Der Verdacht der Schleichwerbung kam auf, da die Teams nach Sponsoren benannt wurden, deren Namen während der gesamten Sendung in Wort und Bild vorkamen. Pro7-Sendersprecherin Petra Fink erklärte gegenüber dem epd am 12. März, dass es sich dabei jedoch nur um die bei Sportveranstaltungen übliche so genannte "aufgedrängte Werbung" handelte: Für diese sei nicht der Sender, sondern der Veranstalter vor Ort verantwortlich. Dazu zähle auch die Trikots- und Bandenwerbung, deren Präsenz der Sender nicht vermeiden könne.
Fragwürdige rechtliche Konstruktion
Diesbezüglich Fragen wirft aber, so epd, die hinter der Übertragung der Wok-WM stehende rechtliche Konstruktion auf: Das Senderecht an der "Wok-WM" hat Pro7 von „Raab TV“, einer Brainpool-Tochter, erworben. Für die Vermarktung sei laut Pro7 aber der Veranstalter, die „PS Event GmbH“ aus Köln, zuständig. Diese gehört anteilig der „PSH Entertainment“, bei der es sich, und hier schließt sich der Kreis, um eine hundertprozentige Tochter von „Pro Sieben/Sat.1“ handelt. Es stellt sich daher die Frage, ob Pro Sieben lediglich über das Ereignis eines externen Veranstalters berichtet hat oder doch selbst maßgeblichen Einfluss auf die Werbung am Verstanstaltungsort hatte. Daraus ließe sich wiederum die Frage ableiten, in welchem Umfang Pro7/Sat 1 von den Werbeeinnahmen am Veranstaltungsort der „Wok-WM“ profitiert hat. Gegenüber dem epd erklärt die Justiziarin der für Pro7 zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) Ingeborg Zahrnt, dass die rechtliche Bewertung alles andere als einfach sei: Bei dem für die "Wok-WM" gefundenen Produktionsmodell könne es sich möglicherweise um eine Umgehungskonstruktion handeln.
Das Ergebnis der Untersuchung soll der GSPWM vorgelegt werden, die am 16. Mai ein Votum abgeben will. Verwunderlich ist allerdings, so auch der
Niggemeier-Blog, dass sich die Landesmedienanstalten ganze 4 Jahre nach der Erstsendung des Spektakels mit dieser Problematik auseinandersetzen.
Zum DWDL-Bericht.
Zum Bericht des epd.