Wer hat hier das Monopol? Bernd Neumann zu Google Books
Montag, 22. Juni 2009, von Simon Möller
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Kommentare
Lieber Simon Möller, da liegen Sie etwas schief: Der Urheber eines geistigen Werkes ist kein Monopolist, denn er übt keine alleinige oder auch nur dominierende Stellung auf dem Markt für Literatur, Musik oder ähnliches aus. Im Gegenteil: Er vergrößert die Vielfalt. Monopolist wäre er, wenn er alleine alle Werke vermarkten würde.
Googles Tätigkeit dagegen ist nicht schöpferisch, sondern besteht platt in der Vermarktung von Werken, die andere geschaffen haben. Angesichts der Größe und Position, die Googles Internetaktivitäten bereits erreicht hat, kann das natürlich auf eine faktisches Monopol für die digitale Verbreitung hinauslaufen, da hat Neumann schon recht.
Grüße, Thomas Hanke
Googles Tätigkeit dagegen ist nicht schöpferisch, sondern besteht platt in der Vermarktung von Werken, die andere geschaffen haben. Angesichts der Größe und Position, die Googles Internetaktivitäten bereits erreicht hat, kann das natürlich auf eine faktisches Monopol für die digitale Verbreitung hinauslaufen, da hat Neumann schon recht.
Grüße, Thomas Hanke
Darüber, wie man "Monopol" definiert, kann man sicher länger streiten. Jedenfalls ist ein Monopol etwas anderes als eine "marktbeherrschende Stellung" - allenfalls diese Position könnte man Google unterstellen, auch wenn ich selbst das nicht tun würde. Ein Monopol würde voraussetzen, dass Google der einzige Player ist - was bei weitem nicht zutrifft.
Die klassischen Immaterialgüter-Schutzrechte (vor allem die Patente und die Verlegerlizenzen) wurden früher - nachweislich - "Monopolrechte" genannt. Das sind sie faktisch auch immer noch: Das staatlich verliehene und geschützte Recht, ein bestimmtes Gut unter Ausschluss der Konkurrenz ausbeuten zu können. Die Frage, ob das nun zu Vielfalt beiträgt oder nicht, ist eine nachgelagerte, zählt nicht zu den Voraussetzungen des Begriffs "Monopol".
Ich persönlich finde da übrigens nichts schlimmes dran. Der Staat monopolisiert ein bestimmtes Gut, weil sich die Investition darin sonst nicht lohnen würde. Erst indem man die Wettbewerbskräfte ausschaltet, erlaubt man den Investitionsträgern (Autoren und Verlegern) die Preise so frei zu gestalten, dass es sich überhaupt lohnt, am Markt teilzunehmen. Das ist die klassische Begründung des Urheberrechts.
Die klassischen Immaterialgüter-Schutzrechte (vor allem die Patente und die Verlegerlizenzen) wurden früher - nachweislich - "Monopolrechte" genannt. Das sind sie faktisch auch immer noch: Das staatlich verliehene und geschützte Recht, ein bestimmtes Gut unter Ausschluss der Konkurrenz ausbeuten zu können. Die Frage, ob das nun zu Vielfalt beiträgt oder nicht, ist eine nachgelagerte, zählt nicht zu den Voraussetzungen des Begriffs "Monopol".
Ich persönlich finde da übrigens nichts schlimmes dran. Der Staat monopolisiert ein bestimmtes Gut, weil sich die Investition darin sonst nicht lohnen würde. Erst indem man die Wettbewerbskräfte ausschaltet, erlaubt man den Investitionsträgern (Autoren und Verlegern) die Preise so frei zu gestalten, dass es sich überhaupt lohnt, am Markt teilzunehmen. Das ist die klassische Begründung des Urheberrechts.
Auch Prof. Dr. Haimo Schack verwendet in seinem Standardwerk zum Urheberrecht zumindest das Wort "Monopol":
"Warum verleiht die Rechtsordnung dem Urheber mit dem subjektiven Recht, soweit es Ausschließlichkeitsrecht ist, ein Monopol an seinem Geisteswerk, das Dritte genauso gerne nutzen würden?"
(Hervorhebung nicht im Original).
Vgl. Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 3. Aufl. 2004, § 1 Rn. 5.
"Warum verleiht die Rechtsordnung dem Urheber mit dem subjektiven Recht, soweit es Ausschließlichkeitsrecht ist, ein Monopol an seinem Geisteswerk, das Dritte genauso gerne nutzen würden?"
(Hervorhebung nicht im Original).
Vgl. Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 3. Aufl. 2004, § 1 Rn. 5.
Hier mit einem technischen Monopolbegriff zu operieren, führt m.E. ohnehin nicht weiter, zumal Neumann ja von einem allenfalls "faktischen" Monopol spricht. Und der dahinter stehende Gedanke ist jedenfalls so falsch nicht. Gewisse Lock-in-Effekte im Google-Dienste-Zoo werden jedenfalls nicht von der Hand zu weisen sein.






