Die Verwaltungsgerichte waren sich in dieser Frage uneinig, nun hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Verfahren entschieden (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09). Danach sind alle internetfähigen Computer gebührenpflichtig – unabhängig davon, ob sie zum Empfang von Rundfunk genutzt werden oder nicht.
Eignung der Geräte entscheidend
Das BVerwG stellte klar, dass es nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag nicht auf die tatsächliche Nutzung der Geräte ankommt. Entscheidend sei lediglich – wie bei Fernseh- und Radiogeräten auch – die Eignung zum Rundfunkempfang. Ein Computer müsse noch nicht einmal mit dem Internet verbunden sein, solange er nur technisch dazu in der Lage sei. Faktisch sind damit sämtliche Computer gebührenpflichtig – Geräte ohne die theoretische Möglichkeit, online zu gehen, sind wahrscheinlich seit Jahren so gut wie ausgestorben.
Das Gericht sah darin auch keinen Verstoß gegen die Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) oder die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Zwar greife die Regelung in die Grundrechte ein, der Eingriff sei jedoch durch die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 GG gerechtfertigt – immerhin ist auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk besonders verfassungsrechtlich geschützt und hat einen Anspruch auf eine angemessene Finanzierung.
Noch keine Ungleichbehandlung
Auch einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG sah das BVerwG nicht – zumindest noch nicht. Denn eine Gleichbehandlung der Bürger lasse sich nur dann sicherstellen, wenn sich die Rundfunkgebührenpflicht auch tatsächlich durchsetzen lasse. Der Gesetzgeber müsse die Entwicklung deshalb weiter beobachten.
Doch der Gesetzgeber wird sich diesen Schuh wohl kaum anziehen, wo sich erst letzte Woche die Ministerpräsidenten auf ein neues Rundfunkgebührenmodell geeinigt haben. Und dieser neuen Haushaltsabgabe kann man vorwerfen was man will – eine Gleichbehandlung aller Bürger stellt sie auf jeden Fall sicher.
Zur Pressemeldung des Bundesverwaltungsgerichts.
Urteile zur Rundfunkgebührenpflicht in der Telemedicus-Urteilsdatenbank.

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