BVerfG zu Vorratsdatenspeicherung: Was geht, was geht nicht?
Dienstag, 2. März 2010, von Adrian Schneider
Kommentare
Bitkom Kommentar für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:
http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html
Endlich!
http://www.blogspan.net/6753-bitkom-begrust-entscheidung-des-verfassungsgerichts.html
Endlich!
Sagt das Gericht etwas zu der Frage, ob Anonymisierungsdienste, die die IP-Adresse verschleiern können, genutzt werden dürfen? Oder überlässt das Gericht diese Entscheidung dem Gesetzgeber?
Grüße, Anja
Grüße, Anja
Nein, das Gericht sagt nichts dazu. Ich wüsste auch nicht, was es dazu hätte sagen sollen. Dass da ein Verbot im Raum steht, wäre mir neu. Außerdem verschleiern Anonymierungsdienste (VPN, etc.) ja nicht die IP, die beim Provider gespeichert wird.
Naja, nach der Entscheidung ist es für staatliche Stellen ja relativ einfach, Auskünfte über den Inhaber einer IP-Adresse zu bekommen. Deshalb liegt es doch nahe, dass Anonymisierungsdienste künftig besonders attraktiv werden. Oder stehe ich vollkommen auf dem Schlauch? Ich dachte bislang, dass die Anonymisierungsdienste dafür sorgen, dass die IP-Adresse nur verändert erfasst werden kann, sodass es schwierig bis unmöglich ist, den Inhaber aufgrund der (eigentlichen) IP-Adresse ausfindig zu machen...
Klar, aber weder der Staat noch Gerichte können dir vorschreiben, welche IP du zu verwenden hast, um einen Service in Anspruch zu nehmen. Im Gegenteil, du kannst stets damit argumentieren, dass in den USA die Datenschutzregeln schwächer sind und du zum Schutz deiner Privatsphäre deine reale IP möglichst geheim halten musst.
Anonymisierungsdienste bleiben weiter zulässig. Ein neues Gesetz kann sie aber wieder zur Vorratsdatenspeicherung und Herausgabe der Daten verpflichten - unter den engen Voraussetzungen, die das BVerfG formuliert hat. Das Gericht meint, das sei kein Berufsausübungsverbot, immerhin bleibe den "anonymisierten" Usern ja eine relative Sicherheit, ihre Daten seien nur bei schweren Straftaten herauszugeben.
Abs. 293 ff.
In der Praxis werden wahrscheinlich sämtliche deutschen Anonymisierungdienste ihre Arbeit einstellen, bzw. ihre Exitserver im Ausland aufstellen.
Abs. 293 ff.
In der Praxis werden wahrscheinlich sämtliche deutschen Anonymisierungdienste ihre Arbeit einstellen, bzw. ihre Exitserver im Ausland aufstellen.
Man hört immer wieder:
"Das Verfassungsgericht bedient sich Begründungsmustern, die so spitzfindig sind, dass man schon Jurist sein muss, um sie zu verstehen."
Daran sieht man mal wie intelligent die Richter vom Bundesverfassungsgericht sind!
Sie habe soviele Kriterien wie möglich in die Waagschale geworfen und für ihre Meinungsbildung berücksichtigt.
Sie haben den Ball zum Gesetzgeber zurück gespielt, mit der Maßgabe: "Wir machen hier nicht eure Arbeit, dazu sind wir dafür nicht vorgesehen!"
Sie haben sehr sehr hohe Hürden für ein eventuelles neues Gesetz festgelegt, die verbindlich eingefordert werden. Ansonsten wird das Gesetz nach Klagen in Karlsruhe erneut wieder einkassiert werden!
Es ist höchst fraglich ob überhaupt jemand dann noch ein Interresse daran hat, ein erneutes Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung vor zu legen.
Dazu kommen die immens hohen Kosten für die praktische Umsetzung für die die Internet- und Telefonanbieter sicherlich die Kostenübernahme einfordern werden!
Nein ein erneutes Gesetz auf dieser Basis würde sicher auch nicht den Ermittlern nicht rechts sein, also wird es in absehbarer Zeit auch nicht kommen.
Dazu ist es wahrscheinlich bis dahin gar nicht mehr nötig, weil die EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einigen EU- Mitgliedsländern durch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht wurde da sie gegen die Grundrechtecharta des Vertrages von Lissabon verstößt!
"Das Verfassungsgericht bedient sich Begründungsmustern, die so spitzfindig sind, dass man schon Jurist sein muss, um sie zu verstehen."
Daran sieht man mal wie intelligent die Richter vom Bundesverfassungsgericht sind!
Sie habe soviele Kriterien wie möglich in die Waagschale geworfen und für ihre Meinungsbildung berücksichtigt.
Sie haben den Ball zum Gesetzgeber zurück gespielt, mit der Maßgabe: "Wir machen hier nicht eure Arbeit, dazu sind wir dafür nicht vorgesehen!"
Sie haben sehr sehr hohe Hürden für ein eventuelles neues Gesetz festgelegt, die verbindlich eingefordert werden. Ansonsten wird das Gesetz nach Klagen in Karlsruhe erneut wieder einkassiert werden!
Es ist höchst fraglich ob überhaupt jemand dann noch ein Interresse daran hat, ein erneutes Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung vor zu legen.
Dazu kommen die immens hohen Kosten für die praktische Umsetzung für die die Internet- und Telefonanbieter sicherlich die Kostenübernahme einfordern werden!
Nein ein erneutes Gesetz auf dieser Basis würde sicher auch nicht den Ermittlern nicht rechts sein, also wird es in absehbarer Zeit auch nicht kommen.
Dazu ist es wahrscheinlich bis dahin gar nicht mehr nötig, weil die EU- Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von einigen EU- Mitgliedsländern durch Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fall gebracht wurde da sie gegen die Grundrechtecharta des Vertrages von Lissabon verstößt!
Äh, stimmt nicht. Die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie existiert noch. Eine Klage ist m.W. auch nicht anhängig; in der letzten hat der EuGH die Grundrechte noch nicht einmal thematisiert:
http://www.telemedicus.info/article/1157-EuGH-Vorratsdatenspeicherung-war-harmonisierungsfaehig.html
http://www.telemedicus.info/article/1157-EuGH-Vorratsdatenspeicherung-war-harmonisierungsfaehig.html







Anlässlich des Beschlusses des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2009 und vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zum Bereich der inneren Sicherheit im September 2009 hatte ich zuletzt versucht, einen Blick auf den möglich
Aufgenommen: 02.03.2010, 21:09h