ZEIT ONLINE: Sie gelten als "Vater" des deutschen Datenschutzrechts. Was müsste man denn tun, um dieses Recht zu einem effektiven Instrument zum Schutz personenbezogener Daten zu machen?
Simitis: Erstens: Inhalt und Reichweite des Datenschutzes müssen angesichts einer sich ständig weiter entwickelnden Informationstechnologie fortlaufend überprüft werden. Alle Anforderungen der Datenschutzgesetze an den Umgang mit personenbezogenen Daten sind also stets nur vorläufig. Nicht von ungefähr ist die Geltungsdauer der Datenschutzgesetze in manchen Ländern explizit befristet. Das Internet muss, wie schon sämtliche Verarbeitungsformen zuvor, unverzüglich in die gesetzlichen Regelungen des Datenschutzes aufgenommen werden.
Das Interview für Zeit Online führte Rainer Erd, der auch Mitglied des wissenschaftlichen Beirats von Telemedicus ist.
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