Aus der etwas flapsig geschriebenen Pressemitteilung:
"Warum das so ist? Die Plattenfirma hatte mit Elvis Presley im Jahre 1973 – also noch zu dessen Lebzeiten – einen Vertrag geschlossen, mit dem der Künstler mit mehreren Millionen Dollar „ein für allemal“ abgefunden wurde. Folge aus Sicht der Plattenfirma: Alle Einnahmen aus der Verwertung seiner Rechte gehen seither auf ihr Konto."
Die Klägerin hatte mit ihrem Vorbringen daher keinen Erfolg.
Artikel Klage um Elvis Presleys Millionenerbe abgewiesen bei musiknews.de.
Pressemitteilung des LG München I.
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