Schleichwerbung in Blogs - Was geht, was geht nicht mehr?
Montag, 9. April 2007, von Simon Möller
Kommentare
Irgendwie scheint das oben Gedachte doch ein wenig zu kurz gedacht...ohne hier jetzt die juristischen Hausaufgaben der Beteiligten vorwegnehmen zu wollen, bleibt doch festzustellen:
-Die Kommentarspammer platzieren ihre Werbung unerlaubt in Blogs, die wegen ihrer Qualität eine gewissen Prominenz erreicht haben. Sie nutzen also die Arbeit der Blogger, um selbst davon zu profitieren - das dürfte ja wohl eher vergleichbar sein mit dem unerlaubten Verwenden von Fotos Prominenter für Werbezwecke.
Es ensteht durchaus ein Schaden, wenn Kommentare durch Werbung verseucht werden:
-der Autor muss sie löschen und dafür Arbeitszeit aufwenden (und es liegt erstmal nur in seinem Ermessen, wieviel ihm seine Zeit wert ist);
-unter Umständen leidet die Glaubwürdigkeit des Blogs und seines Autors
- Spamkommentare stören erwünschte Diskussionen über Beiträge im Blog - das aber ist gerade für die besseren Blogs ein wichtiger Grund, sie zu lesen.
--keine Hompäsche und kein Blogg angegeben, weil ..s.o -
-Die Kommentarspammer platzieren ihre Werbung unerlaubt in Blogs, die wegen ihrer Qualität eine gewissen Prominenz erreicht haben. Sie nutzen also die Arbeit der Blogger, um selbst davon zu profitieren - das dürfte ja wohl eher vergleichbar sein mit dem unerlaubten Verwenden von Fotos Prominenter für Werbezwecke.
Es ensteht durchaus ein Schaden, wenn Kommentare durch Werbung verseucht werden:
-der Autor muss sie löschen und dafür Arbeitszeit aufwenden (und es liegt erstmal nur in seinem Ermessen, wieviel ihm seine Zeit wert ist);
-unter Umständen leidet die Glaubwürdigkeit des Blogs und seines Autors
- Spamkommentare stören erwünschte Diskussionen über Beiträge im Blog - das aber ist gerade für die besseren Blogs ein wichtiger Grund, sie zu lesen.
--keine Hompäsche und kein Blogg angegeben, weil ..s.o -
Über den Schadensbegriff könnte man sicher noch einmal extra diskutieren, da haben Sie Recht.
Zum Recht von Prominenten bei der Ausnutzung ihres Bildes für Werbung:
BGH I ZR 182/04
http://lexetius.com/2006,2838
Der BGH prüft noch zusätzlich einen Anspruch aus Bereicherungsrecht.
BGH I ZR 182/04
http://lexetius.com/2006,2838
Der BGH prüft noch zusätzlich einen Anspruch aus Bereicherungsrecht.
Bei der Erwaehnung vertraglicher Ansprueche aufgrund des Angebots und der konkludenten erwaehnt niemand eine Widerrufsbelehrung. Waere sie bei einem solchen Geschaeft auch anzudenken?
Da machen Sie ja schon das nächste Fass auf... Ich denke ja, andenken könnte man das auf jeden Fall.
Nur, wir erörtern hier ja keinen konkreten Fall, sondern eine abstrakte Rechtsfrage. Und wir tun das auch nicht abschließend, sondern nur in Bezug auf bestimmte Problematiken.
Die Blogger, die die Rechnungen verschickt haben, müssten sich noch mit ganz anderen Fragen auseinandersetzen: Die gerade angesprochene Schadensersatzberechnung über Lizenzanalogie, die Geltung von UWG und RStV, die Herleitung des "digitalen Hausrechts" und eben konkretes Vertragsrecht. All das kann und will Telemedicus aber nicht leisten - für so etwas gibt es Anwälte.
Nur, wir erörtern hier ja keinen konkreten Fall, sondern eine abstrakte Rechtsfrage. Und wir tun das auch nicht abschließend, sondern nur in Bezug auf bestimmte Problematiken.
Die Blogger, die die Rechnungen verschickt haben, müssten sich noch mit ganz anderen Fragen auseinandersetzen: Die gerade angesprochene Schadensersatzberechnung über Lizenzanalogie, die Geltung von UWG und RStV, die Herleitung des "digitalen Hausrechts" und eben konkretes Vertragsrecht. All das kann und will Telemedicus aber nicht leisten - für so etwas gibt es Anwälte.
Das mit der unterschiedlichen Höhe der "Strafe" finde ich einen interessanten Punkt. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln beträgt er idR das 10- bis 20-fache des normalen Preises, manchmal auch etwas mehr. Es handelt sich auch nicht um einen "regulären" Preis, sondern explizit um eine Vertragsstrafe (gerne "erhöhtes Beförderungsentgelt" genannt) für den Fall des eben nicht "regulär" mitfahrenden Fahrgastes.
Bei Blog-Kommentaren wird man also, wenn man denn den Betrag von 100 (oder so) Euro als "Vertragsstrafe" sehen möchte, zunächst schauen müssen, was denn eine reguläre Werbung in vergleichbarer Aufmachung kosten würde / müsste / sollte. Wenn wir dann ein vergleichbares Verhältnis haben, passt ja wieder alles - vielliecht ist die "Strafe" ja sogar zu niedrig angesetzt...
Andererseits lässt sich ein ganz normales Vertragsverhältnis mit einem regulären Preis von z.B. 1000 Euro / Monat auch gut annehmen - der vorher erwähnte Hinweis auf eine "Widerufsbelehrung" greift nämlich sowieso nur bei Privatkunden -- unter Kaufleuten ist diese weder nötig noch auch nur üblich.
Ich bin gespannt
Bei Blog-Kommentaren wird man also, wenn man denn den Betrag von 100 (oder so) Euro als "Vertragsstrafe" sehen möchte, zunächst schauen müssen, was denn eine reguläre Werbung in vergleichbarer Aufmachung kosten würde / müsste / sollte. Wenn wir dann ein vergleichbares Verhältnis haben, passt ja wieder alles - vielliecht ist die "Strafe" ja sogar zu niedrig angesetzt...
Andererseits lässt sich ein ganz normales Vertragsverhältnis mit einem regulären Preis von z.B. 1000 Euro / Monat auch gut annehmen - der vorher erwähnte Hinweis auf eine "Widerufsbelehrung" greift nämlich sowieso nur bei Privatkunden -- unter Kaufleuten ist diese weder nötig noch auch nur üblich.
Ich bin gespannt
Werbung:
Schlaue User clicken hier:
www.p...blog.net
war das jetzt schleichwerbung? Muss ich jetzt wem Geld zahlen?
Spaß beiseite: Web 2.0 sollte uns gehören, und nicht irgendwelchen Werbe-Fritzen!!
h
a
g
>> www.p...blog.net
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www.p...blog.net
war das jetzt schleichwerbung? Muss ich jetzt wem Geld zahlen?
Spaß beiseite: Web 2.0 sollte uns gehören, und nicht irgendwelchen Werbe-Fritzen!!
h
a
g
Schleichwerbung war das nicht, sondern sehr offensichtlich. Wollen Sie denn vielleicht noch etwas zum Thema beitragen?
Hm mir kommt da so eine Idee, wenn die Blogger hier tatsächlich Recht bekommen würden, könnte das auch auf sie zurückfallen:
Wer als Blogger theoretisch Geld verdienen kann weil er Werbung oder so hat auf seiner Seite, und seinen Link in einem Forum von zB Spiegel.de hinterlässt, macht dort theoretisch unerlaubt Werbung für sich und der Forenbetreiber kann Wiedergutmachung fordern.
Wer als Blogger theoretisch Geld verdienen kann weil er Werbung oder so hat auf seiner Seite, und seinen Link in einem Forum von zB Spiegel.de hinterlässt, macht dort theoretisch unerlaubt Werbung für sich und der Forenbetreiber kann Wiedergutmachung fordern.
DaR: Die Rechtsfragen sind wirklich interessant und vielfaelltig, auch beim Rueckschlag, die allerdings beim nichtwerbenden Kommentar kaum denkbar sind. Ob sie wirklich geloest werden muessen, ist noch eine andere Frage. Denn Werbekampagnen kann man wie bei Spam-Referrer-Kampagnen oder Spam-Mail begegnen. Notfalls strickt man sich Module, die Werbesender ausschalten und wie bei Spam-Mail auf schwarze Listen zugreifen. Leider eine Resourcenverschwendung und nicht unfehlbar. Zudem eine Zensur - und damit eine weitere Rechtsfrage







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