„Markenrechtshaftung“ und „IPTV“: Zwei Seminararbeiten
Sonntag, 8. April 2007, von Simon Möller
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Kommentare
Mein Kommentar ware zu lang und in der falschen Sprach: http://galj.info/2007/04/08#0408muenster .
Die Bereitstellung der Arbeiten stellt eine Bereicherung fuer die Internetrechtsgemeinde dar. Andererseits stellen sich Fragen aus amerikanischer Sicht zur Veroeffentlichungsqualitaet im internationalen Vergleich. Teilweise lassen sie sich leicht beheben. Aus Ihrem Impressum geht schon hervor, dass Sie hochqualifizierte Verfasser sind, was der Leser auch im PDF wiederfinden sollte. Der Leser will im wissenschaftlichen Rahmen ja wissen, welchen Wert er der Arbeit zumessen darf. Insofern stellen Sie Ihr Licht unter den Scheffel.
Die Bereitstellung der Arbeiten stellt eine Bereicherung fuer die Internetrechtsgemeinde dar. Andererseits stellen sich Fragen aus amerikanischer Sicht zur Veroeffentlichungsqualitaet im internationalen Vergleich. Teilweise lassen sie sich leicht beheben. Aus Ihrem Impressum geht schon hervor, dass Sie hochqualifizierte Verfasser sind, was der Leser auch im PDF wiederfinden sollte. Der Leser will im wissenschaftlichen Rahmen ja wissen, welchen Wert er der Arbeit zumessen darf. Insofern stellen Sie Ihr Licht unter den Scheffel.
Tippfehler werden hoffentlich vergeben. Die eigentliche Anmerkung muss ich noch nachreichen: 1.9 thumbs up.
Sie haben völlig Recht - eine reine Veröffentlichung als PDF ist nicht mehr zeitgemäß, weil viele der nützlichen Eigenschaften des Internet (Kommentierbarkeit, Google, Verknüpfungen) dadurch verloren gehen. In der Tat ist eine Veröffentlichung als Hypertext-Version geplant, höchstwahrscheinlich in aktualisierter Form. Die PDF-Versionen erschienen nur, weil es sich um hochaktuelle Themen handelt und wir die Arbeiten nicht während der Umarbeitungszeit "veralten" lassen wollten.
Was ihre Frage nach der Note angeht: Meine Arbeit wurde mit 11 Punkten bewertet. Welche Note Adrian bekommen hat, soll er selbst beantworten.
Übrigens finde ich nicht, dass die Noten zwangsläufig viel über die Qualität einer Arbeit aussagen müssen. Solche Bewertungen sind häufig sehr subjektiv und wechseln zwischen den verschiedenen Seminaren extrem: Ich habe von Seminaren mit einem Durchschnitt von 13 Punkten gehört, andere werden dafür nur mit durchschnittlich 6 Punkten bewertet.
(Tippfehler werden hier grundsätzlich vergeben
)
Was ihre Frage nach der Note angeht: Meine Arbeit wurde mit 11 Punkten bewertet. Welche Note Adrian bekommen hat, soll er selbst beantworten.
Übrigens finde ich nicht, dass die Noten zwangsläufig viel über die Qualität einer Arbeit aussagen müssen. Solche Bewertungen sind häufig sehr subjektiv und wechseln zwischen den verschiedenen Seminaren extrem: Ich habe von Seminaren mit einem Durchschnitt von 13 Punkten gehört, andere werden dafür nur mit durchschnittlich 6 Punkten bewertet.
(Tippfehler werden hier grundsätzlich vergeben
Meine Arbeit wurde mit 9 Punkten bewertet. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass zu der Seminarleistung auch ein Vortrag gehörte, der in die Benotung mit eingeflossen ist.
Vorab zur Vermeidung von Missverstaendnissen nochmal: Ich halte Ihr Vorgehen fuer ein gutes, wuenschenswertes und ausbaufaehiges Projekt und eine Bereicherung.
Dass Sie die Noten vorlegen, ist mutig. Noten sehe ich, wie Sie anscheinend auch, nicht unbedingt als aussagekraeftig fuer die Qualitaet einer Arbeit an. Wie aber soll man die Veroeffentlichungsqualitaet messen?
Hier in den USA erfaehrt der Leser nichts ueber Verfasser von Notes, d.h. Studenten, deren Werke in Law Journals veroeffentlicht werden. Andererseits kann der Leser davon ausgehen, dass eine Gruppe von Gleich- oder Besserqualifizierten das Werk als veroeffentlichungsgeeignet ansieht.
Man muss aber nicht denselben Weg gehen. Eine Auskunft ueber den Erfahrungshorizont der Verfasser - findet man bei Ihnen in Telemedicus bereits - hilft sehr. Ich habe gleich feststellen koennen, dass Sie von der Materie einschliesslich technischer Grundlagen etwas verstehen und nichts ins Blaue Theorien verkuenden. Eine Veroeffentlichungsempfehlung vom Lehrstuhl waere bei einem so bekannten und geschaetzten wie Ihrem ebenfalls leserfreundlich.
Das PDF-Format selbst stoert mich nicht. Obwohl ich kein PDF-Freund bin, ist es mir lieber als PPS. Mir geht es mehr nur um Anhaltspunkte, die mir als Leser sagen, wieso ich der Arbeit qualitativ trauen soll. Diese Anhaltspunkte sollten sich in der Arbeit (hier in derselben Datei) finden lassen.
Dabei unterstelle ich verwegen, dass Sie die Arbeiten nicht nur fuer studentische Leser als Einfuehrung in die behandelten Materien veroeffentlichen, sondern auch fuer andere fachlich erfahrene Leser, die an neuen Aspekten interessiert sind.
Wieso ich mir eigentlich diese Gedanken mache? Mir fiel auf, dass die Grundlagen Ihrer Arbeiten (Fundstellen) nicht sonderlich weit zurueckgehen, als wenn das Rechtsgebiet erst kurz vor der Jahrtausendwende entstanden sei. Das fuehrte zu den ersten Fragen zur Veroeffentlichungsqualitaet und von dort weiter. Dieser Umstand kann jedoch durch Vorgaben zu den Hausarbeiten erklaerlich sein und soll meine grundsaetzliche Befuertwortung Ihrer Voroeffentlichungsprojektes nicht einschraenken.
Dass Sie die Noten vorlegen, ist mutig. Noten sehe ich, wie Sie anscheinend auch, nicht unbedingt als aussagekraeftig fuer die Qualitaet einer Arbeit an. Wie aber soll man die Veroeffentlichungsqualitaet messen?
Hier in den USA erfaehrt der Leser nichts ueber Verfasser von Notes, d.h. Studenten, deren Werke in Law Journals veroeffentlicht werden. Andererseits kann der Leser davon ausgehen, dass eine Gruppe von Gleich- oder Besserqualifizierten das Werk als veroeffentlichungsgeeignet ansieht.
Man muss aber nicht denselben Weg gehen. Eine Auskunft ueber den Erfahrungshorizont der Verfasser - findet man bei Ihnen in Telemedicus bereits - hilft sehr. Ich habe gleich feststellen koennen, dass Sie von der Materie einschliesslich technischer Grundlagen etwas verstehen und nichts ins Blaue Theorien verkuenden. Eine Veroeffentlichungsempfehlung vom Lehrstuhl waere bei einem so bekannten und geschaetzten wie Ihrem ebenfalls leserfreundlich.
Das PDF-Format selbst stoert mich nicht. Obwohl ich kein PDF-Freund bin, ist es mir lieber als PPS. Mir geht es mehr nur um Anhaltspunkte, die mir als Leser sagen, wieso ich der Arbeit qualitativ trauen soll. Diese Anhaltspunkte sollten sich in der Arbeit (hier in derselben Datei) finden lassen.
Dabei unterstelle ich verwegen, dass Sie die Arbeiten nicht nur fuer studentische Leser als Einfuehrung in die behandelten Materien veroeffentlichen, sondern auch fuer andere fachlich erfahrene Leser, die an neuen Aspekten interessiert sind.
Wieso ich mir eigentlich diese Gedanken mache? Mir fiel auf, dass die Grundlagen Ihrer Arbeiten (Fundstellen) nicht sonderlich weit zurueckgehen, als wenn das Rechtsgebiet erst kurz vor der Jahrtausendwende entstanden sei. Das fuehrte zu den ersten Fragen zur Veroeffentlichungsqualitaet und von dort weiter. Dieser Umstand kann jedoch durch Vorgaben zu den Hausarbeiten erklaerlich sein und soll meine grundsaetzliche Befuertwortung Ihrer Voroeffentlichungsprojektes nicht einschraenken.
Wie gesagt: Ich unterstütze die meisten ihrer Argumente. Dass die Arbeiten nur als (wenig aussagekräftiges PDF) eingestellt wurden, geschah aus Zeitgründen.
Auch hier kann ich nur für mich sprechen: Ich denke schon, dass mein Rechtsgebiet erst kurz vor der Jahrtausendwende entstanden ist. Die meisten der Gesetze, auf die ich mich beziehe, sind sogar deutlich jünger. IP-TV ist ein Thema, das wirkliche rechtliche Relevanz erst in geschätzt 5 Jahren erreichen wird. Die Grundlagen, von denen Sie schreiben, entstehen gerade erst. Wo das möglich war, habe ich mich aber auch weiter zurück orientiert.
Falls Sie möchten: Mich würde weiteres Feedback interessieren, wenn möglich aber per Email: moeller.simon [ät] gmail.com
> "Wieso ich mir eigentlich diese Gedanken mache? Mir fiel auf, dass die Grundlagen Ihrer Arbeiten (Fundstellen) nicht sonderlich weit zurueckgehen, als wenn das Rechtsgebiet erst kurz vor der Jahrtausendwende entstanden sei."
Auch hier kann ich nur für mich sprechen: Ich denke schon, dass mein Rechtsgebiet erst kurz vor der Jahrtausendwende entstanden ist. Die meisten der Gesetze, auf die ich mich beziehe, sind sogar deutlich jünger. IP-TV ist ein Thema, das wirkliche rechtliche Relevanz erst in geschätzt 5 Jahren erreichen wird. Die Grundlagen, von denen Sie schreiben, entstehen gerade erst. Wo das möglich war, habe ich mich aber auch weiter zurück orientiert.
Falls Sie möchten: Mich würde weiteres Feedback interessieren, wenn möglich aber per Email: moeller.simon [ät] gmail.com
Danke für das ausführliche Feedback.
Ebenfalls um Missverständnisse zu vermeiden: Telemedicus hat nichts mit dem ITM oder der Uni Münster zu tun. Wir sind bzw. waren lediglich Studenten dort, keine Mitarbeiter o.ä. Deshalb sind die Arbeiten auch nicht in Absprache mit dem Institut oder den Seminarleitern veröffentlicht worden.
Die Arbeiten selbst unterlagen den formalen Vorgaben der Seminarleiter, die insbesondere den Umfang der Arbeiten eingeschränkt haben. Deshalb musste zumindest meine Arbeit an einigen Stellen komprimiert werden und ich musste mich auf die wesentlichen aktuellen Themen beschränken.
Auch muss berücksichtigt werden, dass die Arbeiten für ein juristisches Seminar geschrieben wurden. Es sind keine Dissertationen oder Aufsätze für juristische Zeitschriften. Und sie wurden auch nicht im Hinblick auf eine Online-Veröffentlichung verfasst. Wir hatten vielmehr durch das Seminar einen thematischen Fokus und auch inhaltliche Vorgaben der Seminarleiter.
Wie Simon schon bereits erwähnte: eine Anpassung und Aktualisierung der Arbeiten für eine Online-Veröffentlichung ist in Planung. Um aber aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir uns für diese "Vorabveröffentlichung" entschieden.
Ebenfalls um Missverständnisse zu vermeiden: Telemedicus hat nichts mit dem ITM oder der Uni Münster zu tun. Wir sind bzw. waren lediglich Studenten dort, keine Mitarbeiter o.ä. Deshalb sind die Arbeiten auch nicht in Absprache mit dem Institut oder den Seminarleitern veröffentlicht worden.
Die Arbeiten selbst unterlagen den formalen Vorgaben der Seminarleiter, die insbesondere den Umfang der Arbeiten eingeschränkt haben. Deshalb musste zumindest meine Arbeit an einigen Stellen komprimiert werden und ich musste mich auf die wesentlichen aktuellen Themen beschränken.
Auch muss berücksichtigt werden, dass die Arbeiten für ein juristisches Seminar geschrieben wurden. Es sind keine Dissertationen oder Aufsätze für juristische Zeitschriften. Und sie wurden auch nicht im Hinblick auf eine Online-Veröffentlichung verfasst. Wir hatten vielmehr durch das Seminar einen thematischen Fokus und auch inhaltliche Vorgaben der Seminarleiter.
Wie Simon schon bereits erwähnte: eine Anpassung und Aktualisierung der Arbeiten für eine Online-Veröffentlichung ist in Planung. Um aber aktuelle Informationen zur Verfügung zu stellen, haben wir uns für diese "Vorabveröffentlichung" entschieden.



