Pressemitteilungen und Urteilsgründe beim BGH
Donnerstag, 3. Juni 2010, von Simon Möller
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Leider hat der I. Zivilsenat des BGH gerade auch mit den schriftlichen Gründen im WLAN-Urteil zu Filesharing-Abmahnungen und Störerhaftung es zu etlichen Aspekten an plausibler und widerspruchsfreier Nachvollziehbarkeit und Eindeutigkeit fehlen lassen. Unter http://petrings.de habe ich mal hierüber eine Top 10 aufgelistet.
Unbeschadet dessen stimme ich gerade im vorliegenden Fall der einleuchtenden Betrachtung von Simon Möller zur verfrühten Pressemitteilung zu, zumal der Inhalt der Presse-Info und der Entscheidungsgründe hier nicht einmal deckungsgleich war (z. B. hinsichtlich der u. a. zur Frage der Kostenerstattung geweckten Erwartungen).
Unbeschadet dessen stimme ich gerade im vorliegenden Fall der einleuchtenden Betrachtung von Simon Möller zur verfrühten Pressemitteilung zu, zumal der Inhalt der Presse-Info und der Entscheidungsgründe hier nicht einmal deckungsgleich war (z. B. hinsichtlich der u. a. zur Frage der Kostenerstattung geweckten Erwartungen).
Urteilsbesprechung bei Telemedicus:
http://www.telemedicus.info/article/1774-Der-BGH-zur-WLAN-Haftung.html
http://www.telemedicus.info/article/1774-Der-BGH-zur-WLAN-Haftung.html





