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Am Mittwoch und Donnerstag beraten die Ministerpräsidenten über die nähere Zukunft des Rundfunkrechts. Auf der Agenda steht neben dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) und einiger kleineren Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag auch eine Beratung über ein neues Rundfunkgebührenmodell. Was den JMStV betrifft, weiß man noch nicht genau, wo die Reise hingehen soll. Auf Referentenebene scheint man den JMStV in der aktuellen Fassung durchwinken zu wollen. Es ist aber gut möglich, dass die Ministerpräsidenten hier noch in letzter Sekunde Änderungen aushandeln. Im Klartext: Alles ist offen.

Wirklich wegweisend könnten aber die Aussprachen über die Zukunft der Rundfunkgebühr werden. Die Überlegungen laufen zwar schon seit über einem Jahr, die entscheidenden Weichen werden aber wahrscheinlich nächste Woche gestellt.

Zwei Modelle zur Auswahl

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konferenz
Einig sind sich alle Beteiligten darin, dass eine Reform der Rundfunkfinanzierung überfällig ist. Dass es zu Änderungen kommen wird, gilt deshalb als sicher. In welche Richtung diese Änderungen gehen werden, wird sich diese Woche in Berlin entscheiden. Zur Auswahl stehen zwei Modelle: Das bisherige gerätebasierte Modell, mit einigen Anpassungen vor allem bei den „neuartigen Rundfunkempfangsgeräten” auf der einen Seite, das neue von Professor Kirchhof empfohlene Modell der Haushaltsabgabe auf der anderen Seite.

Wahrscheinlich ist, dass das Kirchhof-Modell das Rennen macht. Neun von sechzehn Staatskanzleien haben uns bislang bestätigt, sich für dieses Modell einsetzen zu wollen.

Die Haushaltsabgabe als heiliger Gral der GEZ-Reformen?

Nach dem Modell der Haushaltsabgabe soll die Gebührenpflicht nicht mehr wie bislang am Empfangsgerät festgemacht werden, sondern pauschal für jeden Haushalt und Betrieb fällig werden. Formaljuristisch würde es sich dabei um einen „Rundfunkbeitrag” handeln und nicht um eine „Gebühr”. In der Konsequenz soll es danach nicht mehr möglich sein, sich darauf zu berufen, kein Empfangsgerät zu besitzen, um der Zahlungspflicht zu entgehen – womit sich auch die Kontrollen durch die GEZ erübrigen würden.

Prof. Dr. Paul Kirchhof
(c) Euku, GFDL.
Das Modell ist verlockend, denn es baut bürokratische Hürden ab und entschärft die umstrittene Rolle der GEZ. „Die GEZ abzuschaffen wäre Balsam für die Volksseele”, sagte uns ein Medienpolitiker. Ganz so weit wird es wahrscheinlich nicht kommen, dennoch ist dieser Faktor nicht zu unterschätzen.

Dass dieses Konzept verfassungsrechtlich auch zulässig wäre, hat Professor Kirchhof vergangenen Monat in einem Gutachten bestätigt – und das Modell sogar explizit empfohlen. Auch sein Kollege Professor Dittmann kam vor einem Jahr zu einem ähnlichen Ergebnis. Dennoch gibt es auch hier noch einige offene Fragen, die sicher auch für die politische Debatte in den nächsten Monaten entscheidend sein werden.


Härtefallregelungen

So schlägt Kirchhof in seinem Gutachten vor, keine Ausnahmeregelungen bei der Zahlungspflicht mehr vorzusehen – auch nicht bei sozialen Härtefällen. Vielmehr soll die Mehrbelastung durch eine entsprechende Erhöhung der sozialen Transferleistungen aufgefangen werden. Bedeutet: In jedem Fall fließt Geld zu den Rundfunkanstalten. Bei Bürgern, die sich das nicht leisten können, muss indirekt der Staat aushelfen.

Das ist vor allem für die Rundfunkanstalten deutlich günstiger, als beim bisherigen Modell. Denn durch die steigenden Arbeitslosenzahlen hat sich auch die Anzahl der sozialen Härtefälle in den letzten Jahren erhöht. Mit der Konsequenz, dass einige Anstalten weniger Geld bekamen, was sich auch auf die Gesamteinnahmen der öffentlich-rechtlichen Sender niedergeschlagen hat.

Die Nachteile dieses Modells liegen allerdings auch auf der Hand: Der Staat muss aus den Sozialkassen aushelfen, was bislang nicht notwendig war. Ob diese Mehrbelastung der Haushalte politisch durchsetzbar ist, scheint fraglich. Hinzu kommt, dass die Gesetzgebungskompetenz für einen solchen Sozialausgleich wohl beim Bund liegt und die Länder somit auf die Mitwirkung des Bundes angewiesen wären.

Die Höhe des Rundfunkbeitrages

Eine weitere entscheidende Baustelle bei dem neuen Modell ist die Höhe des Rundfunkbeitrages. Kirchhof geht in seinem Gutachten davon aus, dass die Höhe der monatlichen Zahlungen konstant bleiben sollen. Bedeutet: Wer heute schon Rundfunkgebühren zahlt, soll künftig nicht mehr bezahlen müssen. Aber auch nicht weniger.

Entscheidend wird hier das Urteil der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Öffentlich-Rechtlichen (KEF) sein. Aufgrund der Staatsferne des Rundfunks kann die Politik keinen direkten Einfluss auf die Höhe der Rundfunkfinanzierung nehmen und die KEF als unabhängiges Gremium ist gefragt. Insofern kann der Vorschlag Kirchhofs einer konstanten Beitragshöhe nicht mehr als eine unverbindliche Empfehlung sein. Denn die KEF entscheidet anhand vieler verschiedener, zum Teil sehr komplexer Kriterien.

Quelle: jazzlog, flickr.com
Foto: (cc) jazzlog
Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist also noch offen. Fest steht, dass es im privaten Bereich kaum noch „Schwarzzeher” geben wird, wenn jeder Haushalt pauschal belastet wird. Die GEZ geht derzeit davon aus, dass etwa 3 Millionen Bürger „schwarzsehen”. Auch bei Betrieben werden möglicherweise einige neue Beitragszahler hinzukommen, wobei hier die genaue Staffelung der Beitragshöhe noch nicht feststeht. Auf der anderen Seite werden rechnerisch aber auch einige Gebührenzahler dadurch wegfallen, dass nicht mehr alle volljährigen Personen mit eigenem Einkommen in einem Haushalt zur Kasse gebeten werden, sondern nur noch der Haushalt als Ganzes.

Ob es nach der Reform unter dem Strich nun mehr oder weniger Beitragszahler geben wird, ist kaum absehbar. Derzeit gibt es verschiedene Prognosen – die Staatskanzleien rechnen dabei überwiegend mit Mindereinnahmen. Wie zuverlässig diese Rechenexempel aber tatsächlich sind, ist derzeit kaum einzuschätzen. Mit Sicherheit wird es hier noch ausführliche Untersuchungen geben müssen. Denn von der Anzahl der Beitragszahler hängt schließlich die Höhe der Belastung für die einzelnen Haushalte ab.

Politisch ist das ein wichtiger Faktor: Den Bürger finanziell entlasten zu können, ohne den Staatshaushalt belasten zu müssen, kommt schließlich nicht alle Tage vor. Eine Rechnung zu Gunsten von Privathaushalten wäre deshalb ein Totschlagargument für das Modell der Haushaltsabgabe. Deshalb scheint es auch unwahrscheinlich, dass es zu einer Mehrbelastung von privaten Haushalten kommt. Das ist zwar theoretisch und rechnerisch durchaus möglich, allerdings gibt es dafür eine Lösung: Sollte die Reform zu weniger Beitragszahlern führen, könnten die Mindereinnahmen durch die Betriebsabgabe aufgefangen werden. Kirchhof empfiehlt hier ausdrücklich eine Staffelung, die politischen Gestaltungsspielraum schaffen würde. Auf der anderen Seite erwarten die Ministerpräsidenten auch von den Öffentlich-Rechtlichen Einsparungen, um die Beitragszahler zu entlasten.

Öffentlich-Rechtliche werbefrei?

Kirchhof empfiehlt in seinem Gutachten auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig weitgehend werbefrei senden sollte. Hier sind politische Grabenkämpfe zu erwarten. Zumindest im Hörfunk ist ein Werbeverbot aber sehr unwahrscheinlich, weil der Werbemarkt bei Radiowerbung überwiegend von den ARD-Sendern abhängig ist. Und auch gegen ein Verbot von Fernsehwerbung gibt es Widerstand. Schließlich bringen Werbeeinnahmen den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern jährlich Millionen, die künftig fehlen würden und durch die Betragszahler kompensiert werden müssten. Sogar der Privatsenderverband VPRT fordert kein sofortiges Werbeverbot. Und ein politischer Konsens ist selbst innerhalb der Parteien nicht in Sicht.

Zeit bis Ende 2010

Die GEZ wird voraussichtlich zwei Jahre benötigen, um entsprechende Umstellungen organisatorisch umzusetzen. Ende 2012 entscheidet die KEF erneut über den Finanzbedarf der Öffentlich-Rechtlichen. Wenn das neue Finanzierungsmodell zeitgleich mit dem Ende der Gebührenperiode eingeführt werden soll, müssen die Ministerpräsidenten die Reform also bis Ende des Jahres auf den Weg bringen. Die Zeit für eine Grundsatzentscheidung drängt also, vor allem in Anbetracht der vielen offenen Fragen, die noch zu klären wären.

Die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz am 10. Juni 2010.

Das Gutachten von Prof. Kirchhof zur Haushaltsabgabe im Detail.

Update (09.06.2010, 18:50 Uhr):
Die Ministerpräsidenten haben sich am Abend auf eine Reform der Rundfunkfinanzierung geeinigt.

Kommentare

* anonym 07.06.2010 13:25
Mein Eindruck ist, daß sich durch das neue Modell nichts verbessert, im Gegenteil. Wer bisher nur Radio hörte, muß z. B. das Dreifache zahlen - ohne daß er entscheiden kann, ob er TV und/oder Radio nutzen will oder nicht, seine Freiheit wird also ganz maßgeblich beschränkt. Daß das Ganze nicht verfassungswidrig ist, glaubt auch nur Prof. Kirchhof (der ja schon einmal, 2005, schmählich an seinem eigenen Urteilsvermögen gescheitert ist). Sollte dieses Modell eingeführt werden, werde ich mich vsl. der Zahlung komplett widersetzen und lasse mich lieber verklagen. Ob die Methode mit EU-Recht kompatibel ist, ist auch fraglich.
* Adrian 07.06.2010 13:40
Ich halte das tatsächlich auch für einen wichtigen Punkt: Bislang war es möglich, die Rundunkgebühr zu "sparen", indem man seine Empfangsgeräte los wird. Nach dem neuen Modell wird das nicht mehr möglich sein. Ich meine, das Modell müsste hier eine Lösung finden. Denn es gibt genügend Menschen, die sich den Rundfunkbeitrag eigentlich nicht leisten können und trotzdem nicht gleich als sozialer Härtefall durchgehen. Studenten und Geringverdiener zum Beispiel.

Im Jahr 2008 waren bei der GEZ knapp 3 Millionen Haushalte von der Rundfunkgebühr wegen der Härtefallregelungen befreit. Ich glaube nicht, dass das die tatsächliche Zahl der Menschen darstellt, für die schon 18 Euro im Monat sehr viel Geld ist, möglicherweise mehr als sie sich leisten können. Zumal unter den weiteren 3 Millionen "Schwarzsehern", die die GEZ (wie ich meine sehr vorsichtig) schätzt, sicher auch einige Menschen sind, die aus finanziellen Gründen nicht gemeldet sind.

Die Härtefallregelungen werden deshalb m.E. der Dreh- und Angelpunkt sein, wenn es darum geht, diese Reform auch durch die Parlamente zu bekommen.
* Simon Möller 07.06.2010 22:43
Das Ziel der Reform ist es offensichtlich, die Lücke, die aufgrund echter bzw. meist falscher "Nicht-Seher" entstanden ist, zu füllen. Ich meine auch, dass dieses Ansinnen moralisch in Ordnung ist. Es geht hier um eine allgemeine gesellschaftlich wichtige Einrichtung, nicht um einen konkreten, individuellen Service. Der Begriff "Beitrag" ist deshalb schon passender als "Gebühr", auch wenn man mE so konsequent hätte sein können und den ör. Rundfunk gleich steuerfinanziert ausgestalten. Die Staatsfreiheit scheint mir jedenfalls aus dieser Richtung eher nicht bedroht.
* Adrian 07.06.2010 23:35
Sehe ich auch so: Die Reform ist notwendig und gut. Kirchhofs Argumentation ist über weite Teile des Gutachtens auch wirklich überzeugend. Und bislang ist ja auch nichts passiert, was man kritisieren müsste.

Wir wollten nur darauf hinweisen, dass mit dem Gutachten noch nicht alle Fragen beantwortet sind und dass da noch Vorarbeit notwendig ist, bis die Novelle tatsächlich auf den Weg gebracht werden kann. Im Moment wird ja oft so getan, als hätte Kirchhof mit seinem Gutachten quasi den Gesetzesentwurf abgeliefert. Ganz so einfach ist die Sache dann doch nicht.
* anonym 08.06.2010 15:25
Es geht hier eben nicht vorrangig um Geld. (Den Anstalten geht es nur ums Geld!) Es geht hier um die weitere Einschränkung der Rechte des Einzelnen in diesem Land. Als Atheist (der nie einer Religionsgemeinschaft angehört hat) zahle ich auch keine Kirchensteuer. Der Staat verletzt die Rechte des Einzelnen. Ich sehe zumindest die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Es werden alle die Leute übervorteilt, die einen eigenen (Einzel-)Haushalt haben und/oder nicht fernsehen (bzw. nicht Radio hören).

Eine Steuerfinanzierung wäre eine saubere Lösung, Steuern zahle ich ohnehin einigermaßen reichlich.
* Adrian 08.06.2010 15:41
Ich sehe jetzt nicht ganz den Unterschied, ob Sie ihren Rundfunkbeitrag an eine eigene Anstalt zahlen oder in Form einer Steuer an den Fiskus, der ihn dann weiterleitet.

Verfassungsrechtlich scheidet eine Lösung über Steuern im Übrigen deshalb aus, weil dadurch die Staatsferne des Rundfunks beeinträchtigt wäre. Denn der Rundfunk wäre zu 100% vom staatlichen Wohlwollen abhängig, was die Erhebung, Eintreibung und Verteilung der Steuern angeht.

Ich persönlich bin schon der Ansicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Gut ist, das uns allen dient. Auch wenn ihn Einzelpersonen nicht konsumieren profitiert doch jeder zumindest indirekt davon.

Außerdem hätte eine individuelle Berechnung der "Rundfunkgebühr" noch weitere Nachteile: Würde jeder nur so viel bezahlen, wie er auch konsumiert, würde das die Öffentlich-Rechtlichen wieder von der Quote abhängig machen. Denn nur für massentaugliches Programm würden Einnahmen generiert. Das dient nicht dem Ziel eines unabhängigen Rundfunks.

Ich denke aber auch, dass die Belastung gerade für Privathaushalte so erträglich wie möglich gehalten werden sollte, um Einzelne mit den Zahlungen nicht zu überlasten. Die bisherigen Härtefallklauseln halte ich da für zu restriktiv und auch nach den bisherigen Plänen zum neuen Modell halte ich sie nicht für ausreichend. Dabei wäre diese Reform ein guter Anlass, hier nachzubessern.
* Simon Möller 08.06.2010 17:13
Mein Wissen im Finanzverfassungsrecht ist begrenzt, und auch das Kirchhof-Gutachten habe ich nicht gelesen. Ich meine aber, dass sich eine Finanzierung über Steuern unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne lösen lassen sollte. Man müsste lediglich einen Finanzierungsanspruch der RfA gegenüber ihren Trägern (den Bundesländern) ausgestalten, der nicht zur Disposition des Staates steht. Das könnte man mE über die eingespielten Mechanismen der KEF und einer gerichtlichen Kontrolle gut erreichen.

Denkbar wäre auch, den RfA eine eigene Steuer zu geben, die diese der Höhe nach bestimmen können und deren Erlöse an sie abzuführen sind. Ähnlich funktioniert mW die Kirchensteuer.
* Thomas Mike Peters 08.06.2010 19:10
Zur Steuer als Finanzierungsinstrument siehe im Kirchhof-Gutachten S. 25 ff. Dort stellt Kirchhof allgemeine Erwägungen vor, die seiner Meinung nach eine steuerfbasierte Finanzierung des Rundfunks als untauglich erscheinen lassen. Daneben betont er mE vollkommen zurecht, dass - insbesondere durch den Grundsatz der Budgethoheit der Parlamente - bei einer steuerbasierten Finanzierung des Rundfunks das Gebot der Staatsferne verletzt wäre (vgl. insbesondere S. 26 und 30 f.).

Unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne sieht auch A. Hesse eine Finanzierung über eine Steuer kritisch (Hesse, RundfunkR (3. Aufl.), Kap. 4 Rn. 150). Hier wird zudem noch auf das Kompetenz-Problem Bund / Länder hingewiesen.

Ebenfalls zu Schwierigkeiten dürfte die beihilferechtliche Einordnung durch die EU-Kommission im Falle einer "Rundfunksteuer" führen. Zunächst deshalb, weil es sich wahrscheinlich nicht mehr um eine "Alt-Beihilfe" (repressive Beihilfenaufsicht) handeln würde, sondern um eine neue Beihilfe (präventive Beihilfenaufsicht / Notifizierungspflicht). Zum anderen würde dadurch der Beihilfekompromiss Geschichte werden. Und das wird politisch derzeit wohl nicht gewünscht.
* anonym 09.06.2010 14:14
Ohne jetzt in die Details zu gehen (von denen ich zugegebenermaßen nichts verstehe), ist es doch erstaunlich, daß in einem Land, in dem seit der Weimarer Zeit angeblich die Trennung von Staat und Kirche gilt, der Staat die "KirchenSTEUER" eintreibt, obwohl dafür ja auch größtmögliche Staatsferne gelten müßte. Aber vmtl. ein anderes Thema.

Die hier immer nur von Geld und Bedürftigkeit reden, haben aus meiner Sicht zumindest das Problem nicht erkannt (weil es anscheinend die Masse der Leute nicht betrifft, für die sich eh nichts ändert). Mir geht es nichts um Geld, ich bin nicht bedürftig.

Der Hintergrund ist m. E. folgender: Die Anstalten (egal, wie notwendig öff.-rechtl. Rundfunk jetzt wirklich ist) haben ganz richtig erkannt, daß ihre finanzielle Zukunft ungewiß ist, weil die junge Generation nicht mehr auf TV setzt, sondern das Netz nutzt, so daß sie in Zukunft nicht mehr genug Geld bekommen werden (auch nicht mehr die vielen Millionen, um solche mediokren Figuren wie Gottschalk zu bezahlen). Deswegen versuchen sie mit ALLEN Mitteln, alle zum Zahlen zu zwingen. Das kann ich nur als zutiefst ungerecht empfinden, da ich den TV-Zirkus (seit Jahrzehnten) weder brauche noch nutze. Einzig Deutschlandradio/Deutschlandfunk ist das Geld wert.

Egal, wieviel Geld ich nun besitze, ich möchte mich nicht zwingen lassen, für den TV-Schrott (den ich nie sehe) zu zahlen. Es ist ein direkter Eingriff in meine persönliche Freiheit. Daher bezweifle ich auch Kirchhofs interessegeleitetes Verdikt.
* Bebo 09.06.2010 18:09
Jetzt ist es soweit, GEZ ZWANGREFORM in diesen Land drehen sie immer durch nur um einige wenige ihr schönes Leben zu finanzieren
* john 10.06.2010 21:22
"Verfassungsrechtlich scheidet eine Lösung über Steuern im Übrigen deshalb aus, weil dadurch die Staatsferne des Rundfunks beeinträchtigt wäre. "

wo leben sie eigentlich? der öffentlich rechtliche rundfunk ist sowieso nicht - in keinster weise - staatsfern. also kommen sie hier nicht mit solchen angelernten parolen. die zwangsgebühr für diesen murks ist verfassungsfeindlich und unmoralisch. die krönung ist aber noch die idee, die sozialleistungen eigens dafür zu erhöhen. ein witz. wenn sich dieser staat unbedingt ein derart fettleibiges tv-netz leisten will, das niemand sehen will, dann soll er es halt selber stemmen.
* Thomas Mike Peters 11.06.2010 09:55
@John:

1. Das nun durch die MPs vorgelegte Reformkonzept sieht - im Gegensatz zu Kirchhof - Befreiungstatbestände für soziale Härtefälle vor. Die Erhöhung der Transferleistung ist damit vom Tisch.

2. Ich lebe im hier und jetzt und schätze den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland.

3. Ich gebe ihnen ja in Teilen recht: Die Staatsferne des Rundfunks ist sicherlich eine Idealvorstellung, die derzeit an vielen Stellen nicht ganz erreicht wird. Der Streit um die Gremienbesetzung ist ja seit der "Causa Brender" ausführlich diskutiert worden.

http://www.telemedicus.info/article/1475-Prof.-Doerr-ZDF-Staatsvertrag-nicht-verfassungskonform.html
http://www.telemedicus.info/article/1641-Wochenrueckblick-ZDF,-Abmahnkosten,-Google.html

Auch ich sehe da die Staatsferne in gefährlicher Weise beeinträchtigt. Aber ich meine, dass man in diesem Zusammenhang alles tun sollte, um diese Staatsferne zu verteidigen bzw. sie dort, wo Defizite bestehen, wieder herzustellen. Stattdessen nun zu sagen, dass dieses Ideal der Staatsferne eh nicht erreicht werden kann und man deshalb auch gleich dem Staat eine entscheidende Kontrollfunktion hinsichtlich der Finanzierung des Rundfunks einräumen kann, ist jedenfalls für mich der falsche Weg.

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