EuGH: Hinsendekosten beim Widerruf eines Fernabsatzvertrags
Freitag, 16. April 2010, von Sebastian Winter
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Kommentare
Ich verstehe nun nichts mehr! Totale Veriwrrung. Was wird nun erstattet und was nicht?
Dieses Gesetz ist wirklichkeitsfremd und schädigt sowohl die Wirtschaft als auch die Verbraucher.
Denn die 'ehrlichen' Kunden müssen die Kosten für einige wenige Zecken tragen, die diese Regelung exzessiv zu Ihren Gunsten ausnutzen.
Da wird zum Kundendienst vom Auto benötigtes Werkzeug öfters mal dreist ölverschmiert wieder zurückgesandt, zusammen mit einem hämischen, dämlichen Kommentar und Hinweis auf dieses Schwachsinnsgesetz.
Nur so meine Erfahrungen als Händler.
Eine faire Möglichkeit, einen Artikel zu prüfen sieht anders aus. Die jetzige Regelung ist ja so, als wenn man im Supermarkt einkaufen geht und falls einem zuhause die Farbe der gekauften Klobürste nicht gefällt, dann verlangt man vom Supermarktbetreiber seine Fahrtkosten und evtl. noch Parkgebühren zurück. Hallo?
Als kleiner Betrieb kann man nur sagen, Scheiss drauf auf die EU. Weitere Gründe gibts massenhaft aber das würde zu weit führen.
Denn die 'ehrlichen' Kunden müssen die Kosten für einige wenige Zecken tragen, die diese Regelung exzessiv zu Ihren Gunsten ausnutzen.
Da wird zum Kundendienst vom Auto benötigtes Werkzeug öfters mal dreist ölverschmiert wieder zurückgesandt, zusammen mit einem hämischen, dämlichen Kommentar und Hinweis auf dieses Schwachsinnsgesetz.
Nur so meine Erfahrungen als Händler.
Eine faire Möglichkeit, einen Artikel zu prüfen sieht anders aus. Die jetzige Regelung ist ja so, als wenn man im Supermarkt einkaufen geht und falls einem zuhause die Farbe der gekauften Klobürste nicht gefällt, dann verlangt man vom Supermarktbetreiber seine Fahrtkosten und evtl. noch Parkgebühren zurück. Hallo?
Als kleiner Betrieb kann man nur sagen, Scheiss drauf auf die EU. Weitere Gründe gibts massenhaft aber das würde zu weit führen.
@Nixo
Was wird denn nun erstattet?
Diese Frage ist aus der Sicht der EG-Richtlinie und des EuGH schnell beantwortet.
Vereinfacht gesagt bekommt der Kunde den Kaufpreis und die Versandkosten zurück. Dafür dürfen ihm allerdings die Kosten der Rücksendung auferlegt werden, die infolge des Widerrufs anfallen. Die erhaltene Ware muss schließlich zurück zum Verkäufer.
Verwirrend ist es, wenn man die europäische Regelung im Zusammenhang mit den deutschen Regelungen sieht.
Nach den deutschen Regelungen hat der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Eine Ausnahme besteht bei Waren deren Preis unter 40 Euro liegt. Hier ist es dem Verkäufer gestattet die Kosten für die Rücksendung dem Käufer vertraglich aufzuerlegen.
Bei Waren deren Preis über 40 Euro liegt, bekommt der Käufer den Kaufpreis, die Versandkosten und die Kosten für die Rücksendung erstattet.
Was wird denn nun erstattet?
Diese Frage ist aus der Sicht der EG-Richtlinie und des EuGH schnell beantwortet.
Vereinfacht gesagt bekommt der Kunde den Kaufpreis und die Versandkosten zurück. Dafür dürfen ihm allerdings die Kosten der Rücksendung auferlegt werden, die infolge des Widerrufs anfallen. Die erhaltene Ware muss schließlich zurück zum Verkäufer.
Verwirrend ist es, wenn man die europäische Regelung im Zusammenhang mit den deutschen Regelungen sieht.
Nach den deutschen Regelungen hat der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen. Eine Ausnahme besteht bei Waren deren Preis unter 40 Euro liegt. Hier ist es dem Verkäufer gestattet die Kosten für die Rücksendung dem Käufer vertraglich aufzuerlegen.
Bei Waren deren Preis über 40 Euro liegt, bekommt der Käufer den Kaufpreis, die Versandkosten und die Kosten für die Rücksendung erstattet.
Auch der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) will die 40 Euro-Klausel nach der EuGH-Entscheidung anscheinend einmal mehr auf den Prüfstand gestellt wissen:
http://www.versandhandel.org/Pressemitteilung.96+M507756d1994.0.html
BTW: Wem der Name des in der PM zitierten stlv. Hauptgeschäftsführers des bvh, Christoph Wenk-Fischer, bekannt vorkommt: Er war früher Schriftleiter bei der NJW.
http://www.versandhandel.org/Pressemitteilung.96+M507756d1994.0.html
BTW: Wem der Name des in der PM zitierten stlv. Hauptgeschäftsführers des bvh, Christoph Wenk-Fischer, bekannt vorkommt: Er war früher Schriftleiter bei der NJW.
Alles schön und gut, wie sieht das aber mit Waren aus die unter 40 Euro liegen? Mus bei einem Widerruf dann auch die Hinsendekosten erstattet werden? Das wäre ja mehr als unwitschaftlich. Wir verkaufen Artikel teilweise für 3,99 € wenn wir da die Hinsendekosten ertstatten müssen ist das ja der Oberschwachsinn!





