BGH: Aktuelle Preisangaben in Preissuchmaschinen
Samstag, 13. März 2010, von Sebastian Winter
Kommentare
völlig weltfremd und verbraucherfeindlich - der durchschnittlich informierte User kommt schon damit klar, zumal der Weg zurück nur EINEN KLICK weit weg ist. Das Urteil wird, streng ausgelegt, zu weniger Wettbewerb und HÖHEREN Preisen für die Verbraucher führen.
Der Weg der Preise geht über das Shopsystem des Händler, in eine Exportdatei und dann in die Preissuchmaschinen. Ändert der Händler einen Preis in seinem Shopsystem wird die Exportdatei geändert und die geänderte Exportdatei vom Preisvergleich eingelesen.
Die Verzögerungen in diesen Prozessen kann man auch Stunden / evt. sogar Minuten verringern. Was aber HEUTE NICHT GEHT ist, die Preise in der Exportdatei VOR den Preisen im Shop zu ändern. Und genau das verlangt das Urteil des BGH.
Das Bedarf einer völligen Umstellung des Shopsystems und des Workflows der Preispflege. Was man bei unter 50 Produkten und nur wenigen Preisänderungen noch einfach per Hand machen kann, versagt bei Händlern, die zehn- oder sogar hunderttausende von Produkten in Produktsuchmaschinen listen lassen.
Das Urteil dokumentiert aber noch eine weitere "Wahrnehmungsstörung" des BGH: Der Markt reguliert sich selber, wenn ein Verbraucher sich für ein Produkt entschieden hat und nach dessen günstigster Beschaffung sucht, ist ein falscher zu niedriger Preis in der Preissuchmaschine eher ABSTOSSEND für den Kauf. Der Kunde klickt, sieht den höheren Preis, fühlt sich verschaukelt von dem Händler und ist zurück bei der vorhergehenden Seite, beim Preisvergleich und probiert den nächsten, vertrauenswürdigen Preis / Händler aus.
Der Händler mit dem "falschen" sprich unaktuellen Preis bezahlt einen völlig nutzlosen Klick UND hat auch noch das dünne Vertrauen in seine Marke beschädigt...
Der Weg der Preise geht über das Shopsystem des Händler, in eine Exportdatei und dann in die Preissuchmaschinen. Ändert der Händler einen Preis in seinem Shopsystem wird die Exportdatei geändert und die geänderte Exportdatei vom Preisvergleich eingelesen.
Die Verzögerungen in diesen Prozessen kann man auch Stunden / evt. sogar Minuten verringern. Was aber HEUTE NICHT GEHT ist, die Preise in der Exportdatei VOR den Preisen im Shop zu ändern. Und genau das verlangt das Urteil des BGH.
Das Bedarf einer völligen Umstellung des Shopsystems und des Workflows der Preispflege. Was man bei unter 50 Produkten und nur wenigen Preisänderungen noch einfach per Hand machen kann, versagt bei Händlern, die zehn- oder sogar hunderttausende von Produkten in Produktsuchmaschinen listen lassen.
Das Urteil dokumentiert aber noch eine weitere "Wahrnehmungsstörung" des BGH: Der Markt reguliert sich selber, wenn ein Verbraucher sich für ein Produkt entschieden hat und nach dessen günstigster Beschaffung sucht, ist ein falscher zu niedriger Preis in der Preissuchmaschine eher ABSTOSSEND für den Kauf. Der Kunde klickt, sieht den höheren Preis, fühlt sich verschaukelt von dem Händler und ist zurück bei der vorhergehenden Seite, beim Preisvergleich und probiert den nächsten, vertrauenswürdigen Preis / Händler aus.
Der Händler mit dem "falschen" sprich unaktuellen Preis bezahlt einen völlig nutzlosen Klick UND hat auch noch das dünne Vertrauen in seine Marke beschädigt...
Hallo Chris
ich gebe Dir Recht, wenn es darum geht, dass der User immer die Möglichkeit hat wieder zur Suchmaschine zurückzukehren, um den nächsten Preis zu prüfen.
Und auch was die technischen Möglichkeiten angeht bin ich mit Dir einig. Die Ansicht, die der BGH vertritt wird in letzter Konsequenz dazu führen müssen, dass Preisänderungen in Preissuchmaschinen in Echtzeit ermöglicht werden müssen. Das wäre zwar möglich über push-services, aber diese würden wiederum zu höheren Serverkosten und Investitionen in entsprechende Hardware führen. Diese Kosten werden sicherlich auf den Kunden umgelegt.
Der User, der über einen falschen Preis in einen Shop gelockt wird fühlt sich auf alle Fälle "verschaukelt". Aber gerade das, dass passiert sollen die Regelungen im UWG verhindern. Daher ist das Urteil des BGH nur die folgerichtige Anwendung des geltenden Rechts.
Da uns das Urteil leider noch nicht im Volltext vorliegt, wissen auch wir nicht, was der BGH unter "höchstmöglicher Aktualität" und einem "durchschnittlich informierten" Nutzer versteht. Aber sobald das Urteil da ist, werde ich mich wieder damit auseinandersetzen. Das ist sicher ein guter Grund eine Anmerkung zu schreiben.
ich gebe Dir Recht, wenn es darum geht, dass der User immer die Möglichkeit hat wieder zur Suchmaschine zurückzukehren, um den nächsten Preis zu prüfen.
Und auch was die technischen Möglichkeiten angeht bin ich mit Dir einig. Die Ansicht, die der BGH vertritt wird in letzter Konsequenz dazu führen müssen, dass Preisänderungen in Preissuchmaschinen in Echtzeit ermöglicht werden müssen. Das wäre zwar möglich über push-services, aber diese würden wiederum zu höheren Serverkosten und Investitionen in entsprechende Hardware führen. Diese Kosten werden sicherlich auf den Kunden umgelegt.
Der User, der über einen falschen Preis in einen Shop gelockt wird fühlt sich auf alle Fälle "verschaukelt". Aber gerade das, dass passiert sollen die Regelungen im UWG verhindern. Daher ist das Urteil des BGH nur die folgerichtige Anwendung des geltenden Rechts.
Da uns das Urteil leider noch nicht im Volltext vorliegt, wissen auch wir nicht, was der BGH unter "höchstmöglicher Aktualität" und einem "durchschnittlich informierten" Nutzer versteht. Aber sobald das Urteil da ist, werde ich mich wieder damit auseinandersetzen. Das ist sicher ein guter Grund eine Anmerkung zu schreiben.
Das BGH-Urteil zur Angabe von Preisen in Preissuchmaschinen führt zu vielen Diskussionen und neuen Fragen. Klar ist schon jetzt:
Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen die technischen Abläufe sowohl bei den PSM und auch in den Online-Shop geändert werden.
Wir streben die Verabschiedung eines Standards für diese technische Änderung an.
Ein Standard ist wichtig, damit nicht jede PSM und jeder Shopanbieter sein “eigenes Süppchen” kocht, denn dies würde die Ausgaben für die technische Umsetzung ins Uferlose anwachsen lassen.
Also liebe Shopbetreiber: Schaut doch mal auf unserer Seite vorbei!
Technische Lösung ist in Sicht.
Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen die technischen Abläufe sowohl bei den PSM und auch in den Online-Shop geändert werden.
Wir streben die Verabschiedung eines Standards für diese technische Änderung an.
Ein Standard ist wichtig, damit nicht jede PSM und jeder Shopanbieter sein “eigenes Süppchen” kocht, denn dies würde die Ausgaben für die technische Umsetzung ins Uferlose anwachsen lassen.
Also liebe Shopbetreiber: Schaut doch mal auf unserer Seite vorbei!
Technische Lösung ist in Sicht.
Nehmen wir an, der Anbieter will den Preis SENKEN, und schickt - wie zukünftig wohl notwendig - den neuen Preis an entsprechende Suchmaschinen, bevor der neue Preis in seinem Shop angezeigt wird. Ergebnis: Der Verbraucher sieht in der Preissuchmaschine zumindest kurzzeitig einen günstigeren Preis, als im Shop selbst. Auch das dürfte dann eine Irreführung des Verbrauchers sein.
Dementsprechend muß das neue Verfahren also unterscheiden, ob der Preis höher oder niedriger ausfällt und im letzteren Fall das Produkt so lange aus dem Shop nehmen, bis die letzte Preissuchmaschine auf dem aktuellen Stand ist? Ich bin gespannt...
Dementsprechend muß das neue Verfahren also unterscheiden, ob der Preis höher oder niedriger ausfällt und im letzteren Fall das Produkt so lange aus dem Shop nehmen, bis die letzte Preissuchmaschine auf dem aktuellen Stand ist? Ich bin gespannt...
Da wir als Internetpreisvergleich Preis.de ebenfalls vom BGH-Urteil betroffen sind, möchten wir folgendes ergänzen:
Nach unseren Information gibt es bisher keine ausführliche Begründung vom Bundesgerichtshof und dadurch auch keine genaue Definition zu den Begriffen "höchstmöglich Aktualität" oder "durchschnittlich informierter Nutzer".
So wie es aussieht, müssen wir wohl alle noch ein wenig warten, bis es entgültige Klarheit gibt.
Solange es keine einheitliche Regelung gibt, bietet Preis.de - wie auch unsere Mitbewerber idealo.de und evendi.de - über einen speziellen Push-Link einen sofortigen Daten-Upload an. Damit sollte sich dann auch die rechtliche Problematik für unsere Partner erledigt haben.
Nach unseren Information gibt es bisher keine ausführliche Begründung vom Bundesgerichtshof und dadurch auch keine genaue Definition zu den Begriffen "höchstmöglich Aktualität" oder "durchschnittlich informierter Nutzer".
So wie es aussieht, müssen wir wohl alle noch ein wenig warten, bis es entgültige Klarheit gibt.
Solange es keine einheitliche Regelung gibt, bietet Preis.de - wie auch unsere Mitbewerber idealo.de und evendi.de - über einen speziellen Push-Link einen sofortigen Daten-Upload an. Damit sollte sich dann auch die rechtliche Problematik für unsere Partner erledigt haben.
Die lösung von Preis.de ist ganz gut, das Gesetz muss sich sowieso noch sehr dem Internet anpassen.
leider müssen so viele Gesetze noch modernisiert werden...
da das Internet eine Welt für sich ist
da das Internet eine Welt für sich ist
Ja Gott sei Dank tut sich hier langsam was. Hier gibt es bestimmt noch einige Schlupflöcher!
Auch ich wurde schon mehrfach Opfer dubioser Machenschaften im Internet. Aber langsam schließen sich die Abgründe des Internets und Telefonmarketings!
Man hätte mit Beginn solcher Probleme reagieren müssen und nicht erst wenn schon 10000 Kinder in den Brunnen gefallen sind!
Das ist ein heikles Thema. Auch gemein ist die noch heute bestehende Regelung mit 3. Anbietern! Ich hatte sowas mal mit meiner Handyrechnung
Auf jedem Fall kann man den Betroffenen nur raten, in jedem Fall den Rechtsweg zu gehen. Nur so kann man das langfristig ändern! Vor allem diejenigen die Rechtschutzversichert sind!
Suchen die Preissuchmaschinen nicht auch automatisch im Netz nach billigeren Anbietern ? Wäre das der Fall, könnte der Anbieter ja gar nichts für alte/falsche Daten. Oder zahlen dort alle Anbieter um die Produkte einzustellen ?
@Klaus
Preissuchmaschinen listen in aller Regel nur Anbieter, die sich diese Leistung auch etwas kosten lassen.
Die Mehrzahl der Deals, die hier abgeschlossen werden sind Click-Deals. Das bedeutet, dass der Shop-Betreiber für jeden Klick, der den User in seinen Shop führt, zahlt. In Ausnahmen werden auch sog. CPO-Deals geschlossen. Hier zahlt der Online-Shop-Betreiber nur dann, wenn aus dem Click auch ein gültiger Verkauf wird.
Mir fällt auf Anhieb keine Preissuchmaschine ein, die das anders handhaben würde.
Preissuchmaschinen listen in aller Regel nur Anbieter, die sich diese Leistung auch etwas kosten lassen.
Die Mehrzahl der Deals, die hier abgeschlossen werden sind Click-Deals. Das bedeutet, dass der Shop-Betreiber für jeden Klick, der den User in seinen Shop führt, zahlt. In Ausnahmen werden auch sog. CPO-Deals geschlossen. Hier zahlt der Online-Shop-Betreiber nur dann, wenn aus dem Click auch ein gültiger Verkauf wird.
Mir fällt auf Anhieb keine Preissuchmaschine ein, die das anders handhaben würde.
Naja auch wenn da Preissuchmaschine steht, muss ich wohl dennoch im Netz vergleichen, da kommt man wohl nicht umhin! Aber das muss einem klar sein!
Der Bundesgerichtshof ist der Ansicht, dass ein durchschnittlich informierter Nutzer einer Preissuchmaschine mit den Informationen und Preisen regelmäßig höchstmögliche Aktualität verbindet. Dies gilt auch, wenn der Verbraucher mit den Besonderheiten und den technischen Grenzen des Internet vertraut ist.
Ich muss sagen das hätte ich nicht für möglich gehalten aber ich finde diese Entscheidung klasse!
Ich muss sagen das hätte ich nicht für möglich gehalten aber ich finde diese Entscheidung klasse!
Gibts eigentlich eine plausible Erklärung dafür, dass vor allem solch Nutzer sich für diesen Artikel interessieren, die im Übrigen vor allem der Energiebranche verbunden sind? Einigermaßen kurios, würde ich sagen!
@Medialawjunkie: Nicht auszuschließen, dort muss man sich über kurz oder lang ja neue Beschäfigungsfelder suchen.
ISt nicht auf die leichts Schulter zu nehmen aber in ein paar Jahren, gibt es da ganz andere Kontrollen und vor allem Gesetze!
Krasser Artikel, ist manchmal gut wen man sich sowas vor Augen führt und darauf achtet, dass man in eine solche Situation erst garnicht kommt!
@micha da muss ich dir Recht geben, dass ist einem so gar nicht bewusst!
Man sollte sich am besten überall die AGB´s durchlesen aber wer macht das schon??? Viele fallen mit Internetgeschäften hinten runter. Kürzlich erfuhr ich vom schlechten Service der Firma Freddytel e. K. Ich will es mal so sagen. Ein Unternehmen dass als Ansprechpartner vor Ort auftritt, kann sich gar keinen schlechten Service leisten!
Sehr informativ und interessant zu lesenden Artikel .... danke
Hallo
bin gerade mal auf ihre Website gekommen und finde diese wirklich schön und übersichtlich!
Ganz liebe Grüße aus Holm Ostsee
bin gerade mal auf ihre Website gekommen und finde diese wirklich schön und übersichtlich!
Ganz liebe Grüße aus Holm Ostsee
Zum Gück gibt es hier keine Folgeurteile. Jedenfalls sind mir keine bekannt. Das Urteil ätte sich sehr negativ aus sämtliche Preisvergleiche auswirken können..
Hello friends,this is a nice site and I wanted to post a note to let you know, good job! Thanks
Best regards, Natali, CEO of iscsi target freenas
Best regards, Natali, CEO of iscsi target freenas
Ohne sich alles durchzulesen, sollte man keine Geschäfte machen, wenn gleich das keine macht!
Da stimme ich zu. Ich bin auch nicht nur ein Mal auf die Nase gefallen! Ist schade aber es ist so - lesen!
Jaaaaa, da kann man auf die Nase fallen. Und wenn man mal schaut was die Menschen alles im Netz kaufen ohne sich schlau zu machen - hammer!
Edit: Telemedicus ist keine Linkfarm. Wir freuen uns über Kommentare, aber bitte verzichten Sie auf Keyword-Placement und Werbelinks.
Edit: Telemedicus ist keine Linkfarm. Wir freuen uns über Kommentare, aber bitte verzichten Sie auf Keyword-Placement und Werbelinks.
Da bleibt nur eines zu sagen: Augen auf beim Eierkauf. Es erfordert große Aufmerksamkeit im Netz unterwegs zu sein!
...von Geldgeschäften aller Art im Internet bin ich nicht so begeistert und versuche immer auf "Nicht-online"-Alternativen umzusteigen, was heisst, ich kaufe derzeit (noch) nicht über das Internet ein, sondern ziehe Shops im wiklichen Leben den virtuellen vor und nutze ebenfalls nicht angegebene Preissuchmaschinen.
@Sigrid: Das kann ich gut verstehen. Dieses Internet und die Preisvergleiche machen doch nur die Innenstädte kaputt..
Im Netz ist Vorsicht geboten. Wenn Sie Preissuchmaschinen komplett vertrauen, werden Sie drauflegen! Ist ne super Sache aber man muss auf der Hiút sein!






Ganz schön krass, aber irgendwo auch nachvollziehbar: BGH-Urteil zu Preisen in Preissuchmaschinen Und weil der Spam-Protektor meinen Comment nicht fraß, hier mein Senf: “Es ist natürlich schwierig. Zum einen wir das Feed erst einen anderen Preis ...
Aufgenommen: 15.03.2010, 18:06h