Aufsatz: Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen nach UWG
Dienstag, 24. November 2009, von Simon Möller
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Kommentare
Etwas schade finde ich übrigens, dass der Aufsatz sich ausschließlich mit der Rechtsmissbräuchlichkeit nach UWG beschäftigt. Die Musik spielt aktuell ja eher im Urheberrecht, vgl. z.B. das Geschäftsmodell von "Rechts-Schutz-Agenturen" oder die Massenabmahnungen der Musikindustrie.
Meines Erachtens hat der Aufsatz eine Bedeutung erlangt, die er wahrscheinlich überhaupt nicht haben sollte. Ich gehe davon aus, dass sich der Aufsatz generell an Abgemahnte richtete, um beurteilen zu können, ob man tatsächlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben muss. Mittlerweile ist der Aufsatz vorallem auch für Anwälte wichtig, die von ihrem Mandanten beauftragt werden, wettbewerbsrechtliche Abmahnung auszusprechen. Denn mittlerweile ist von den Gerichten eine Pflicht des Anwalts kreiert worden, sich vor Aussprechen einer Abmahnung zu vergewissern, dass die Abmahnung nicht rechtsmissbräuchlich ist, damit der Anwalt nicht nach § 826 BGB für die durch die Abmahnung verursachten Kosten des Abgemahnten haftet. Mehr hierzu: http://pressemitteilung.ws/node/228730
Der Link lautet richtig:
http://pressemitteilung.ws/node/228730
http://pressemitteilung.ws/node/228730






