Generalanwalt zur Frage der Lieferkosten beim Widerruf
Dienstag, 2. Februar 2010, von Sebastian Winter
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Kommentare
Ich kenne das phänomen aus einigen Internetshops, dass der Kunde gern mal den Artikel in verschiedenen Ausführungen bestellt nur um die ungewünschten Varianten zurück zu schicken und sich so die Versandkosten wieder zu holen.
Von daher eine gute Entscheidung dass die Versandkosten nicht zurück erstattet werden!
Von daher eine gute Entscheidung dass die Versandkosten nicht zurück erstattet werden!
Zitat:
Von daher eine gute Entscheidung dass die Versandkosten nicht zurück erstattet werden!
Vorsicht! Das ist nur die Einschätzung der Bundesregierung. Der Generalanwalt sieht das anders, was darauf hindeutet, dass auch der EuGH entscheiden wird, dass die Versandkosten sehr wohl erstattet werden müssen.
Ma wat anderes: Es wird ja immer gebetsmühlenartig wiederholt, dass der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts folgt (so auch der Wikipedia-Eintrag: "Der EuGH ist an diese Vorschläge nicht gebunden, faktisch folgt er jedoch in etwa dreiviertel aller Fälle den Vorschlägen des Generalanwalts.").
Meine Frage: Ist das denn wirklich so bzw. gibts dazu empirische Untersuchungen? In den letzten Fällen, die ich ein wenig aufmerksamer verfolgt habe, war es nämlich keineswegs so, dass der EuGH dem GA einfach "gefolgt" ist. In einem Fall (Telefonnummererfordernis in Art. 5 ECRL) hat er den GA und dessen sinnvolle Ausführungen offenbar einfach ignoriert, in anderen Fällen explizit dagegen entschieden und in wieder anderen in eine ähnliche Richtung, aber eben doch mit im Zweifelsfall entscheidend abweichenden Nuancen. Wie seht Ihr das?
Meine Frage: Ist das denn wirklich so bzw. gibts dazu empirische Untersuchungen? In den letzten Fällen, die ich ein wenig aufmerksamer verfolgt habe, war es nämlich keineswegs so, dass der EuGH dem GA einfach "gefolgt" ist. In einem Fall (Telefonnummererfordernis in Art. 5 ECRL) hat er den GA und dessen sinnvolle Ausführungen offenbar einfach ignoriert, in anderen Fällen explizit dagegen entschieden und in wieder anderen in eine ähnliche Richtung, aber eben doch mit im Zweifelsfall entscheidend abweichenden Nuancen. Wie seht Ihr das?





