Nicht immer verboten: Graffiti im Urheberrecht
Montag, 14. Mai 2007, von Anja Assion
Kommentare
hey, ich würd Graffiti durchgehen lassen wenn es gut aussieht man soll den Besitzer des Hauses, der Wand usw. fragen ob er es durchgehen lassen würde.ich bin selbst Sprüher ich sprüh aber keine schmirig ausehende Sachen ich übe so lange bis ich was richtig tolles hab das man nach meiner Beschreibung oben durchgehen lassen kann wenn es anerkannt wird.Na ja das ist meine Meinung....
hmm ich bin selbst sprayerin, hmm und finde das man wirklich ein kunstwerk von einer straßenkrikelei unterscheide sollte hey escht mansche leute die einfach nur ne weiße wand haben solln froh sein das sie so ein kunstwerk KOSTENLOS an ihrer wand haben dürfen^^
naja es gibt aber auch sprayer die echt diskriminierende sachen an die wand schreiben und das winderum würde isch als sachbeschädigung ansehen
ich bin eine die sprüht nur unter brücken oder an brücken oder plakatwänden. häuser oder so sind nicht so mein fall da isch ein anderen style hab kust auf die wand zu bringen^^
naja es gibt aber auch sprayer die echt diskriminierende sachen an die wand schreiben und das winderum würde isch als sachbeschädigung ansehen
ich bin eine die sprüht nur unter brücken oder an brücken oder plakatwänden. häuser oder so sind nicht so mein fall da isch ein anderen style hab kust auf die wand zu bringen^^
ich stiess auf diese Seite
da ich eine Art Reportage über Wandbilder, ihre Entwicklung usw, darstellen wollte.
diese habe ich nicht selbst gemacht, sondern nur fotografiert
und wollte sie in einem fotobuch darstellen- auch online stehen sie .
Teils ist es echtes Handwerk, im öffentlichen Raum zugänglich, Vandalismus, lustige Graffitis, an Abrissgebäuden und auch Wandverschönerung, wieder im Sinne von Handwerk -oder auch Werbelemente, wenn denn ein Wandmaler seine homepage darin verborgen hält.
da täte mcih auch mal interessieren, ob ich das als Fotobuch so ungefragt herstellen lassen dürfte?
Schön ist nur weniges - für mich also keineswegs Kunst -
was müsste ich da weiter beachten? Kommerziell wäre der Verkauf eines Fotobuchs -ja, allerdings nur in hohen Auflagen ein Gewinn - für mich gehört es eher zur Dokumentation was inder Stadt "los" ist.
Und angenommen, ein wahres Kunst-Werk wäre dabei - und es steht online, ist dass dann eine Veröffentlichung?
ganz schön kompliziert das alles
mfg
clara
da ich eine Art Reportage über Wandbilder, ihre Entwicklung usw, darstellen wollte.
diese habe ich nicht selbst gemacht, sondern nur fotografiert
und wollte sie in einem fotobuch darstellen- auch online stehen sie .
Teils ist es echtes Handwerk, im öffentlichen Raum zugänglich, Vandalismus, lustige Graffitis, an Abrissgebäuden und auch Wandverschönerung, wieder im Sinne von Handwerk -oder auch Werbelemente, wenn denn ein Wandmaler seine homepage darin verborgen hält.
da täte mcih auch mal interessieren, ob ich das als Fotobuch so ungefragt herstellen lassen dürfte?
Schön ist nur weniges - für mich also keineswegs Kunst -
was müsste ich da weiter beachten? Kommerziell wäre der Verkauf eines Fotobuchs -ja, allerdings nur in hohen Auflagen ein Gewinn - für mich gehört es eher zur Dokumentation was inder Stadt "los" ist.
Und angenommen, ein wahres Kunst-Werk wäre dabei - und es steht online, ist dass dann eine Veröffentlichung?
ganz schön kompliziert das alles
mfg
clara







Ganz ohne Zweifel: Graffiti ist nicht gleich Graffiti und auch nicht immer Street-Art. Erst recht kann man nicht immer von Kunstwerken sprechen. Bei so manch einem achtlos und unlesbar dahin geschmierten Wort auf einer frisch getünchten weißen Wand fallen
Aufgenommen: 14.05.2007, 14:02h