasst hat.
Zum Gesetzesentwurf der LINKEN.
Gutachten von Till Kreutzer (PDF, S. 98 ff.).
Interview mit Till Kreutzer auf Telemedicus.

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