Justizminister fordern "Street View"-Regelungen im BDSG
Freitag, 25. Juni 2010, von Tobias Kläner
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Mich würde nachwievor interessieren, welche rechtshistorische Begründung hinter dem Verbot der Hausfassaden-Fotografie liegt.
Weder im UrhG, im KunstUrhG oder irgendwwelche Aussagen zur informationellen Selbstbestimmung im Bundesdatenschutzgesetz bzw. durch § 201a StGB lassen mich eine nachvollziehbare Begründung finden. Bin allerdings auch juristischer Laie.
Kenne einige Urteile, die klar das Fotografieren im Öffentlichen Raum gegen überzogene Persönlichkeitsrechte verteidigen. Trotzdem würde mich interessieren, ob es eine aussagekräftige Analyse gibt zu dem Spannungverhältnis Öffentlicher Raum (und Fotografieren in demselben) und der Hausfassade (inkl. ggf. einsehbarer Vorgarten etc.) als persönlichkeitsdefinierende Datengrundlage.
Kann mir jemand von euch da helfen?
Weder im UrhG, im KunstUrhG oder irgendwwelche Aussagen zur informationellen Selbstbestimmung im Bundesdatenschutzgesetz bzw. durch § 201a StGB lassen mich eine nachvollziehbare Begründung finden. Bin allerdings auch juristischer Laie.
Kenne einige Urteile, die klar das Fotografieren im Öffentlichen Raum gegen überzogene Persönlichkeitsrechte verteidigen. Trotzdem würde mich interessieren, ob es eine aussagekräftige Analyse gibt zu dem Spannungverhältnis Öffentlicher Raum (und Fotografieren in demselben) und der Hausfassade (inkl. ggf. einsehbarer Vorgarten etc.) als persönlichkeitsdefinierende Datengrundlage.
Kann mir jemand von euch da helfen?
Hallo Herr Best,
danke für Ihren Beitrag. Mir erschließt sich jedoch nicht gänzlich, was Sie mit "rechtshistorischer Begründung" genau meinen.
Die Diskussion um Google "Street View" ist verlockend, mit Begrifflichkeiten verschiedener Rechtsbereiche zu jonglieren und dadurch eine Gemengelage zu erzeugen, die nur noch schwer durchschaubar ist.
In der hier zugrunde liegenden Diskussion geht es um das Datenschutzrecht und entsprechende Änderungen des BDSG. Auf den ersten Blick drängt sich dabei die Frage auf, ob unser Datenschutzrecht überhaupt entsprechende Regelungen treffen kann, weil die infrage stehenden "Street View"-Daten womöglich gar keinen Personenbezug haben und damit grundsätzlich nicht vom BDSG erfasst sein können.
Über den Personenbezug wird bisweilen kontrovers diskutiert. Ich persönlich halte es für falsch, einen möglichen Personenbezug der "Street View"-Daten pauschal abzulehnen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, den Begriff des personenbezogenen Datums weit und eben nicht einengend zu verstehen. Außerdem finde ich die einzelnen Begründungen des Hamburger Entwurfs durchaus einleuchtend. Freilich wird all das auch anders gesehen, sogar von Autoren dieses Blogs.
Dass es in diesem Zusammenhang zu paradoxen Ergebnissen kommen kann, liegt an der Schwäche der Gesetze, die sich sehr schwer tun, im Internetzeitalter anzukommen. Eine urheberechtliche Zulässigkeit bedeutet nicht automatisch eine selbige im Datenschutzrecht.
Eine rechtsübergreifende Harmonisierung täte insgesamt gut. Sicherlich auch ein Thema für die Enquête-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft".
Hier übrigens noch der Link zum "Street View"-Beschluss der Justizminister:
http://www.hamburg.de/contentblob/2348786/data/2010-fruehjahrskonferenz-02.pdf
Viele Grüße!
danke für Ihren Beitrag. Mir erschließt sich jedoch nicht gänzlich, was Sie mit "rechtshistorischer Begründung" genau meinen.
Die Diskussion um Google "Street View" ist verlockend, mit Begrifflichkeiten verschiedener Rechtsbereiche zu jonglieren und dadurch eine Gemengelage zu erzeugen, die nur noch schwer durchschaubar ist.
In der hier zugrunde liegenden Diskussion geht es um das Datenschutzrecht und entsprechende Änderungen des BDSG. Auf den ersten Blick drängt sich dabei die Frage auf, ob unser Datenschutzrecht überhaupt entsprechende Regelungen treffen kann, weil die infrage stehenden "Street View"-Daten womöglich gar keinen Personenbezug haben und damit grundsätzlich nicht vom BDSG erfasst sein können.
Über den Personenbezug wird bisweilen kontrovers diskutiert. Ich persönlich halte es für falsch, einen möglichen Personenbezug der "Street View"-Daten pauschal abzulehnen. Das Bundesverfassungsgericht verlangt, den Begriff des personenbezogenen Datums weit und eben nicht einengend zu verstehen. Außerdem finde ich die einzelnen Begründungen des Hamburger Entwurfs durchaus einleuchtend. Freilich wird all das auch anders gesehen, sogar von Autoren dieses Blogs.
Dass es in diesem Zusammenhang zu paradoxen Ergebnissen kommen kann, liegt an der Schwäche der Gesetze, die sich sehr schwer tun, im Internetzeitalter anzukommen. Eine urheberechtliche Zulässigkeit bedeutet nicht automatisch eine selbige im Datenschutzrecht.
Eine rechtsübergreifende Harmonisierung täte insgesamt gut. Sicherlich auch ein Thema für die Enquête-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft".
Hier übrigens noch der Link zum "Street View"-Beschluss der Justizminister:
http://www.hamburg.de/contentblob/2348786/data/2010-fruehjahrskonferenz-02.pdf
Viele Grüße!
Wenn ein Hausbesitzer, der vielleicht noch nicht mal in dem betroffenen Haus wohnt, die vom öffentlichen Raum einzusehenden Bereiche seines Hauses zum Bestandteil seiner personenbezogenen Daten erklären kann, dann werde ich morgen alle Gegenstände, die ich in der Öffentlichkeit berührt habe zu Elementen meiner informationellen Selbstbestimmung erklären und auf einem Darstellungsverbot im "Web" bestehen.
Will sagen, ich sehe hier eine Willkür am Werke, die ersten die grundlegende Idee des Datenschutzes verrät und zweitens, viel schlimmer, das Verständnis von öffentlichen Raum im digitalen Zeitalter hinter den Entwicklungsstand der pre-digitalen Phase werfen wird.
Die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Daten des öffentlichen Raums birgt viele Chancen für eine offenere Gesellschaft in sich. Es ist die Angst genau vor dieser, die den Deutschen Michel und die nach dessen Maul agierenden Politiker antreibt.
Transparenz kann einen im ersten Moment schmerzhaften Prozess einleiten, aber in allen Feldern, in denen sie umgesetzt wird, führt sie zu einer Verbesserung der allgemein wahrgenommenen gesellschaftlichen Teilsituation.
Alles ist mit allem verbunden und wir müssen uns fragen, ob wir vor den Erkenntnissen, die die digitale Darstellung dieses Faktes nicht dsas eigentliche ist, was den ein oder anderen überfordert.
Paragraphen, die mit der Tinte der Angst geschrieben sind, schaden dem Fortschritt einer empathischen Gesellschaft. Aufhalten wird dieses Unsinn aus der Feder von Herrn Steffen die Entwicklung nicht, aber merklich verzögern.
Eines bleibt aber weiterhin als Ansage stehen. WENN Fotos von Häusern aus streetview (und ggf. anderen Diensten) entfernt werden, werde ich und viele andere diese Häuser fotografieren und georeferenziert ins Netz stellen. Ich lasse mir das Recht auf freie Fotografie in der Öffentlichkeit nicht verbieten.
Was im analogen öffentlichen Raum rechtens ist, darf im digitalen öffentlichen Raum nicht zu einer Straftat werden.
Will sagen, ich sehe hier eine Willkür am Werke, die ersten die grundlegende Idee des Datenschutzes verrät und zweitens, viel schlimmer, das Verständnis von öffentlichen Raum im digitalen Zeitalter hinter den Entwicklungsstand der pre-digitalen Phase werfen wird.
Die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Daten des öffentlichen Raums birgt viele Chancen für eine offenere Gesellschaft in sich. Es ist die Angst genau vor dieser, die den Deutschen Michel und die nach dessen Maul agierenden Politiker antreibt.
Transparenz kann einen im ersten Moment schmerzhaften Prozess einleiten, aber in allen Feldern, in denen sie umgesetzt wird, führt sie zu einer Verbesserung der allgemein wahrgenommenen gesellschaftlichen Teilsituation.
Alles ist mit allem verbunden und wir müssen uns fragen, ob wir vor den Erkenntnissen, die die digitale Darstellung dieses Faktes nicht dsas eigentliche ist, was den ein oder anderen überfordert.
Paragraphen, die mit der Tinte der Angst geschrieben sind, schaden dem Fortschritt einer empathischen Gesellschaft. Aufhalten wird dieses Unsinn aus der Feder von Herrn Steffen die Entwicklung nicht, aber merklich verzögern.
Eines bleibt aber weiterhin als Ansage stehen. WENN Fotos von Häusern aus streetview (und ggf. anderen Diensten) entfernt werden, werde ich und viele andere diese Häuser fotografieren und georeferenziert ins Netz stellen. Ich lasse mir das Recht auf freie Fotografie in der Öffentlichkeit nicht verbieten.
Was im analogen öffentlichen Raum rechtens ist, darf im digitalen öffentlichen Raum nicht zu einer Straftat werden.
Die digitale Veröffentlichung von Fotografien von Hausfassaden kann mE leicht einen Eingriff in die Informationelle Selbstbestimmung darstellen. Schließlich soll jeder selbst darüber entscheiden können, welche Daten er von sich preisgibt.
Es ist zu beachten, dass eine unvorteilhafte Darstellung des eigenen Hauseingangs verknüpft mit Adressdaten durchaus folgenschwer für den Betroffenen sein kann. Man denke nur an Fälle, in denen die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Personen u.a. aufgrund ihrer Wohngegend erfolgte.
Dienste wie Google Maps werden auch ohne die Möglichkeiten einer Erweiterung wie Street View bereits dafür genutzt, um sich gezielt über die Lebensumstände von Menschen zu informieren. Selbstverständlich darf man den praktischen Aspekt dieser Angebote nicht unterbewerten, allerdings auch nicht über den Schutz von Persönlichkeitsrechten stellen.
An einem Recht zur Fotografie wie etwa zur künstlerischen Verwertung oder zum Privatgebrauch kann man Street View mE nicht messen.
Es ist zu beachten, dass eine unvorteilhafte Darstellung des eigenen Hauseingangs verknüpft mit Adressdaten durchaus folgenschwer für den Betroffenen sein kann. Man denke nur an Fälle, in denen die Bewertung der Kreditwürdigkeit von Personen u.a. aufgrund ihrer Wohngegend erfolgte.
Dienste wie Google Maps werden auch ohne die Möglichkeiten einer Erweiterung wie Street View bereits dafür genutzt, um sich gezielt über die Lebensumstände von Menschen zu informieren. Selbstverständlich darf man den praktischen Aspekt dieser Angebote nicht unterbewerten, allerdings auch nicht über den Schutz von Persönlichkeitsrechten stellen.
An einem Recht zur Fotografie wie etwa zur künstlerischen Verwertung oder zum Privatgebrauch kann man Street View mE nicht messen.
Die Bewertung von Menschen nicht etwas aufgrund ihrer Begabung oder Fähigkeiten, sondern ihres Wohnortes wird von den Banken seit Ewigkeiten durchgeführt.
Dieses Argument, genau wie das Argument "Der Einbrecher benutzt streetview" zeigt nur auf, dass ein Werkzeug falsch eingesetzt werden kann.
Werden dann auch demnächst Hersteller und Verleiher von Bau-Werkzeugen wie z.B. Hämmern wegen der zur Verfügungstellung von MÖGLICHEN Tatgegenständen bestraft?
Abgesehen davon, dass ich keine juristische Herleitung, geschweige denn eine vernünftige Erklärung finde, die die öffentlich einsehbare Fassade eines Hauses mit dem Persönlichkeitsrecht des Hausbesitzers, der womöglich noch nicht einmal in diesem Haus wohnt, verbindet, zeigt deine Argumentation das du den billigen Knochen aufnimmst, den dir die Datenschutz-Fanatiker hinwerfen.
Alles ist irgendwie mit allem verbunden. Nicht die Ermöglichung der Verbindung, sondern die eindeutig zuordnungsfähige Straftat sollte gesetzlich geregelt werden. Und wenn es dich wirklich stört, dass Menschen aufgrund der bewohnten Hausfassade bewertet werden, statt an ihren Fähigkeiten, dann solltest du anfangen gegen diese Art der Bewertung Gesetze zu entwickeln.
Die offene zur Verfügungsstellung von Daten trägt viele gute Chancen für eine bessere Gesellschaft im Kleinen wie im Großen in sich. All diese werden durch ein Gesetz, dass auf Willkür beruht unmöglich gemacht.
Damit stellst du dich auf die Seite derer, die Gesetze benutzen, um gesellschaftlichen Fortschritt zu verhindern.
Dieses Argument, genau wie das Argument "Der Einbrecher benutzt streetview" zeigt nur auf, dass ein Werkzeug falsch eingesetzt werden kann.
Werden dann auch demnächst Hersteller und Verleiher von Bau-Werkzeugen wie z.B. Hämmern wegen der zur Verfügungstellung von MÖGLICHEN Tatgegenständen bestraft?
Abgesehen davon, dass ich keine juristische Herleitung, geschweige denn eine vernünftige Erklärung finde, die die öffentlich einsehbare Fassade eines Hauses mit dem Persönlichkeitsrecht des Hausbesitzers, der womöglich noch nicht einmal in diesem Haus wohnt, verbindet, zeigt deine Argumentation das du den billigen Knochen aufnimmst, den dir die Datenschutz-Fanatiker hinwerfen.
Alles ist irgendwie mit allem verbunden. Nicht die Ermöglichung der Verbindung, sondern die eindeutig zuordnungsfähige Straftat sollte gesetzlich geregelt werden. Und wenn es dich wirklich stört, dass Menschen aufgrund der bewohnten Hausfassade bewertet werden, statt an ihren Fähigkeiten, dann solltest du anfangen gegen diese Art der Bewertung Gesetze zu entwickeln.
Die offene zur Verfügungsstellung von Daten trägt viele gute Chancen für eine bessere Gesellschaft im Kleinen wie im Großen in sich. All diese werden durch ein Gesetz, dass auf Willkür beruht unmöglich gemacht.
Damit stellst du dich auf die Seite derer, die Gesetze benutzen, um gesellschaftlichen Fortschritt zu verhindern.






