Aktueller Rundfunkstaatsvertrag in der Fassung des 12. RÄStV
Donnerstag, 11. Juni 2009, von Thomas Mike Peters
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Kommentare
Kleine Korrektur:
Bei der von Telemedicus hier veröffentlichten Version des Rundfunkstaatsvertrages handelt es sich nicht (wie zuvor fälschlicher Weise angegeben) um die erste konsolidierte Fassung des RStV, die den 12. RÄStv berücksichtigt. Vielmehr war das HBI in Hamburg hierbei ein wenig schneller als Telemedicus!
Herzlichen Dank an Stefan Heilmann vom HBI für den freundlichen Hinweis in dieser Sache!
Bei der von Telemedicus hier veröffentlichten Version des Rundfunkstaatsvertrages handelt es sich nicht (wie zuvor fälschlicher Weise angegeben) um die erste konsolidierte Fassung des RStV, die den 12. RÄStv berücksichtigt. Vielmehr war das HBI in Hamburg hierbei ein wenig schneller als Telemedicus!
Herzlichen Dank an Stefan Heilmann vom HBI für den freundlichen Hinweis in dieser Sache!






