Aktueller Entwurf des JMStV
Dienstag, 20. April 2010, von Thomas Mike Peters
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Kommentare
Das ist doch ein schönes Signal - hier wird klargestellt, dass die Haftung des TMG nicht angerührt wird (was im Übrigen auch ggf. europarechtswidrig wäre). Schön aber, dass der Gesetzgeber sich hier klar positioniert.
In der Protokollerklärung positionieren sich ja (bislang) "nur" vier der 16 Landesgesetzgeber. Aber sicherlich im Kern ein begrüßenswertes Signal.
Sofern meine Informationen stimmen, gab es bisher i. Ü. ja auch noch keine Protokollerklärung in einem rundfunkrechtlichen Staatsvertrag, der sich alle Länder angeschlossen haben.
Sofern meine Informationen stimmen, gab es bisher i. Ü. ja auch noch keine Protokollerklärung in einem rundfunkrechtlichen Staatsvertrag, der sich alle Länder angeschlossen haben.






