Wer als Rechtsrat-Suchender bei Google & Co. das Stichwort “Abmahnung”, “Filesharing” oder ähnliches eingibt (vielleicht noch in Kombination mit der Bezeichnung der abmahnenden Kanzlei), dem springen inzwischen unzählige, bundesweit gestreute AddWord-Anzeigen und sonstige ”Kurzmitteilungen” ins Auge. Abgesehen davon, dass ca. 90% der Werbeanzeigen sowohl wettbewerbs-, kennzeichen- als auch standesrechtlich unzulässig sind, nimmt die Art und Weise der (potenziellen) “Mandantenansprache” immer skurilere Züge an.
Für den Marktver(w)irrten nachfolgend ein paar (erfolgreiche) Modell-Beispiele, die gerne auch mal durch mittelbaren (täglichen) Spam ohne inhaltlichen Mehrwert via Blog-Aggregation oder RSS-Feed unterfüttert werden.
RA Alexander Schultz parodiert die teils kuriosen Werbeideen, mit denen Anwälte um die Verteidigungsmandate in Abmahnungsfällen werben. Insiderhumor, aber lustig!
„Kostnix “Ersteinschätzungen” und sonstiger Nepp” auf Palawa.de.

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