Eine Aufsichtsbehörde für die Presse
Montag, 2. August 2010, von Adrian Schneider
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Kommentare
Sehen wir mal davon ab, dass eine "Presseaufsichtsbehörde" letztlich in der Tradition preußischer Zensur stehen würde.
Die Diagnose ist in meinen Augen falsch: die Presse wird über die allgemeinen Gerichte beaufsichtigt. Wenn die Justiz überlastet ist und Verfahren sehr lange dauern, dann hilft es wenig noch ein wenig Bürokratie obenauf zu schaufeln.
Zudem: Wie will man heute den Begriff Presse heute nochmal sinnvoll neu definieren? Je nachdem müsste die Aufsichtsbehörde dann auch Blogs und Twitter-Accounts überwachen.
Die Diagnose ist in meinen Augen falsch: die Presse wird über die allgemeinen Gerichte beaufsichtigt. Wenn die Justiz überlastet ist und Verfahren sehr lange dauern, dann hilft es wenig noch ein wenig Bürokratie obenauf zu schaufeln.
Zudem: Wie will man heute den Begriff Presse heute nochmal sinnvoll neu definieren? Je nachdem müsste die Aufsichtsbehörde dann auch Blogs und Twitter-Accounts überwachen.
Ich sehe es wie Torsten. Zumal gelegentlich über die Stränge schlagende Presse eben der Kollateralschaden einer freien Presse ist. Was würde eine Aufsichtsbehörde in dieser Ausprägung denn erreichen können? Schnellere Entscheidungen, ja. Aber erschienen ist erschienen. Und das ist auch gut so, da jede Vorabprüfung nun wirklich Zensur wäre, egal wie gerne dieser Begriff überstrapaziert wird.
Was aber des öfteren fehlt, ist aber die entsprechende professionelle Medienarbeit auf Seiten der Anwälte.
Denn oft ist "Gegenberichterstattung" das schärfere Schwert als die Gegendarstellung. Nicht (immer) als Ersatz für presse- und strafrechtliches Vorgehen, sondern als Ergänzung und Erklärung dieses Vorgehens.
Was aber des öfteren fehlt, ist aber die entsprechende professionelle Medienarbeit auf Seiten der Anwälte.
Denn oft ist "Gegenberichterstattung" das schärfere Schwert als die Gegendarstellung. Nicht (immer) als Ersatz für presse- und strafrechtliches Vorgehen, sondern als Ergänzung und Erklärung dieses Vorgehens.
Ich spreche ja nicht von einer Vorabprüfung von Inhalten, sondern von einer nachträglichen Aufsicht und der Möglichkeit, in drastischen Fällen Strafen zu verhängen, die auch zu einer nachhaltigen Änderung führen.
Wenn ich mir anschaue, mit welcher Konsequenz Rügen vom Presserat ignoriert werden, frage ich mich schon, ob man diesen nicht mittels Bußgeld etwas Nachdruck verleihen kann. Wenn eine Zeitung in einem von zwanzig Fällen von schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen mal eine einstweilige Verfügung kassiert, dann kann ein Verlag das als hinnehmbares Risiko einkalkulieren. Wenn aber bei jedem Verstoß ein Bußgeld droht, das bei mehrfachem Verstoß auch gesteigert werden kann, muss man sich schon mehr Gedanken darüber machen, ob man nicht vielleicht doch mal einen Gang bei seiner Berichterstattung zurückschaltet. So war mein Gedankengang vergangene Woche.
Im Ergebnis sind wir dann aber ja wieder einer Meinung: So verlockend der Gedanke ist, so gefährlich ist er auch. Und jeder Journalist täte gut daran, durch umsichtiges Arbeiten diese Verlockung im Keim zu ersticken.
Wenn ich mir anschaue, mit welcher Konsequenz Rügen vom Presserat ignoriert werden, frage ich mich schon, ob man diesen nicht mittels Bußgeld etwas Nachdruck verleihen kann. Wenn eine Zeitung in einem von zwanzig Fällen von schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen mal eine einstweilige Verfügung kassiert, dann kann ein Verlag das als hinnehmbares Risiko einkalkulieren. Wenn aber bei jedem Verstoß ein Bußgeld droht, das bei mehrfachem Verstoß auch gesteigert werden kann, muss man sich schon mehr Gedanken darüber machen, ob man nicht vielleicht doch mal einen Gang bei seiner Berichterstattung zurückschaltet. So war mein Gedankengang vergangene Woche.
Im Ergebnis sind wir dann aber ja wieder einer Meinung: So verlockend der Gedanke ist, so gefährlich ist er auch. Und jeder Journalist täte gut daran, durch umsichtiges Arbeiten diese Verlockung im Keim zu ersticken.
"Ich spreche ja nicht von einer Vorabprüfung von Inhalten, sondern von einer nachträglichen Aufsicht und der Möglichkeit, in drastischen Fällen Strafen zu verhängen, die auch zu einer nachhaltigen Änderung führen."
Man nennt es "Gericht". Landgerichte haben sogar Pressekammern. Der jetzige Zustand mag bei weitem nicht perfekt sein, aber wo ist nochmal der Vorteil Deiner Idee, eine neue Behörde einzurichten? Und ein guter Teil Deiner Beschwerden beruht darauf, dass die Presse gegen Dein Moralempfinden verstößt - welcher Maßstab ist das?
Sie kann ja nur abhängiger sein, dein Ruf nach durchschlagenderen Strafen bewirkt automatisch auch eine Selbstzensur. Und die existierenden Landesmedienanstalten zeigen, dass die Lösung "Aufsichtsbehörde" keineswegs effektiv und schnell ist - im Gegenteil aber dazu genutzt wird politische Agenden zu pushen.
Man nennt es "Gericht". Landgerichte haben sogar Pressekammern. Der jetzige Zustand mag bei weitem nicht perfekt sein, aber wo ist nochmal der Vorteil Deiner Idee, eine neue Behörde einzurichten? Und ein guter Teil Deiner Beschwerden beruht darauf, dass die Presse gegen Dein Moralempfinden verstößt - welcher Maßstab ist das?
Sie kann ja nur abhängiger sein, dein Ruf nach durchschlagenderen Strafen bewirkt automatisch auch eine Selbstzensur. Und die existierenden Landesmedienanstalten zeigen, dass die Lösung "Aufsichtsbehörde" keineswegs effektiv und schnell ist - im Gegenteil aber dazu genutzt wird politische Agenden zu pushen.
"Der jetzige Zustand mag bei weitem nicht perfekt sein, aber wo ist nochmal der Vorteil Deiner Idee, eine neue Behörde einzurichten?"
Ich sehe da zwei Dimensionen. Subjektiv: Der Bürger erhält die Möglichkeit, sich gegen Presseberichte zu wehren, ohne das Kostenrisiko eines Zivilrechtsstreites tragen zu müssen. Dieses Risiko ist in vielen Fällen unkalkulierbar und schreckt Betroffene davon ab, sich zivilrechtlich zur Wehr zu setzen.
Das führt wiederum zur objektiven Dimension: Denn wenn sich nur ein Bruchteil aller Betroffener zur Wehr setzt, dann weichen die presserechtlichen Regeln auf. Wenn heute einer Zeitung verboten wird, das unverpixelte Foto eines Straftäters zu zeigen, heißt das noch lange nicht, dass sie auch beim nächsten Fall auf ein Foto verzichten wird. Denn das zivilrechtliche Verbot bezieht sich nur auf diesen einen Fall und im schlimmsten Fall kassiert man halt erneut ein gerichtliches Verbot. Das kann dauerhaft dazu führen, dass die presserechtlichen Grenzen nur dann eingehalten werden, wenn sich ein Verstoß nicht lohnt.
Eine Behörde kann ihre Bußgelder bei wiederholten Verstößen erhöhen und damit sorgen, dass das Presserecht auch dann eingehalten wird, wenn der Bürger nicht in der Lage ist, sich selbst zivilrechtlich zu wehren. Abgesehen davon, dass ein Bußgeld bedeutend schmerzhafter sein kann, als eine bloße einstweilige Verfügung.
Das sind die Vorteile, die ich sehe. Aber ich kann das gar nicht oft genug betonen: Diese Vorteile sind den Preis nicht wert, die freie Presse derart dem Ermessen der Exekutive auszuliefern. Da sind wir ja vollkommen einer Meinung.
Ich wollte mit diesem Artikel in erster Linie meinem Frust Luft machen und skizzieren, welche Mittel man einsetzen könnte, um dem Missbrauch der Pressefreiheit Einhalt zu gebieten. Wie gesagt: Diese Überlegungen sind keineswegs neu. Es liegt in der Hand der Journalisten, solchen Überlegungen die Grundlage zu entziehen. Sei es durch verantwortungsbewusste Berichterstattung oder auch nur durch mehr Respekt vor dem Presserat. Denn der war in den 50ern die Notbremse, die genau so ein Szenario verhindert hat.
"Und ein guter Teil Deiner Beschwerden beruht darauf, dass die Presse gegen Dein Moralempfinden verstößt - welcher Maßstab ist das?"
Stimmt, es gibt einige Grenzfälle unter meinen Beispielen. Ein guter Teil meiner Beispiele umfasst aber auch Fälle, wo ganz klar die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzt wurden. Und das hat nicht unbedingt etwas mit meinem persönlichen Moralempfinden zu tun, sondern mit den Rechten, die unsere Verfassung jedem Menschen garantiert.
Interessante Diskussion.
Ein Instrument, das in den letzten Jahrzehnten praktisch überhaupt keine
Rolle (mehr) spielt, ist ja das Strafrecht (siehe etwa § 33 KunstUrhG).
Manchmal frage ich mich, warum das in bestimmten(!) Fällen nicht wiederbelebt wird.
@4: Welche politischen Agenden werden denn von den LMAen gepusht?
Ein Instrument, das in den letzten Jahrzehnten praktisch überhaupt keine
Rolle (mehr) spielt, ist ja das Strafrecht (siehe etwa § 33 KunstUrhG).
Manchmal frage ich mich, warum das in bestimmten(!) Fällen nicht wiederbelebt wird.
@4: Welche politischen Agenden werden denn von den LMAen gepusht?
Sinnvoller erschiene mir ein Verein oder eine Stiftung, die als Prozessfinanzierer auftreten könnte. Dadurch würden nach einer kursorischen Prüfung durch die Stiftung aussichtsreiche Fälle auch von Personen ohne zehntausende Euros in der Portokasse vor Gericht gebracht werden.
Eine Aufsichtsbehörde halte ich aus verfassungsrechtlichen Gründen für nahezu unmöglich und als zusätzliche Instanz auch nicht für wünschenswert.
Eine Aufsichtsbehörde halte ich aus verfassungsrechtlichen Gründen für nahezu unmöglich und als zusätzliche Instanz auch nicht für wünschenswert.
Sinnvoller erschiene mir ein Verein oder eine Stiftung, die als Prozessfinanzierer auftreten könnte. Dadurch würden nach einer kursorischen Prüfung durch die Stiftung aussichtsreiche Fälle auch von Personen ohne zehntausende Euros in der Portokasse vor Gericht gebracht werden.
Das mag in Einzelfällen helfen, löst m.E. aber das systematische Problem nicht. Und vor allem nicht das Problem, dass mit reinen Unterlassungsansprüchen auch kein "Erziehungseffekt" eintritt (siehe oben zur objektiven Dimension).
Verfassungsrechtliche Hindernisse sehe ich nicht. Genau wie jedes andere Freiheitsgrundrecht darf auch die Pressefreiheit durch einen ordnungsrechtlichen Rahmen eingefasst werden - so lange dieser Rahmen die Freiheitsausübung nicht beeinträchtigt. Im Falle der Pressefreiheit würde das bedeuten, dass Freiheitsbeschränkungen nur aufgrund der Schrankentrias aus Art. 5 Abs. 2 GG sowie zum Schutz konkurrierender Verfassungsgüter zulässig sind.
Politisch sehe ich es wie Adrian und auch die meisten Kommentatoren hier: Der Reflex, nach einem starken Staat zu schreien, ist in solchen Fällen schnell da. Aber der Effekt, den eine solche Behörde auf die freie Presse hätte, wäre durchschlagend. Das zeigt nicht zuletzt ein Blick auf die Pressegesetzgebung in Vormärzzeiten. Dort ist nämlich (fast) genau das passiert.
Politisch sehe ich es wie Adrian und auch die meisten Kommentatoren hier: Der Reflex, nach einem starken Staat zu schreien, ist in solchen Fällen schnell da. Aber der Effekt, den eine solche Behörde auf die freie Presse hätte, wäre durchschlagend. Das zeigt nicht zuletzt ein Blick auf die Pressegesetzgebung in Vormärzzeiten. Dort ist nämlich (fast) genau das passiert.
Lieber Adrian,
Du wolltest sicherlich empörte Reaktionen provozieren und das ist Dir auch gelungen. Ob Du selbst an Deinen Vorschlag glaubst, weiß ich nicht, Du relativierst ihn ja stark und beziehst offenbar keine klare Position. Ich unterstelle, dass Du eine ernsthafte Diskussion provozieren möchtest und an dieser möchte ich mich auch gerne ernsthaft beteiligen.
Ich denke, Deine Argumente tragen nicht. Deinen Vorschlag einer Aufsichtsbehörde halte ich darüber hinaus für gefährlich.
Der erste, schon genannte Einwand gegen Deinen Vorschlag einer „Aufsichtsbehörde“ ist freilich der der Einschüchterung. Einer Deine Co-Autoren auf Telemedicus promoviert ja bekanntermaßen zum Thema "chilling effects" und wird möglicherweise vor diesem Hintergrund noch einige zusätzliche Anmerkungen zu Deinem Vorschlag machen können.
Unabhängig aber von dem Einwand, dass eine derartige Behörde freilich unmittelbar zu einer erheblichen "Schere im Kopf" der Journalisten führen würde, erscheint mir auch nicht ganz klar, worin der wirklich Gewinn einer solchen Aufsichtsinstanz liegen sollte.
Es ist wohl kaum ernsthaft anzunehmen, dass der betroffene Bürger hier schneller zu seinem "Recht" käme, als vor Gericht. Sehen wir uns die Situation doch einmal an, wie sie ist. Die meisten sogenannten "Persönlichkeitsrechtsverletzungen" betreffen doch mehr oder minder prominente Personen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese sich vor allem dann auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen, wenn sie es nicht geschafft haben, die abgedruckte Geschichte oder die abgebildeten Fotos selbst monetär zu verwerten (Stichwort: „Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts“). Diese Leute würden sicherlich auch weiterhin zu Gericht laufen, um an ihr "Recht" zu kommen, schließlich könnte die Behörde ihnen - wohl auch nach Deiner Konzeption - keinen immateriellen Schadensersatz zusprechen, diese Kompetenz verbliebe beim Gericht.
In den verbleibenden Fällen, etwa in solchen, in denen bislang unbekannte Personen plötzlich an die Öffentlichkeit gezerrt werden, erscheint mir der Sinn einer solchen Behörde ebenfalls als sehr zweifelhaft. Zum einen stellt sich mir die Frage, wie die Behörde eine Persönlichkeitsrechtsverletzung feststellen möchte. Bekanntermaßen ist die Frage, ob eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, im Rahmen der Prüfung von § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG schon auf tatbestandlicher Ebene eine der Abwägung. Diese Abwägung hat ein Gericht zu treffen, vielfach ist es in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht. Sollte eine Aufsichtsbehörde hier im Rahmen eines Bußgeldverfahrens komplexe Abwägungen anstellen? Darüber hinaus ist auch nicht alles, was danach aussieht, sogleich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Beispielsweise ist eine solche ausgeschlossen, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Eine Behörde könnte also nur auf Antrag des Betroffenen tätig werden, niemals aber von Amts wegen, denn nur so kann sie ja - einigermaßen - sicher sein, dass keine Einwilligung vorlag.
Ein wesentliches Begründungselement für Deinen Vorschlag ist, dass der gerichtliche Rechtsschutz in Deinen Augen zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Wäre ein behördliches Verwaltungsverfahren schneller? Das VwVfG sieht umfangreiche Anhörungs- und Aufklärungspflichten für die Behörde vor, was für sich genommen schon eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Am Ende stünde der Erlass eines Verwaltungsakts. Dieser wäre mit Rechtsmitteln angreifbar, so dass, womöglich nach einem noch längeren Widerspruchsverfahren, letztlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden hätten.
Die Folge wäre also, dass man einem gerichtlichen Verfahren noch ein Verwaltungsverfahren vorschaltet und zusätzlich die Zuständigkeit dafür, Abwägungen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten anzustellen, von den - sehr kompetenten - Pressekammern der Landgerichte auf die in diesen Dingen unerfahrenen Verwaltungsgerichte übertrüge. Dass die Verwaltungsgerichte überdies langsamer sind, als die Landgerichte, ist bekannt.
Du meinst weiterhin, ein Bußgeld könne schmerzhafter sein, als eine einstweilige Verfügung. Nun, das kommt, wie der Jurist sagt, auf den jeweiligen Fall an. Ich würde das nicht so generalisieren. Gerade die hohen Streitwerte führen hier jedenfalls zu erheblichen Kostentragungspflichten.
Schließlich bist Du der Auffassung, jedenfalls für die "schweren Fälle" sei eine strenge Sanktionierung angezeigt. Dieses Argument leuchtet mir nun am wenigsten ein. Gerade die schweren Fälle sind doch die, in denen sich ein zivilgerichtliches Vorgehen lohnt und in denen häufig auch strafrechtliche Tatbestände im Raum stehen. Wir haben durchaus ein gewisses Arsenal an Sanktionsmöglichkeiten und ich habe den Eindruck, dass es auch genutzt wird.
Abschließend ein paar grundsätzliche Erwägungen: Meiner Meinung nach gehört das Unappetitliche eben auch zu einer freien Presse dazu. Auch ich bin häufig schockiert davon, mit was für Titeln bestimmte Medien aufmachen. Ich habe die ganze Berichterstattung um das Love-Parade-Unglück nicht verfolgt, angeblich sind in dem Kontext aber Fotos und Videos von Sterbenden aufgetaucht. Das ist schockierend und unappetitlich. Aber es ist eben auch die echte Welt. Dies zu zeigen hat seinen Sinn. Die Welt wird nicht dadurch besser, dass wir ihre hässlichen Seiten verbergen. Ich finde es gut, wenn die Dinge gezeigt werden, wie sie sind und den Menschen die Möglichkeit genommen wird, die Augen davor zu verschließen. Ich halte das für den Kern dessen, was Aufgabe einer freien Presse ist. Dass dadurch auch voyueristische Gelüste befriedigt werden, mag sein. Das muss man um der Freiheit willen in Kauf nehmen. Meiner Meinung nach ist es viel Schlimmer für unsere Gesellschaft, wenn der Staat oder Einzelne die Möglichkeit bekommen, sich die Realität durch mediale Beeinflussung so zu basteln, wie sie sie gerne dargestellt haben möchten. Man darf auch nicht unterschätzen, welchen Einfluss etwa Redaktionskonferenzen, Leserbriefe oder – zu guter letzt – Verkaufszahlen auf die Berichterstattung eines Mediums haben können. Ich glaube, dass die Selbstregulierung hier noch am besten funktioniert.
Das führt mich zu meiner Schlussbemerkung: Auch die Medien funktionieren nach marktwirtschaftlichen Regeln. Es wird angeboten, was nachgefragt wird. Vielleicht sollte man an dem Hebel mal ansetzen. Wenn Du nicht magst, was die Bildzeitung schreibt, dann lies sie nicht.
Beste Grüße
ansgar
Du wolltest sicherlich empörte Reaktionen provozieren und das ist Dir auch gelungen. Ob Du selbst an Deinen Vorschlag glaubst, weiß ich nicht, Du relativierst ihn ja stark und beziehst offenbar keine klare Position. Ich unterstelle, dass Du eine ernsthafte Diskussion provozieren möchtest und an dieser möchte ich mich auch gerne ernsthaft beteiligen.
Ich denke, Deine Argumente tragen nicht. Deinen Vorschlag einer Aufsichtsbehörde halte ich darüber hinaus für gefährlich.
Der erste, schon genannte Einwand gegen Deinen Vorschlag einer „Aufsichtsbehörde“ ist freilich der der Einschüchterung. Einer Deine Co-Autoren auf Telemedicus promoviert ja bekanntermaßen zum Thema "chilling effects" und wird möglicherweise vor diesem Hintergrund noch einige zusätzliche Anmerkungen zu Deinem Vorschlag machen können.
Unabhängig aber von dem Einwand, dass eine derartige Behörde freilich unmittelbar zu einer erheblichen "Schere im Kopf" der Journalisten führen würde, erscheint mir auch nicht ganz klar, worin der wirklich Gewinn einer solchen Aufsichtsinstanz liegen sollte.
Es ist wohl kaum ernsthaft anzunehmen, dass der betroffene Bürger hier schneller zu seinem "Recht" käme, als vor Gericht. Sehen wir uns die Situation doch einmal an, wie sie ist. Die meisten sogenannten "Persönlichkeitsrechtsverletzungen" betreffen doch mehr oder minder prominente Personen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese sich vor allem dann auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen, wenn sie es nicht geschafft haben, die abgedruckte Geschichte oder die abgebildeten Fotos selbst monetär zu verwerten (Stichwort: „Kommerzialisierung des Persönlichkeitsrechts“). Diese Leute würden sicherlich auch weiterhin zu Gericht laufen, um an ihr "Recht" zu kommen, schließlich könnte die Behörde ihnen - wohl auch nach Deiner Konzeption - keinen immateriellen Schadensersatz zusprechen, diese Kompetenz verbliebe beim Gericht.
In den verbleibenden Fällen, etwa in solchen, in denen bislang unbekannte Personen plötzlich an die Öffentlichkeit gezerrt werden, erscheint mir der Sinn einer solchen Behörde ebenfalls als sehr zweifelhaft. Zum einen stellt sich mir die Frage, wie die Behörde eine Persönlichkeitsrechtsverletzung feststellen möchte. Bekanntermaßen ist die Frage, ob eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, im Rahmen der Prüfung von § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG schon auf tatbestandlicher Ebene eine der Abwägung. Diese Abwägung hat ein Gericht zu treffen, vielfach ist es in letzter Instanz das Bundesverfassungsgericht. Sollte eine Aufsichtsbehörde hier im Rahmen eines Bußgeldverfahrens komplexe Abwägungen anstellen? Darüber hinaus ist auch nicht alles, was danach aussieht, sogleich eine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Beispielsweise ist eine solche ausgeschlossen, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Eine Behörde könnte also nur auf Antrag des Betroffenen tätig werden, niemals aber von Amts wegen, denn nur so kann sie ja - einigermaßen - sicher sein, dass keine Einwilligung vorlag.
Ein wesentliches Begründungselement für Deinen Vorschlag ist, dass der gerichtliche Rechtsschutz in Deinen Augen zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Wäre ein behördliches Verwaltungsverfahren schneller? Das VwVfG sieht umfangreiche Anhörungs- und Aufklärungspflichten für die Behörde vor, was für sich genommen schon eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Am Ende stünde der Erlass eines Verwaltungsakts. Dieser wäre mit Rechtsmitteln angreifbar, so dass, womöglich nach einem noch längeren Widerspruchsverfahren, letztlich die Verwaltungsgerichte zu entscheiden hätten.
Die Folge wäre also, dass man einem gerichtlichen Verfahren noch ein Verwaltungsverfahren vorschaltet und zusätzlich die Zuständigkeit dafür, Abwägungen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten anzustellen, von den - sehr kompetenten - Pressekammern der Landgerichte auf die in diesen Dingen unerfahrenen Verwaltungsgerichte übertrüge. Dass die Verwaltungsgerichte überdies langsamer sind, als die Landgerichte, ist bekannt.
Du meinst weiterhin, ein Bußgeld könne schmerzhafter sein, als eine einstweilige Verfügung. Nun, das kommt, wie der Jurist sagt, auf den jeweiligen Fall an. Ich würde das nicht so generalisieren. Gerade die hohen Streitwerte führen hier jedenfalls zu erheblichen Kostentragungspflichten.
Schließlich bist Du der Auffassung, jedenfalls für die "schweren Fälle" sei eine strenge Sanktionierung angezeigt. Dieses Argument leuchtet mir nun am wenigsten ein. Gerade die schweren Fälle sind doch die, in denen sich ein zivilgerichtliches Vorgehen lohnt und in denen häufig auch strafrechtliche Tatbestände im Raum stehen. Wir haben durchaus ein gewisses Arsenal an Sanktionsmöglichkeiten und ich habe den Eindruck, dass es auch genutzt wird.
Abschließend ein paar grundsätzliche Erwägungen: Meiner Meinung nach gehört das Unappetitliche eben auch zu einer freien Presse dazu. Auch ich bin häufig schockiert davon, mit was für Titeln bestimmte Medien aufmachen. Ich habe die ganze Berichterstattung um das Love-Parade-Unglück nicht verfolgt, angeblich sind in dem Kontext aber Fotos und Videos von Sterbenden aufgetaucht. Das ist schockierend und unappetitlich. Aber es ist eben auch die echte Welt. Dies zu zeigen hat seinen Sinn. Die Welt wird nicht dadurch besser, dass wir ihre hässlichen Seiten verbergen. Ich finde es gut, wenn die Dinge gezeigt werden, wie sie sind und den Menschen die Möglichkeit genommen wird, die Augen davor zu verschließen. Ich halte das für den Kern dessen, was Aufgabe einer freien Presse ist. Dass dadurch auch voyueristische Gelüste befriedigt werden, mag sein. Das muss man um der Freiheit willen in Kauf nehmen. Meiner Meinung nach ist es viel Schlimmer für unsere Gesellschaft, wenn der Staat oder Einzelne die Möglichkeit bekommen, sich die Realität durch mediale Beeinflussung so zu basteln, wie sie sie gerne dargestellt haben möchten. Man darf auch nicht unterschätzen, welchen Einfluss etwa Redaktionskonferenzen, Leserbriefe oder – zu guter letzt – Verkaufszahlen auf die Berichterstattung eines Mediums haben können. Ich glaube, dass die Selbstregulierung hier noch am besten funktioniert.
Das führt mich zu meiner Schlussbemerkung: Auch die Medien funktionieren nach marktwirtschaftlichen Regeln. Es wird angeboten, was nachgefragt wird. Vielleicht sollte man an dem Hebel mal ansetzen. Wenn Du nicht magst, was die Bildzeitung schreibt, dann lies sie nicht.
Beste Grüße
ansgar
Hallo Ansgar,
danke für dein ausführliches Feedback. Ja, der Artikel soll eine Provokation sein und zum Nachdenken anregen. Meine Position ist dabei doch eigentlich klar: Ich finde den Gedanken beim Anblick so mancher Presseberichte sehr verlockend und sehe auch einige Vorteile bei einem solchen Modell, meine aber, dass es eine derartige Beeinflussung der Presse nicht wert ist.
Das vorab. Alles was folgt ist dementsprechend (wie ein Großteil meines Artikels ja auch) ein bloßes Gedankenspiel:
Das ist ein guter Punkt. Eine solche Aufsichtsbehörde könnte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der Tat nur auf Antrag des Betroffenen tätig werden.
Naja, im Bußgeldverfahren wäre sowieso die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Und im Verwaltungsverfahren wäre es auch durchaus denkbar, in solchen presserechtlichen Streitigkeiten auch bei Verwaltungsakten eine Sonderzuweisung an die ordentlichen Gerichte vorzunehmen, sinnvollerweise an die Pressekammern. Ein zwingendes Argument ist das jedenfalls für mich nicht.
Ein Bußgeld ist aber - im Gegensatz zur Kostentragungspflicht - darauf ausgelegt, eine Sanktionierung wirksam zu erreichen. Ausgehend von der Annahme, dass bei manchen Medien Persönlichkeitsrechtsverletzung buchstäblich einkalkuliert werden, halte ich ein Bußgeld deshalb für das bessere Mittel, um genau solche Kalkulationen kaputt zu machen. Denn Streitwerte sind mehr oder weniger statisch und vorab kalkulierbar - Bußgelder hingegen nur im gesetzlich definierten Rahmen, der ja in aller Regel viel Spielraum lässt.
Aber wir sind uns schon einig darin, dass die Presse nicht grenzenlos arbeiten darf, sondern die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen geschützt werden müssen, oder? Denn mehr setze ich für meine Überlegungen ja gar nicht voraus. Ich will nicht die Berichterstattung der Presse mehr einschränken, als sie es - zumindest theoretisch - heute schon ist. Meine Gedanken beziehen sich ja nur auf die Art und Weise, wie man diese Grenzen durchsetzt.
Aber in einem Punkt hast du natürlich recht und den spreche ich ja auch schon an: Es ist extrem kritisch, wenn eine Behörde über die Grenzfragen entscheidet. Und das ist ja auch für mich eines der wichtigsten Argumente, warum ich sage, dass eine Aufsichtsbehörde ihren Preis nicht wert ist.
danke für dein ausführliches Feedback. Ja, der Artikel soll eine Provokation sein und zum Nachdenken anregen. Meine Position ist dabei doch eigentlich klar: Ich finde den Gedanken beim Anblick so mancher Presseberichte sehr verlockend und sehe auch einige Vorteile bei einem solchen Modell, meine aber, dass es eine derartige Beeinflussung der Presse nicht wert ist.
Das vorab. Alles was folgt ist dementsprechend (wie ein Großteil meines Artikels ja auch) ein bloßes Gedankenspiel:
Zum einen stellt sich mir die Frage, wie die Behörde eine Persönlichkeitsrechtsverletzung feststellen möchte.
Das ist ein guter Punkt. Eine solche Aufsichtsbehörde könnte bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der Tat nur auf Antrag des Betroffenen tätig werden.
Die Folge wäre also, dass man einem gerichtlichen Verfahren noch ein Verwaltungsverfahren vorschaltet und zusätzlich die Zuständigkeit dafür, Abwägungen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten anzustellen, von den - sehr kompetenten - Pressekammern der Landgerichte auf die in diesen Dingen unerfahrenen Verwaltungsgerichte übertrüge.
Naja, im Bußgeldverfahren wäre sowieso die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Und im Verwaltungsverfahren wäre es auch durchaus denkbar, in solchen presserechtlichen Streitigkeiten auch bei Verwaltungsakten eine Sonderzuweisung an die ordentlichen Gerichte vorzunehmen, sinnvollerweise an die Pressekammern. Ein zwingendes Argument ist das jedenfalls für mich nicht.
Du meinst weiterhin, ein Bußgeld könne schmerzhafter sein, als eine einstweilige Verfügung. Nun, das kommt, wie der Jurist sagt, auf den jeweiligen Fall an. Ich würde das nicht so generalisieren. Gerade die hohen Streitwerte führen hier jedenfalls zu erheblichen Kostentragungspflichten.
Ein Bußgeld ist aber - im Gegensatz zur Kostentragungspflicht - darauf ausgelegt, eine Sanktionierung wirksam zu erreichen. Ausgehend von der Annahme, dass bei manchen Medien Persönlichkeitsrechtsverletzung buchstäblich einkalkuliert werden, halte ich ein Bußgeld deshalb für das bessere Mittel, um genau solche Kalkulationen kaputt zu machen. Denn Streitwerte sind mehr oder weniger statisch und vorab kalkulierbar - Bußgelder hingegen nur im gesetzlich definierten Rahmen, der ja in aller Regel viel Spielraum lässt.
Das ist schockierend und unappetitlich. Aber es ist eben auch die echte Welt. Dies zu zeigen hat seinen Sinn. Die Welt wird nicht dadurch besser, dass wir ihre hässlichen Seiten verbergen.
Aber wir sind uns schon einig darin, dass die Presse nicht grenzenlos arbeiten darf, sondern die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen geschützt werden müssen, oder? Denn mehr setze ich für meine Überlegungen ja gar nicht voraus. Ich will nicht die Berichterstattung der Presse mehr einschränken, als sie es - zumindest theoretisch - heute schon ist. Meine Gedanken beziehen sich ja nur auf die Art und Weise, wie man diese Grenzen durchsetzt.
Aber in einem Punkt hast du natürlich recht und den spreche ich ja auch schon an: Es ist extrem kritisch, wenn eine Behörde über die Grenzfragen entscheidet. Und das ist ja auch für mich eines der wichtigsten Argumente, warum ich sage, dass eine Aufsichtsbehörde ihren Preis nicht wert ist.
"Wenn wir nun, ein halbes Jahrhundert später, feststellen, dass sich dieser Presserat nicht durchsetzen kann, könnte es an der Zeit sein, erneut über ein solches Gesetz nachzudenken."
Der einfachere Ansatz wäre evtl. dem zahnlosen Tiger 'Presserat' Zähne zu verpassen.
Der einfachere Ansatz wäre evtl. dem zahnlosen Tiger 'Presserat' Zähne zu verpassen.
Der einfachere Ansatz wäre evtl. dem zahnlosen Tiger 'Presserat' Zähne zu verpassen.
Darüber habe ich auch schon nachgedacht, nur ist das nicht ganz so einfach. Man könnte überlegen, den Presserat selbst mittels Beleihung als Aufsichtsbehörde einzusetzen und somit zum Beispiel auch eine Bußgeldkompetenz zu verpassen. Der Gedanke war mir dann aber doch zu kompliziert für diesen ohnehin schon recht langen Artikel. Und juristisch habe ich das nicht komplett durchgespielt. Aber, ja: Das wäre eine Überlegung.
Ich musste in letzter Zeit auch öfter über dieses Thema nachdenken und mir ist dabei folgende Idee gekommen:
Man verpflichtet die Zeitungen dazu, (korrekte) Gegendarstellungen und Rügen des Presserats auf der ersten Seite abzudrucken. Dazu in mindestens der Schriftgröße des beanstandeten Artikels, was auch für die beiden Überschriften gilt. Falls es dann doch zu viele Gegendarstellungen geben sollte, könnte man die auf 50% oder 33% einer Seite beschränken.
Das sollte eigentlich abschreckend wirken und zu ordentlichem Arbeiten anhalten, denn die wenigsten Leser dürften an einer Zeitung interessiert sein, die andauernd Gegendarstellungen drucken muss.
Genauso kann man auch mit anderen Medien (Fernsehen, Radio) verfahren, im Internet würd's etwas kniffliger.
Man verpflichtet die Zeitungen dazu, (korrekte) Gegendarstellungen und Rügen des Presserats auf der ersten Seite abzudrucken. Dazu in mindestens der Schriftgröße des beanstandeten Artikels, was auch für die beiden Überschriften gilt. Falls es dann doch zu viele Gegendarstellungen geben sollte, könnte man die auf 50% oder 33% einer Seite beschränken.
Das sollte eigentlich abschreckend wirken und zu ordentlichem Arbeiten anhalten, denn die wenigsten Leser dürften an einer Zeitung interessiert sein, die andauernd Gegendarstellungen drucken muss.
Genauso kann man auch mit anderen Medien (Fernsehen, Radio) verfahren, im Internet würd's etwas kniffliger.
Ein etwas anderer Ansatz:
Sinnvoller Gebrauch des Wettbewerbsrechts. Medien sind Wirtschaftsunternehmen auch wenn in privaten Blogs etc. die Währung Aufmerksamkeit ist.
Also Gegen/Richtigstellungsrecht für die Konkurrenz bei falscher Berichterstattung.
Bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte oder entwürdigen Darstellungen muss ein Hinweis veröffentlicht werden dass die vorrangegegane Veröffentlichung dagegen versties (bei gleich grossem Aufmerksamkeitswert - Größe,Platzierung,Auflage etc.)
Sinnvoller Gebrauch des Wettbewerbsrechts. Medien sind Wirtschaftsunternehmen auch wenn in privaten Blogs etc. die Währung Aufmerksamkeit ist.
Also Gegen/Richtigstellungsrecht für die Konkurrenz bei falscher Berichterstattung.
Bei Verletzungen der Persönlichkeitsrechte oder entwürdigen Darstellungen muss ein Hinweis veröffentlicht werden dass die vorrangegegane Veröffentlichung dagegen versties (bei gleich grossem Aufmerksamkeitswert - Größe,Platzierung,Auflage etc.)
Also Gegen/Richtigstellungsrecht für die Konkurrenz bei falscher Berichterstattung.
Das Problem ist, dass dieser Anspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch nicht funktionieren kann: Woher soll die Konkurrenz wissen, ob sich ein Dritter in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht? Abgesehen davon würde das wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass vor allem große Verlage mit großen Rechtsabteilungen gegen Konkurrenzblätter vorgehen. Da halte ich eine neutrale Instanz für sinnvoller.
Hallo Adrian,
ich habe Deinen Blog zur Presseaufsicht "überflogen". Ein interessantes und nicht ganz unbegründetes Thema. Dabei gibt es noch viele andere, hier nicht thematisierte Aspekte.
Ich bin kein Jurist und kann nicht mit Euren Normen argumentieren. Mich würde aber Eure Meinung zu folgenden Praxisfall interessieren. Ein Praxisfall der nicht weit her geholt ist sondern eben wie der Name schon sagt wahrscheinlich weitläufige Praxis ist.
Da hat einer ein Unternehmen gegründet und hat einen Freund bei der Presse. Dort lässt er sein Dienstleistungsprofil im Rahmen einer Reportage entsprechend vorsellen. Heißt: Farbiges Titelbild und mehrseitiger Bericht mit allen Facetten der Werbekunst angereichert! Und natürlich auch mit falschen wettbewerbsverzerrenden Aspekten ausgestattet. Das heißt er berühmt sich bestimmter Fähigkeiten und Leistungen die er nicht erbringen kann oder aufgrund der Gesetzgebung gar nicht erbringen darf. Er lässt den Leser in falschem Glauben über ein letztlich nicht verifizierbares Produkt und schafft sich so einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Er kann jedoch aufgrund der Presse- (oder auch sagen wir Narrenfreiheit) der Medien nicht wegen unlauteren Wettbewerbs belangt werden, da er sich hinter den redaktionellen Freiheiten seines Freundes verstecken kann. "Es hat ja jemand anderer geschrieben" ...
Wie beurteilt ihr derartige Praktiken?? Ist das nicht Missbrauch der Pressfreiheit?
beste Grüße Wolfgang
ich habe Deinen Blog zur Presseaufsicht "überflogen". Ein interessantes und nicht ganz unbegründetes Thema. Dabei gibt es noch viele andere, hier nicht thematisierte Aspekte.
Ich bin kein Jurist und kann nicht mit Euren Normen argumentieren. Mich würde aber Eure Meinung zu folgenden Praxisfall interessieren. Ein Praxisfall der nicht weit her geholt ist sondern eben wie der Name schon sagt wahrscheinlich weitläufige Praxis ist.
Da hat einer ein Unternehmen gegründet und hat einen Freund bei der Presse. Dort lässt er sein Dienstleistungsprofil im Rahmen einer Reportage entsprechend vorsellen. Heißt: Farbiges Titelbild und mehrseitiger Bericht mit allen Facetten der Werbekunst angereichert! Und natürlich auch mit falschen wettbewerbsverzerrenden Aspekten ausgestattet. Das heißt er berühmt sich bestimmter Fähigkeiten und Leistungen die er nicht erbringen kann oder aufgrund der Gesetzgebung gar nicht erbringen darf. Er lässt den Leser in falschem Glauben über ein letztlich nicht verifizierbares Produkt und schafft sich so einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Er kann jedoch aufgrund der Presse- (oder auch sagen wir Narrenfreiheit) der Medien nicht wegen unlauteren Wettbewerbs belangt werden, da er sich hinter den redaktionellen Freiheiten seines Freundes verstecken kann. "Es hat ja jemand anderer geschrieben" ...
Wie beurteilt ihr derartige Praktiken?? Ist das nicht Missbrauch der Pressfreiheit?
beste Grüße Wolfgang
Das klingt in der Tat nach einem Missbrauch der Pressefreiheit. Wer, wie genau in einem solchen Fall wettbewerbsrechtlich belangt werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls. So pauschal wird man das nicht beantworten können.





