Kochbuch vs. Chefkoch – BGH serviert Neues zur Forenhaftung
Montag, 16. November 2009, von Thomas Seifried
Kommentare
Als juristischer Laie kann ich die Entscheidung des Gerichtes nachvollziehen, wenn a) der Anbieter [von sich aus] eine redaktionelle Prüfung zusichert und b) die Bilder auch noch mit seinem Logo kennzeichnet - und mit beiden Punkten ja selbst von einer Weiterverbreitung der Fotos durch die Nutzer auszugehen scheint.
Aber was bedeutet diese Entscheidung für andere Firmen, z. B. Ebay? Muss Ebay jedes in einer Auktion eingestellte Foto überprüfen?
Aber was bedeutet diese Entscheidung für andere Firmen, z. B. Ebay? Muss Ebay jedes in einer Auktion eingestellte Foto überprüfen?
Ich kann die Entscheidung im Ergebnis auch nachvollziehen, allerdings ergibt sich möglicherweise ein Paradoxon:
Wenn ich als Forenbetreiber jedes einzelne Bild prüfe, dann ist zwar die Chance höher, dass ich Rechtsverletzungen im Vorfeld verhindern kann, dafür laufe ich aber Gefahr, sofort dafür zu haften, wenn mir ein Bild durch die Lappen geht. Wenn ich hingegen alle Bilder ungeprüft zulasse, bekomme ich einen deutlich niedrigeren Haftungsmaßstab.
Das zeigt auch der Vergleich mit Ebay, wie Richard ihn schon angesprochen hat: Ebay überprüft die Fotos nicht, deshalb dürfte Ebay erst dann haften, wenn jemand eine Rechtsverletzung meldet und Ebay nicht zügig reagiert. Würde Ebay die Bilder prüfen, sähe die Sache möglicherweise ganz anders aus.
Die Rechtsprechung könnte damit also einen Anreiz dazu schaffen, als Betreiber einer Community möglichst ein Auge zuzudrücken (nicht beide, sonern nur eins
).
Eine Besonderheit gibt es allerdings bei der Chefkoch-Entscheidung: Das Wasserzeichen. Chefkoch hat damit die fremden Bilder als "eigene" markiert. Welche Rolle das Wasserzeichen genau bei der Frage der "Zueigenmachung" gespielt hat, wissen wir aber noch nicht. Wir müssen also abwarten, bis die Entscheidungsgründe da sind.
Es gibt übrigens noch einige andere Entscheidungen, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Zum Beispiel:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/846-KG-Berlin-Az-9-W-11908-Haftung-eines-Foto-Portals.html
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/730-OLG-Hamburg-Az-5-U-22406-Haftung-eines-Fotoportals.html
Wenn ich als Forenbetreiber jedes einzelne Bild prüfe, dann ist zwar die Chance höher, dass ich Rechtsverletzungen im Vorfeld verhindern kann, dafür laufe ich aber Gefahr, sofort dafür zu haften, wenn mir ein Bild durch die Lappen geht. Wenn ich hingegen alle Bilder ungeprüft zulasse, bekomme ich einen deutlich niedrigeren Haftungsmaßstab.
Das zeigt auch der Vergleich mit Ebay, wie Richard ihn schon angesprochen hat: Ebay überprüft die Fotos nicht, deshalb dürfte Ebay erst dann haften, wenn jemand eine Rechtsverletzung meldet und Ebay nicht zügig reagiert. Würde Ebay die Bilder prüfen, sähe die Sache möglicherweise ganz anders aus.
Die Rechtsprechung könnte damit also einen Anreiz dazu schaffen, als Betreiber einer Community möglichst ein Auge zuzudrücken (nicht beide, sonern nur eins
Eine Besonderheit gibt es allerdings bei der Chefkoch-Entscheidung: Das Wasserzeichen. Chefkoch hat damit die fremden Bilder als "eigene" markiert. Welche Rolle das Wasserzeichen genau bei der Frage der "Zueigenmachung" gespielt hat, wissen wir aber noch nicht. Wir müssen also abwarten, bis die Entscheidungsgründe da sind.
Es gibt übrigens noch einige andere Entscheidungen, die sich mit dieser Frage auseinandersetzen. Zum Beispiel:
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/846-KG-Berlin-Az-9-W-11908-Haftung-eines-Foto-Portals.html
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/730-OLG-Hamburg-Az-5-U-22406-Haftung-eines-Fotoportals.html
Ich halte die Entscheidung für gut und auch für gut nachvollziehbar. Wir hatten das Thema unter anderem auch schon im Rahmen des Wiki-Entwurfs für einen TMG-Alternativvorschlag diskutiert. Mein Vorschlag war damals:
http://tmg.telemedicus.info/wiki/Intermediärhaftung
Hier ist der zweite Fall gegeben: Chefkoch.de hatte die Inhalte als eigene genutzt und auch nach außen so dargestellt. Ich finde, wer User Generated Content maßgeblich zu den eigenen Zwecken einsetzt, nicht zu den Zwecken der User, der soll auch voll "verantwortlich sein".
Anders ist das aber nach der aktuellen Rechtslage. Hier zählen keine groben Kriterien mehr, sondern der Wortlaut des Gesetzes. Und der sagt nun mal, rechtspolitisch falsch, aber rechtlich (m.E.) eindeutig, dass man als Dienstanbieter für "fremde Informationen" nicht haftet.
Der völlig sachfremde Haftungsmaßstab im TMG ist einer der vielen Mängel des Gesetzes. Man kann nur hoffen, dass die FDP ihre Ankündigung erfüllt, und hier ordentliche Regelungen einführt.
Zitat:
Dem hier formulierten Vorschlag liegt der Gedanke einer abgestuften Verantwortlichkeit zugrunde: Der Intermediär haftet umso eher, als er
- zuvor eine Gefahrenquelle selbst geschaffen hat,
- sich den betreffenden Inhalt zu eigen gemacht hat,
- die Möglichkeit gehabt hätte, die Rechtsverletzung durch eigene Überwachungsmaßnahmen zu verhindern.
- zuvor eine Gefahrenquelle selbst geschaffen hat,
- sich den betreffenden Inhalt zu eigen gemacht hat,
- die Möglichkeit gehabt hätte, die Rechtsverletzung durch eigene Überwachungsmaßnahmen zu verhindern.
http://tmg.telemedicus.info/wiki/Intermediärhaftung
Hier ist der zweite Fall gegeben: Chefkoch.de hatte die Inhalte als eigene genutzt und auch nach außen so dargestellt. Ich finde, wer User Generated Content maßgeblich zu den eigenen Zwecken einsetzt, nicht zu den Zwecken der User, der soll auch voll "verantwortlich sein".
Anders ist das aber nach der aktuellen Rechtslage. Hier zählen keine groben Kriterien mehr, sondern der Wortlaut des Gesetzes. Und der sagt nun mal, rechtspolitisch falsch, aber rechtlich (m.E.) eindeutig, dass man als Dienstanbieter für "fremde Informationen" nicht haftet.
Der völlig sachfremde Haftungsmaßstab im TMG ist einer der vielen Mängel des Gesetzes. Man kann nur hoffen, dass die FDP ihre Ankündigung erfüllt, und hier ordentliche Regelungen einführt.
Klassisch betrachtet, macht sich jeder Inhaber eines Kopierladens die vom Kunden bei ihm kopierten Inhalte zu eigen und ist damit am Ende ebenfalls nicht nur Störer sondern Hafter...
Ohne das Medium Internet überhaupt zu verstehen, werden nun aber insbesondere online die Haftungsmaßstäbe bei Gericht stetig höher. Dies korrespondiert nicht mit den zunehmenden und sich ausdifferenzierenden Möglichkeiten des User-Generatet-Content im Social-Media-Bereich - und wird sich wenn die Jurisprudenz hier nicht nachkommt, widerum nachhaltig disruptiv auf diese junge Form der Mediennutzung auswirken.
Die Abmahn-Branche freut sich und findet reichlich Betätigungsfeld. Einzige Lösung: die Piratenpartei gewinnt die nächste Wahl und das Copyright fällt ;o)
Ohne das Medium Internet überhaupt zu verstehen, werden nun aber insbesondere online die Haftungsmaßstäbe bei Gericht stetig höher. Dies korrespondiert nicht mit den zunehmenden und sich ausdifferenzierenden Möglichkeiten des User-Generatet-Content im Social-Media-Bereich - und wird sich wenn die Jurisprudenz hier nicht nachkommt, widerum nachhaltig disruptiv auf diese junge Form der Mediennutzung auswirken.
Die Abmahn-Branche freut sich und findet reichlich Betätigungsfeld. Einzige Lösung: die Piratenpartei gewinnt die nächste Wahl und das Copyright fällt ;o)







Anbieter von Internet-Foren haften für Einträge Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Forenbetreiber für die widerrechtliche Veröffentlichung von Bildmaterial in Haftung genommen werden. Der beklagte Forenbetreiber muss für die Verstöße gegen
Aufgenommen: 20.11.2009, 14:02h