BGH: Veraltete Preise in Produktsuchmaschinen
Mittwoch, 25. August 2010, von Adrian Schneider
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Kommentare
Naja die Entscheidung ist doch nur konsequent oder? Es können doch im Internet nicht Tausende von verschiedenen Preisen publiziert werden. Das ist weder im Interesse der Kunden noch der Anbieter.
In letzter Zeit seh ich bei Google Shopping immer häufiger den preis 0,01 Euro und wenn ich draufklicke, werde ich direkt zu Amazon geleitet. Wer haftet denn in solchen Fällen ggf.?
Auch bei Portalen wie günstiger.de kommt es häufig vor, dass die vermeindlich günstigsten Preise sich in der Zwischenzeit geändert haben und oftmals weit von dem besten Preis entfernt sind. Das Urteil halte ich für richtig und wichtig, da man hier zurecht irreführende Werbung vermuten könnte.
Viele User sotieren die Suchergebnisse nach dem Preis und ihnen werden so die falschen Preise zuerst angezeigt.
Viele User sotieren die Suchergebnisse nach dem Preis und ihnen werden so die falschen Preise zuerst angezeigt.






