, von Simon Möller
Vorratsdatenspeicherung: Kein Verfahren vor dem EuGH
Quelle dieser Information scheint ein Verfahren zu sein, das in Irland tatsächlich stattgefunden hat. Dort stritt die irische Gruppe „Digital Rights Ireland” gegen Irland vor dem dortigen High Court. Es gibt dazu Blogeinträge sowohl der beauftragten Anwälte als auch von Digital Rights Ireland selbst (1,2). Im Internet findet sich selbst ein Urteilsentwurf („draft judgment”), der das zu belegen scheint.
Allein, die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofs sagt mir, dass ein entsprechendes Verfahren dort nie eingegangen ist. Die vormals enthusiastischen Berichte der irischen Anwälte enden mit der knappen Mitteilung, der Fall werde im Oktober 2010 in Irland neu aufgerufen - danach nichts mehr. Eine Anfrage beim Pressekontakt von Digital Rights Ireland führte bisher zu keiner Antwort.
Man kann wohl davon ausgehen, dass es dieses Verfahren vor dem EuGH nicht gibt und nie gegeben hat.

"We're currently waiting to have the High Court determine the precise text of the questions to be referred to the ECJ. Hopefully we'll have movement on this in the near future."
http://www.tjmcintyre.com/2011/03/analysis-of-new-data-retention-act.html?showComment=1301138112801#c6880021108044179654
Meine Anfrage von Anfang der Woche bei DRI hat ergeben, dass die DRI damit rechnet, der Irish High Court werde im Verlauf des Oktobers die Fragen an den EuGH ausformuliert haben. Sollten die Anwälte der irischen Regierung mit den Fragen nicht einverstanden sein, soll es zu einer Anhörung vor dem irischen High Court kommen.
Wir dürfen also gespannt sein!
Best wishes.
Fred