Was meint Schaar eigentlich?
Schon vor einigen Monaten erklärte Schaar, was er sich unter „Quick Freeze Plus” vorstellt. Zunächst beschreibt er den Ablauf des normalen „Quick Freeze”-Verfahrens. Dann erklärt er, was er mit „Quick Freeze Plus” meint:
Gegen Quick Freeze wird eingewandt, dass insbesondere bei Flatrate-Verträgen überhaupt keine Daten aufgezeichnet werden, die eingefroren werden könnten. Dieses Argument ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Insofern halte ich es für durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, ob nicht eine auf wenige Tage beschränkte Speicherungsverpflichtung für Verkehrsdaten eingeführt und das Quick Freeze-Verfahren auf diese Weise als zugleich effektive und grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung realisiert werden sollte.
Ich frage mich schon, was daran ein Verrat sein soll. Allein schon der Ausdruck „Verrat” stört mich: Wem ist denn Schaar verpflichtet? Anderen Datenschützern? Politischen Meinungen oder Parteien? Natürlich nicht. Der Auftrag des Bundesdatenschutzbeauftragten ist, soweit dieser überhaupt politische Konnotationen hat, definiert in § 26 BDSG. Dort steht nichts davon, dass ein Bundesdatenschutzbeauftragter immer und um jeden Preis für den Datenschutz kämpfen muss. Vielmehr ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Berater und Kontrolleur der Bundesbehörden, und er darf dabei durchaus pragmatische Ansätze wählen. Wer Schaar nun „Verrat” vorwirft, der hat von vornherein falsch verstanden, welchen Auftrag ein Bundesdatenschutzbeauftragter hat und wem seine Loyalität gilt.
Davon abgesehen: Ich halte die Idee von „Quick Freeze Plus” für gut vertretbar. Letztlich ist das doch nichts anderes als die konsequente Umsetzung des Quick Freeze-Gedankens: Wer Daten im Bedarfsfall schnell „einfrieren” will, der setzt gedanklich voraus, dass solche Daten überhaupt existieren. Wenn die Daten schon längst gelöscht sind - was bei Flatrate-Verträgen bei einer konsequenten Anwendung von § 96 Abs. 2 TKG ganz üblicherweise der Fall sein wird - bringt „Quick Freeze” nichts.
Insofern müssen sich diejenigen, die „Quick Freeze” erst als sinnvolle Alternative zur Vorratsdatenspeicherung präsentiert haben, die nun aber offenbaren, dass ihren Wünschen nach ein Quick Freeze-Verfahren quasi nutzlos wäre, Widersprüchlichkeit vorwerfen lassen. Wer Quick Freeze als sinnvolles, den allseitigen Interessen dienendes Verfahren präsentiert, der muss anerkennen, dass es dafür Daten braucht. Und die müssen gespeichert worden sein.
Sicher, man kann natürlich argumentieren, dass die Sicherheitsbehörden eben mit dem auskommen müssen, was ihnen bei konsequenter Datensparsamkeit übrig bleibt. Das sind, wenn überhaupt, wenige Tage angesammelter Verbindungsdaten - und das ist sehr wenig. So schnell arbeiten Ermittlungsbehörden nicht, und erst Recht nicht die Opfer von Straftaten, die häufig erst viel später bemerken, was eigentlich passiert ist.
Im Konflikt zwischen Freiheit und staatlichem Ordnungsanspruch, zwischen den Rechten derer, die sich frei bewegen wollen und derer, die staatlichen Schutz benötigen, muss sorgsam ausgeglichen werden. Hier kann es keine einfachen Lösungen geben, sondern nur sorgfältig austarierte Abwägungsergebnisse. Es muss klar sein, dass Schaar hier keine Extremposition vertritt. Das tun vielmehr viele unter denen, die ihn aktuell so scharf kritisieren.
Offener Brief des AK Vorratsdatenspeicherung.
„Relexe statt Politik?” Blogeintrag von Schaar zur Diskussion.
Bericht bei Heise Online.Update, 18.11.2010, 09:00 Uhr:
Peter Schaar hat gestern Abend noch auf den offenen Brief des AK Vorratsdatenspeicherung geantwortet. Das zentrale Argument ist das Selbe wie hier: Er sei nicht „umgefallen”, sondern habe nur für eine konsequente Umsetzung von „Quick Freeze” geworben. Die Wortschöpfung „Quick Freeze Plus” hat er anscheinend aufgegeben.
Eine unmittelbare Umsetzung des puristischen Quick-Freeze Modells stößt in Deutschland aber auf erhebliche Probleme. Aufgrund der begrüßenswert restriktiven Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes werden bei den Telekommunikationsunternehmen in Deutschland Verkehrsdaten viel schneller gelöscht als bei US-Anbietern, die solche Daten teilweise über mehrere Jahre vorhalten. Insbesondere bei Internet-Zugangsanbietern werden Daten, die einem Flatratetarif unterfallen, in Deutschland grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung der Nutzung, spätestens aber nach wenigen Tagen gelöscht und stünden somit nicht mehr zum „Einfrieren“ zur Verfügung. Daher habe ich als Kompromisslösung vorgeschlagen, diese Daten für einen gewissen, kurzen Zeitraum von der Löschung auszunehmen.
Dies würde eben nicht die Einführung einer pauschalen zweiwöchigen Vorratsspeicherung aller anfallenden Daten bedeuten. Vielmehr sollte gezielt evaluiert werden, inwieweit durch die sehr begrenzte Pufferung von Daten schwere Straftaten – etwa angekündigte Amokläufe oder Entführungen – verhindert oder aufgeklärt werden können und welche Daten dafür im einzelnen benötigt werden. Ich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, dass es sich hierbei um eine absolut restriktive Auswahl handeln muss und dass darüber hinaus die Daten besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen müssen.
Zum Antwortschreiben von Schaar.

könnte man auch "enttäuschung" nennen, das wäre vielleicht ehrlicher. klingt aber weniger dramatisch und sagt auch etwas über den sprechenden aus.
.~.
Peter Schaar hat in der Streetview-Debatte und bei anderer Gelegenheit kein differenziertes Bild zwischen der Nutzung und dem Schutz von Daten in der breiten Öffentlichkeit gefördert
Und jetzt bringt er in einem unpassenden Moment eine weiche Position in die VDS-Diskussion.
"Verräter" würde ich ihn nicht nennen, aber definitiv nicht geeignet für seine Aufgabe, für die er berufen und bezahlt wurde.
Das ist aber vermutlich genau der Grund, warum an Schaar Kritik geübt wird: Der AK Vorrat ist in dieser Hinsicht ganz radikal; Ich könnte mir vorstellen, dass er die Befürchtung hat, dass die Position "bröckelt", wenn man hier Zugeständnisse macht. Denn letztendlich würde es auf die wenig angenehme Diskussion der Dauer der Speicherung und den Umfang der Datensammlung herauslaufen.
Und damit würde man dem politischen Gegner - welcher zum Teil ebenso kompromisslos auf seiner Position beharrt - Munition in die Hand geben. Bei einer ggf. in Zukunft folgenden Verfassungsbeschwerde (oder Schlagabtäuschen im Rahmen der politischen Meinungsbildung) könnte der sich nämlich dann darauf berufen, dass selbst Gegner der Vorratsdatenspeicherung einer Vorratsdatenspeicherung in begrenztem Umfang zustimmen würden und es letztendlich nur um Dauer und Menge der Datenspeicherung ginge. Wenn 2 Wochen okay sind, ist es vermeintlich nur eine minimale Positionsänderung zu 1 oder 2 Monaten.
Letztendlich handelt es sich also - meiner Meinung nach - um einen Grundsatzstreit, der sehr viel weiter geht als nur bis zu der Frage, ob man IP-Adressen für 2 Wochen speichern sollte; Es geht schon jetzt darum, sich für zukünftige Schlagabtäusche günstig zu positionieren und die Argumente nicht "aus der Hand" zu geben.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist nicht dazu berufen, um jeden Preis den Datenschutz zu fördern, insbesondere nicht dazu, ausnahmslos "harte Positionen" einzunehmen. Er ist auch nicht dazu gehalten, zu bestimmten Meinungsgruppen "passende" Haltungen einzunehmen.
Ich kann mir vorstellen, dass viele Leute auf Datenschützerseite das anders gesehen haben, aber das war ein Irrtum.
@ Jan: Ich bin deiner Meinung, dass hinter den personenbezogenen Angriffen gegen Schaar sicherlich auch die Angst steht, in der politischen Auseinandersetzung ins Hintertreffen zu geraten. Schaar ist "Testimonial", sein Wort hat Gewicht. Insbesondere deshalb, weil er bisher stets auf Seiten der VDS-Gegner stand.
Indem sie Schaars Vorstoß als "Vorratsdatenspeicherung light" brandmarken, tun sich die Gegner der VDS allerdings auch taktisch gesehen meiner Meinung nach keinen Gefallen. Man hätte der Sache ohne Problem den "Spin" geben können, dass es sich bei der 2-wöchigen Speicherungsfrist nicht um eine VDS ginge, sondern um einen konsequenten "Quick Freeze".
Das kann, bzw. könnte man auch durchaus im Gesetz so verankern: Die Daten werden bei den Anbietern gespeichert, und dies auch ausschließlich nur zu dem Zweck, ein "Quick Freeze"-Verfahren zu ermöglichen. Hierzu ist aber nur eine kurze, keine dauerhafte Speicherung erforderlich: Ein "Quick Freeze" heißt so, weil er "quick" erfolgen muss.
Insofern stimme ich auch den Befürchtungen, die kurze Speicherfrist würde für den Fall, "Quick Freeze Plus" werde eingeführt, sukzessive ausgeweitet, nicht zu. Hier kann man durchaus kategorische, nicht nur graduelle Unterschiede finden - ein Staat, der nur einzelfallbezogen eingreift, ist etwas anderes als ein allgegenwärtiger Big-Brother-Staat, der ohne viel Federlesens auf sämtlicher TK-Daten der letzten 6 Monate zugreifen kann.
Indem sie Schaars Vorstoß abbügelt, verpasst die Datenschutz-Bewegung die Chance, hier eine echte Alternativlösung zur VDS aufzubauen. Das Argument lautete bisher immer - gerade auch vom AK Vorrat gerne so vorgetragen: "Wir brauchen keine VDS, Quick Freeze ist genauso gut." In dieser Sache hat die Bewegung sich nun selbst widerlegt.
Beim Streetview-Streit hat er bis heute (auch auf dem Netzpolitischen Kongress) keine differenzierte Meinung an den Tag gelegt. Arroganz statt Argumente gelten dort für Herrn Schaar. Der Schutz der Freiheit der öffentlichen Daten, die Forderung nach einer besseren Umsetzung des IFG - alles Punkte, die dem Herrn Schaar sonstwo vorbeigehen.
Den Datenschutz-Fanatismus, den er bei der Häuserfassaden-Diskussion an den Tag gelegt hat, konterkariert er jetzt in der wichtigen VDS-Debatte.
Er hätte durchaus die Entwicklungen/Beratungen auf EU-Ebene abwarten können, wie es auch Ralf Bendrath (wiss. Mitarbeiter Jan-Philipp Albrecht) deutlich ausgeführt hat.
Einen solchen Vorschlag an den Anfang einer Konsultations-Phase zu stellen, ist keine gute Entscheidung.
Es wird Zeit sich einen neuen Bundesbeauftragten zu suchen. Dieser ist mittlerweile mit der Macht zu sehr verbandelt, um noch unabhängige Entscheidungen zu treffen, stattdessen fällt er denen ins Kreuz mit denen er für mehr Klarheit und Aufklärung sorgen sollte.
Und nebenbei sollte überlegt werden, ob die Informationsfreiheit sinnvoller von den gleichen Personen geschützt und gefördert werden sollte, die für den Datenmissbrauchsschutz zuständig sind.
Und ja, Herr Schaar ist für mich ein Verräter.
Gruß, Frosch
Sinn sowohl von "Quick Freeze" als auch der Vorratsdatenspeicherung ist es aber, Daten zu erlangen, die vor Beginn der Ermittlungen entstanden sind. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle werden die Ermittlungsbehörden ja erst auf ein Verbrechen aufmerksam, wenn es schon passiert ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Quick_Freeze
@Jens Best:
Das mag stimmen, das kann ich nicht beurteilen. Gut möglich, dass Schaar sich gerade denkt, "die Geister, die ich rief"...
Auch eher unbekannt: Nicht "wir" bzw. irgendwelche undifferenzierten Gruppen suchen "sich" einen Bundesdatenschutzbeauftragten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte wird vom Bundestag mit einfacher Mehrheit gewählt, kann dann aber nur sehr schwer wieder abgewählt werden. Schaar ist Mitglied von Bündnis90/Die Grünen und wurde von Rot/Grün ins Amt geholt. Er wurde dann trotz seiner Parteizugehörigkeit 2008 von Schwarz/Rot bestätigt; maßgeblich dafür verantwortlich war damals wohl Schäuble als Innenminister.
Ich halte es für höchst fraglich, ob Schwarz/Gelb einen unabhängigeren Datenschützer als Schaar installieren würde.
Sagen wir, der AK Vorrat hätte Schaar zugestimmt und gesagt, die Möglichkeit sei grundsätzlich sinnvoll, man müsse sich aber mal über die gespeicherten Daten und die Dauer unterhalten (die Daten, die standardmäßig gespeichert werden, entsprechen schließlich nicht unbedingt den Daten, die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallen). Ein cleverer Kommunikationsstratege auf der Gegenseite würde dieser Aussage einen eigenen Spin geben: "Gegner der Vorratsdatenspeicherung sind grundsätzlich mit einer Speicherung einverstanden. Das zeigt: So dumm ist die Idee nicht. Die Diskussion in der Vergangenheit war offensichtlich ein Sturm im Wasserglas."
Formuliert man diese Aussage gut, stehen die Gegner ganz schnell im Abseits. Es ist verdammt schwer, solche Aussagen bei denen, an die die erste Aussage gerichtet war, richtig zu stellen. Da ist ersteres in den Köpfen und so schnell bekommt man das nicht mehr raus, eine Richtigstellung wirkt so, als würden sich die Gegner der Vorratsdatenspeicherung aus den eigenen Aussagen winden wollen.
Zugegeben: Das ist eigentlich eine Diskussion, die sachlich geführt werden sollte. Der Ansatz von Schaar ist ohne Frage ziemlich pragmatisch und ergibt Sinn, weil er das Quick-Freeze-Verfahren - wie du richtig geschrieben hast - erst effektiv macht und den Vorschlag somit nicht "ins Leere laufen" lässt. Aber ich halte Befürchtungen, dass Gegner der Vorratsdatenspeicherung bei dieser ziemlich emotionsgeladenen Debatte ins Hintertreffen geraten könnten (so diese Gedanken denn überhaupt eine Rolle gespielt haben sollten), für berechtigt.
Davon abgesehen: Was du sagst, mag stimmen. Meine Erfahrung ist aber, dass eine Position meist umso schwieriger zu verteidigen ist, desto radikaler sie ist. Kompromisslösungen lassen sich meist einfacher vermitteln, weil sie
1. für sich in Anspruch nehmen können, die Argumente der Gegenseite erkannt und berücksichtigt zu haben, und
2. der Gegenseite "Brücken baut", also ihr insgesamt oder zumindest in Teilen die Möglichkeit einräumt, der Kompromisslösung zuzustimmen, ohne als "illoyal" oder "Verlierer" dazustehen.
Es ist auf jeden Fall eine nicht ganz leichte Position, auf der sich die Vertreter beider Seiten befinden. Es wird noch schwieriger, wenn man der Gegenseite keine Kompromissbereitschaft zutraut und befürchtet, dass man selber mit einem Kompromissvorschlag nicht viel gewinnt.
In der Beziehung habe ich neulich in einer Polittalkshow etwas interessantes gehört: Es gäbe angeblich nicht nur Politikverdrossenheit bei einem Teil der Bürger, sondern auch eine Art Bürgerverdrossenheit unter einem Teil der Politiker.
Ehrlich gesagt würde es mich wundern, wenn mangelnde Bereitschaft für die Akzeptanz der Gegenseite und emotionsgeladene Aussagen - bei denen naturgemäß die Sachlichkeit verloren geht - nicht dazu beitragen sollten, dass die Extrempositionen zementiert werden.
Es würde wirklich helfen, wenn besser kommuniziert würde und wenn sich die "Scharfmacher" auf beiden Seiten gelegentlich zurückhielten. Zwar sind manchmal scharfe Töne angebracht; das Netzsperrengesetz ist zum Beispiel eine Zumutung, es zeugt von fehlendem Verständnis für die Materie. Aber auch hier sieht man wieder das grundlegende Problem: Es mangelte im Vorfeld an vernünftiger Kommunikation und der Bereitschaft, Argumente von der Gegenseite zu akzeptieren (Bei dem Gesetzesvorhaben von Seiten der Regierung).
Nö ,) Zumindest uns bei Netzpolitik.org war das eigentlich immer so klar. Auch, dass "Quick Freeze" ohne "anlasslose Pufferung" zwar ein wünschenswertes Ideal ist, aber leider weit an der Realität der Ermittler vorbeigeht.
In den Tiefen der fitug-Listen findest du Mails, wo wir das Thema bereits vor 5 Jahren durchgeturnt haben (vor allem auch aus administrativer Sicht). Aufhänger waren damals die kommende EG-Richtlinie und die Klage von Holger Voss gegen die T-Online: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20071/1.html
Wenn du übrigens schreibst "uns bei Netzpolitik.org" - weißt du, dass ich dort auch einen Autoren-Account habe?
"weißt du, dass ich dort auch einen Autoren-Account habe?"
Ich erinnere mich dunkel.
Eine Aufbewahrungsanordnung ermöglicht es Ermittlern, vorhandene Verkehrsdaten im Verdachtsfall sichern zu lassen, die andernfalls möglicherweise gelöscht würden. Herausgegeben werden die "eingefrorenen" Daten an die Ermittlungsbehörde erst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Beispielsweise kann eine richterliche Genehmigung gefordert werden.
Eine Aufbewahrungsanordnung ist erstens während der Dauer der jeweiligen Verbindung möglich. Während einer laufenden Verbindung kann eine Rückverfolgung auch ohne Vorratsdatenspeicherung erfolgen. Da pauschal tarifierte Internetverbindungen typischerweise lange aufrecht erhalten werden, kann eine schnelle Identifizierung im Internet sogar leichter möglich sein als bei sonstigen Straftaten. Lange nach Begehung eines Internetdelikts kann der Täter noch festgestellt werden, wo er sonst den Tatort schon lange verlassen hätte.
Eine Aufbewahrungsanordnung ist zweitens auch nach Verbindungsende möglich, wo Verkehrsdaten aus betrieblichen Gründen, insbesondere zu Abrechnungszwecken, ohnehin gespeichert werden. Dies erfolgt in Deutschland bis zu sechs Monate lang.
Richtig ist, dass nicht gespeicherte Verbindungsdaten nicht an den Staat herausgegeben oder für diesen "eingefroren" werden können. Dies ist indes kein Nachteil, sondern unabdingbare Voraussetzung für die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Unbefangenheit der Kommunikation von zu 99,9% vollkommen unbescholtener Menschen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/83/87/
PS: Die Speicherung der IP-Adresse von Kommentatoren ist rechtswidrig, www.wirspeichernnicht.de
Bestreiten möchte ich, dass dies im Regelfall 6 Monate sind. Ich nehme an, Sie meinen mit der Zahl § 97 Abs. 3 S. 3 TKG. Diese Vorschrift erlaubt aber nur die Speicherung von Daten, die
- Für die Berechnung eines Entgelts erforderlich sind, und
- dem Katalog nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 4 TKG unterfallen.
Das heißt, insbesondere Daten aus Flatrate-Verträgen werden nicht gespeichert. Flatrates sind aber mittlerweile der bestimmende Abrechnungsmodus bei TK-Verträgen.