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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat gestern in Berlin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2008 vorgestellt. Danach ist ein deutlicher Rückgang von Urheberrechtsdelikten zu verzeichnen. Gleiches lässt sich für die Softwarepiraterie feststellen. Im Bereich der Computerkriminalität ist es hingegen insgesamt zu einem leichten Anstieg der Fallzahlen gekommen.

Urheberrechtsdelikte und Softwarepiraterie rückläufig

Die Zahl der Straftaten in Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen ist im Vergleich zum Jahr 2007 um 44,5 Prozent zurückgegangen. So wurden 2007 noch 32.374 Fälle in diesem Bereich erfasst, 2008 hingegen nur 17.979. In der Begründung der Statistik wird angedeutet, dass diese Entwicklung auf einen Anzeigenrückgang aus der Musikindustrie zurückzuführen sein könnte.

Delikte im Bereich der Softwarepiraterie sind im vergangenen Jahr ebenfalls um knapp 38 Prozent zurückgegangen. Ihre Zahl beläuft sich damit auf 1.854 Fälle.

Leichter Anstieg der Computerkriminalität

Anders stellt sich die Gesamtentwicklung im Bereich der registrierten Computerkriminalität dar. Hier ist 2008 ein Anstieg um 1,1 Prozent auf 63.642 Fälle zu verzeichnen. Dieser lässt sich überwiegend durch die Steigerung der Fallzahlen beim Ausspähen und Abfangen von Daten (+60,0 Prozent auf 7.727 Fälle) erklären. Daneben hat auch die Fälschung beweiserheblicher Daten und die Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung um etwa ein Drittel zugenommen. Diese Delikte werden in der Kriminalstatistik ebenfalls in den Bereich der Computerkriminalität eingerechnet.

Polizeiliche Kriminalstatistik 2008 (PDF).

Meldung des IUM zur PKS 2008.

Kommentare

* cen 16.06.2009 11:22
der Rückgang ist wohl sicherlich auf die Einführung des ZR Auskunftsanspruch ggü. den Providern zurückzuführen?
* Christoph Hillekamps 16.06.2009 11:26
* TMP 16.06.2009 13:20
Wobei man auch mal bedenken muss, dass die Enforcement-Umsetzung erst seit September 2008 in Kraft ist. Das heisst von Januar bis August stand der Musikindustrie das Instrumentarium des heutigen § 101 Abs.2 UrhG noch nicht zur Verfügung. In der Zeit waren ihre Auskunftsersuchen eben vielmehr nur über den strafrechtlichen (Um-) Weg möglich. Wenn man nun also disesen starken Rückgang zu großen Teilen auf die Umsetzung der Enforcement-RL zurückführen will, so müsste dieser Rückgang äußerst überproportional vor allem in den Monaten September-Dezember aufgetreten sein. Leider schlüsselt die PKS diese Datenreihen nicht so genau auf, als dass man das wirklich so anhand der Statistik nachvollziehen könnte.

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