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Das deutsche Urheberrecht steht unter dem Verdacht, den Bezug zur Realität verloren zu haben. Diesem Verdacht möchten wir nachgehen und Menschen befragen, die beruflich mit urheberrechtlichen Fragen in Berührung kommen. Wo liegen die Probleme in der Praxis? Behindert das Urheberrecht die Kreativität und tägliche Arbeit? Unsere Fragen beantwortet diesmal die Musikerin Kerstin Otten.


1. Wo haben Sie in Ihrer täglichen Arbeit Kontakt mit dem Urheberrecht und welche Probleme stellen sich dabei?

Ich mache irische traditionelle Musik, spiele mit meinen Bands auf kleineren Kulturveranstaltungen, Weinfesten etc. Dabei stellt sich öfters die Frage, ob ein „Tune” gemapflichtig ist oder nicht. Viele der alten Tunes sind eigentlich nicht gemapflichtig, da die Komponisten nicht bekannt oder seit sehr vielen Jahren verstorben sind. Die Betonung liegt dabei auf „eigentlich“. Denn es scheint auch alte Tunes zu geben, für die Musikverlage die Rechte aufgekauft haben, was sie wiederum wahrscheinlich gemapflichtig macht. (Ich habe diesbezüglich noch nicht mit einem Mitarbeiter der GEMA gesprochen, die Information ist aus zweiter Hand.)

2. Welche Probleme stellen sich dabei?

Da viele der neueren Kompositionen im Folk aus dem Ausland stammen, stellt sich auch in diesem Fall die Frage: Fallen GEMA-Gebühren an oder nicht? Bei Konzerten, für die Setlisten abgegeben werden müssen, oder bei Titeln, die man ins Internet stellen möchte, weiß man also nie, was Sache ist. Denn eben mal bei der GEMA nachfragen ist nicht immer ganz einfach – wahrscheinlich würde man eine fundierte Antwort erhalten, die aber so kompliziert ist, dass man nicht recht durchblickt. Für jedes Ding gibt es eine Ausnahme und dafür dann eine weitere und so weiter...

Meine eigenen Tunes, würde ich nie bei der GEMA anmelden: Erstens weil ich mich über jeden freue, der meine Stücke in der Öffentlichkeit spielt und dabei gegebenenfalls noch meinen Namen erwähnt. Und zweitens, weil ich keinen Gewinn mit dem Anmelden der Tunes machen würde. Sie wären zwar urheberrechtlich geschützt, aber so what?

Ich finde die GEMA-Gebühren zu hoch. Wenn wir einen Gig spielen, verdienen wir – wenn es gut läuft – pro Nase 100,- Euro für fünf bis sechs Stunden Arbeit, meistens bis spät in die Nacht (dabei fehlen Anfahrtszeit und -kosten), die wir versteuern müssen. Sind wir selber Veranstalter, dann bleibt wegen der GEMA-Gebühren nicht mehr viel übrig. Ich habe den Eindruck, dass einige der „kleineren“ Bands und Veranstalter sich peu à peu zurück ziehen, weil das GEMA-Recht immer komplizierter und die Kosten immer höher werden. Ziehen sich Bands und Veranstalter zurück, dann bedeutet dies einen Einbruch in unserem Kulturleben.

3. Wie könnten Lösungen für diese Probleme aussehen?

Ich würde es sehr begrüßen, wenn für kleine Konzerte mit niedrigen Eintrittspreisen im traditionellen Bereich keine GEMA-Gebühren anfielen. Da wir alles auswendig spielen und die Stücke in der Regel über das Ohr lernen, hat kein Musikverlag einen Gewinn oder Schaden durch uns. Unsere Musik ist nicht von Hits geprägt, deren Komponisten gerade dabei sind, ihre Luxusvilla auf Mallorca auszustatten (jedem das seine), sondern von Menschen, die gerne zusammen Musik machen und sich an guten Melodien erfreuen.

Kerstin Otten unterrichtet Musik und Fremdsprachen an einem Gymnasium. Vor einigen Jahren hat sie die irisch-traditionelle Musik für sich entdeckt und spielt in zwei Formationen verschiedene Flöten, unter anderem die Tinwhistle sowie Akkordeon.

Hintergrund: Artikel-Serie „Drei Fragen ...”.

Alle Fragen zum Urheberrecht.

Kommentare

* Niels-Constantin Dallmann 04.06.2010 12:11
Dieses Interview, und vor allem die Antwort auf die erste Frage, zeigt, daß das Urheberrecht in der öffentlichen Wahrnehmung überwiegend von Halbwahrheiten dominiert wird. Natürlich kann kein Verlag Rechte an urheberrechtlich freien Stücken "kaufen". Von wem auch?
* Adrian 05.06.2010 12:32
Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht das Problem bei solchen Tunes darin, herauszufinden, wie viele Jahre genau der Urheber nicht mehr lebt, um beurteilen zu können, ob das Stück gemeinfrei ist. Denn "sehr viele Jahre" reicht eben nicht aus. Es müssen schon 70 Jahre sein, damit ein Stück gemeinfrei wird.
* Heinz Subat 05.06.2010 15:34
Nicht jeder Künstler, der auf sein Urheberrecht pocht, ist sich seiner Wirkung auf andere Menschen bewußt. Deshalb halte ich diese Diskussion für den Streit um des Kaisers Bart.
Wer sein Produkte wirklich schützen will, meidet die Veröffentlichung. Wer der Existenz wegen finanzielle von seinen Produkten leben will, der sollte sich am Markt orientieren und ggf. private Sponsoren suchen.
Es ist leichter, das Internet zu ändern als die 'lieben' Mitmenschen.

Heinz Subat
* Meike 05.06.2010 18:02
Manchmal glaube ich, dass es absichtlich kompliziert gemacht wird und undurchschaubar gehalten wird, damit man für alles und jedes einen Anwalt braucht. Ist bei der Gema Gechichte so, geht beim Internetrecht weiter und hört beim Mietrecht auf.
* ncdallmann 06.06.2010 09:28
@Adrian:

Daß die Schutzdauer auch im Bereich irischer Folkmusik für manchen Musiker für Überraschungen sorgen kann, weil ein vermeintliches Stück der "Volksmusik" noch urheberrechtlich geschützt sein kann, bestreite ich gar nicht. Das scheint mir allerdings nicht das wesentliche Problem hier zu sein. Im übrigen, wenn es sich um GEMA-Repertoire handelt, dann sollte in der GEMA-Datenbank dokumentiert sein, welche Rechte wem daran zustehen. Das, was im Interview steht, kann man aber sicherlich verschieden interpretieren:

QUOTE:

Viele der alten Tunes sind eigentlich nicht gemapflichtig, da die Komponisten nicht bekannt oder seit sehr vielen Jahren verstorben sind. Die Betonung liegt dabei auf „eigentlich“. Denn es scheint auch alte Tunes zu geben, für die Musikverlage die Rechte aufgekauft haben, was sie wiederum wahrscheinlich gemapflichtig macht.


Ich vermute eher, daß es sich lediglich um geschützte Bearbeitungen solcher "freien Tunes" handelt, die die Musikverlage anmelden.
* Adrian 06.06.2010 16:28
QUOTE:
Ich vermute eher, daß es sich lediglich um geschützte Bearbeitungen solcher "freien Tunes" handelt, die die Musikverlage anmelden.

Es gibt hier sicher verschiedene Möglichkeiten, wo genau das Problem liegen könnte. Diese Interviews haben aber eine andere Aufgabe: Uns geht es ja nicht darum, auf konkrete urheberrechtliche Probleme juristisch kompetent hinzuweisen, sondern eher die Wahrnehmung des Urheberrechts bei den Betroffenen darzustellen.

Es mag sein, dass das Urheberrecht für viele Probleme Lösungen bietet, die in den Interviews hier aufgezeigt werden. Wenn diese Lösungen aber so kompliziert sind, dass sie bei Rezipienten nicht ankommen, versagt das Recht. Was helfen gesetzliche Freiheiten, wenn sie nicht wahrgenommen werden?
* ncdallmann 06.06.2010 19:38
[q]Uns geht es ja nicht darum, auf konkrete urheberrechtliche Probleme juristisch kompetent hinzuweisen, sondern eher die Wahrnehmung des Urheberrechts bei den Betroffenen darzustellen.[/q]
...und genau das ist Euch doch gelungen! Und dabei stelle ich fest, daß es schade ist, wenn Musiker aufgrund von "Informationen aus zweiter Hand", wie die Interviewte schreibt, Entscheidungen über ihr Repertoire treffen (müssen).
* Adrian 07.06.2010 14:13
Okay, jetzt hab ich verstanden wie das gemeint war. :-)
* hans 10.03.2012 19:35
Hey, weiß jetzt nicht, ob ich hier richtig bin ?!
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der den sog. Bremer Karneval organisiert. Zu dem Fest kommen immer ca. 120 bis 150 Sambagruppen aus ganz Europa. Das alles ist non-kommerzial und eine reine Kultursache ohne Stände, Banner etc. Alle Gruppen spielen Eigenkompositionen, die nicht der GEMA gemeldet sind. Es handelt sich hier überwiegend um den Sambaryhthmus. Es gibt zwar einige "klassische" Sambastücke wie den "Raegge", aber auch der ist eine Eigenkompostion. Kann die Gema dafür Gebühren verlangen?

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