Video: Zapp – Gerichtsurteile behindern Berichterstattung
Samstag, 30. Mai 2009, von Thomas Mike Peters
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Kommentare
Ha! Schälike wird sich schön gefreut haben, dass er mal was in die Kamera sagen darf. Anscheinend ist es bis zu ZAPP noch nicht vorgedrungen, dass der Typ zweifelsohne einen Vollschaden hat und sich seit einer Gerichtsentscheidung, die er ehedem verlor, gegen den Unrechtsstaat engagiert, der sich seines Erachtens in der Kammer 24 in HH etabliert haben soll, wo er sich infolgedessen auch jeden Freitag einfindet, um die Verhandlungen zu stören...ätzend.
Niggemeier: "...entscheiden die Hamburger Richter eigentlich fast immer zu Gunsten des Persönlichkeitsrechts."
Das ist doch Bullshit.
Und dass Schälike was sagen darf, wertet den Beitrag auch nicht wirklich auf.
Das ist doch Bullshit.
Und dass Schälike was sagen darf, wertet den Beitrag auch nicht wirklich auf.
Man sollte es mit Niggemeier mal so machen, wie er es mit anderen macht: Anfragen, auf welcher Zahlengrundlage er zu diesem Ergebnis kam.
#PB.
Wie so häufig, stimmt die Grundaussage solcher Leute, wie Du, nicht.
Ausgangspunkt meiner Buskeismus-Forschungen war das gewonnene Urteit im Widerspruchsverfahren gegen die unsinnige einstweilige Verfügung 312 O 329/03 sowie ein Vergleich mit einem vor der Pressekammer eidesstattlich lügenden Anwalt, der die Kosten des Verfahrens übernehmen musste. Az. 324 O 416/04
Wie so häufig, stimmt die Grundaussage solcher Leute, wie Du, nicht.
Ausgangspunkt meiner Buskeismus-Forschungen war das gewonnene Urteit im Widerspruchsverfahren gegen die unsinnige einstweilige Verfügung 312 O 329/03 sowie ein Vergleich mit einem vor der Pressekammer eidesstattlich lügenden Anwalt, der die Kosten des Verfahrens übernehmen musste. Az. 324 O 416/04
"Wie so häufig, stimmt die Grundaussage solcher Leute, wie Du, nicht."
Das ist kein sinnvoller (geschweige denn korrekter) Satz.
Das ist kein sinnvoller (geschweige denn korrekter) Satz.
#PB5 "Das ist kein sinnvoller (geschweige denn korrekter) Satz. "
PR, danke, Du hast mit Deinem Kommentar das Thema "fliegender Gerichtsstand" ausgezeichnet getroffen. Das ist keine Ironie.
Die Besonderheit der Richter in Hamburg und Berlin besteht gerade darin, dass diese bei solchen für sie - die Richter - wenig sinnvollen (geschweige denn korrekten) Sätzen entwürdigende Verbote erlassen, davon ausgehend, dass sie als Richter bestimmen, wie die Sätze zu verstehen sind. Die Richter meinen, dass die Würde des möglicherweise Betroffenen wegen fehlendem Sinn und mangelnder Korrektheit relevant mehr angetastet wird, als die Würde des ohne Sinn und mit fehlender Korrektheit Schreibenden durch die Gerichtsverbote. Der Art. 1 des GG wird am laufenden Band verquert.
Die Richter in Berlin und Hamburg nutzen dabei die Stolpe- sowie die Babycaust-BVerfG-Entscheidungen, und die Hamburger Richter mit besonderer Vorliebe den s.g. "Eindruck", den solche keinen Sinn (geschweige denn Korrektheit) besitzende Sätze in deren Köpfen und bei den Antragstellern besonderen Typus erzeugen.
Dieses Diktat über die deutsche Sprache und das Recht zu bestimmen, wie mit dieser umgegangen wird, und wer einen ungebetenen zwangsweisen Nachhilfeunterricht über teure Verbote, einschließlich Ordnungsmittelbeschlüsse bis hin zur Haft mit der durch den fliegenden Gerichtsstand den Richtern verliehene Deutungs- und Entscheidungsgewalt zu erhalten hat, zeichnet die Hamburger und Berliner Richter besonders aus.
Der fliegende Gerichtsstand wird sogar bei Unterschieden zwischen den Hamburger und Berliner Richtern genutzt. So klagen z.B. keine Mörder in Berlin gegen die Internet-Archive. Das tun sie fast ausschließlich in Hamburg.
PR, danke, Du hast mit Deinem Kommentar das Thema "fliegender Gerichtsstand" ausgezeichnet getroffen. Das ist keine Ironie.
Die Besonderheit der Richter in Hamburg und Berlin besteht gerade darin, dass diese bei solchen für sie - die Richter - wenig sinnvollen (geschweige denn korrekten) Sätzen entwürdigende Verbote erlassen, davon ausgehend, dass sie als Richter bestimmen, wie die Sätze zu verstehen sind. Die Richter meinen, dass die Würde des möglicherweise Betroffenen wegen fehlendem Sinn und mangelnder Korrektheit relevant mehr angetastet wird, als die Würde des ohne Sinn und mit fehlender Korrektheit Schreibenden durch die Gerichtsverbote. Der Art. 1 des GG wird am laufenden Band verquert.
Die Richter in Berlin und Hamburg nutzen dabei die Stolpe- sowie die Babycaust-BVerfG-Entscheidungen, und die Hamburger Richter mit besonderer Vorliebe den s.g. "Eindruck", den solche keinen Sinn (geschweige denn Korrektheit) besitzende Sätze in deren Köpfen und bei den Antragstellern besonderen Typus erzeugen.
Dieses Diktat über die deutsche Sprache und das Recht zu bestimmen, wie mit dieser umgegangen wird, und wer einen ungebetenen zwangsweisen Nachhilfeunterricht über teure Verbote, einschließlich Ordnungsmittelbeschlüsse bis hin zur Haft mit der durch den fliegenden Gerichtsstand den Richtern verliehene Deutungs- und Entscheidungsgewalt zu erhalten hat, zeichnet die Hamburger und Berliner Richter besonders aus.
Der fliegende Gerichtsstand wird sogar bei Unterschieden zwischen den Hamburger und Berliner Richtern genutzt. So klagen z.B. keine Mörder in Berlin gegen die Internet-Archive. Das tun sie fast ausschließlich in Hamburg.
Nachdem hier aktuell relativ hart diskutiert wird: Falls einer der Beteiligten sich hier über die Maßen beleidigt sieht, soll er sich per Mail bei mir melden. Bis dahin lasse ich die Diskussion mal so wie sie ist.
Das Problem mit dem fliegenden Gerichtsstand sehe ich genauso wie Sie, Herr Schälike. Und auch mit der Kritik über die "Deutungshoheit" stehen Sie nicht ganz alleine da. Vgl. z.B. Schweizer, Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit: Durchschnittsleser, Presserecht, Wertvorstellungen; OLG München, NJW-WettbewR 1997, 276.
Das Problem mit dem fliegenden Gerichtsstand sehe ich genauso wie Sie, Herr Schälike. Und auch mit der Kritik über die "Deutungshoheit" stehen Sie nicht ganz alleine da. Vgl. z.B. Schweizer, Die Entdeckung der pluralistischen Wirklichkeit: Durchschnittsleser, Presserecht, Wertvorstellungen; OLG München, NJW-WettbewR 1997, 276.
#7 Simon
Als ich in der DDR 1984-85 im Stasi-U-Haft-Knast saß, haben mir die Vernehmer Hilfe angeboten, wenn ich mit den Schließern - wir nannten diese Etagenkellner - Probleme habe. Ich habe das dankend abgelehnt. Als Großstadt-Straßenkind habe ich keine Probleme mit Primitivität. Ich weiß mich selbst zu wehren.
Unterstützung benötigt man, wenn die Primitivität Macht erlangt und mit den primitiven Argumenten staatliche Entscheidungen trifft, z.B. jemanden in die Psychiatrie oder in den Knast schickt.
Ob hier gelöscht wird oder nicht, überlasse ich dem Moderator. Beleidigungen etc. charakterisieren meist den Äußernden.
Zur Klarstellung, ich vergleiche Sie keinesfalls mit den Stasi-Vernehmern. Die meinten das nicht gut, sondern es gehörte zu deren Taktik, Abhängigkeiten zu schaffen.
Hier geht es jedoch um das Niveau dieses Blogs, welches allein der Moderator mit seinem Geschick zu verantworten hat.
Werde ich gelöscht, dann schreie ich nicht laut Zensur.
Als ich in der DDR 1984-85 im Stasi-U-Haft-Knast saß, haben mir die Vernehmer Hilfe angeboten, wenn ich mit den Schließern - wir nannten diese Etagenkellner - Probleme habe. Ich habe das dankend abgelehnt. Als Großstadt-Straßenkind habe ich keine Probleme mit Primitivität. Ich weiß mich selbst zu wehren.
Unterstützung benötigt man, wenn die Primitivität Macht erlangt und mit den primitiven Argumenten staatliche Entscheidungen trifft, z.B. jemanden in die Psychiatrie oder in den Knast schickt.
Ob hier gelöscht wird oder nicht, überlasse ich dem Moderator. Beleidigungen etc. charakterisieren meist den Äußernden.
Zur Klarstellung, ich vergleiche Sie keinesfalls mit den Stasi-Vernehmern. Die meinten das nicht gut, sondern es gehörte zu deren Taktik, Abhängigkeiten zu schaffen.
Hier geht es jedoch um das Niveau dieses Blogs, welches allein der Moderator mit seinem Geschick zu verantworten hat.
Werde ich gelöscht, dann schreie ich nicht laut Zensur.
Ich habe den Hinweis geschrieben, weil ich mir unsicher war, ob hier Moderation nötig ist. Dem einen ist eine harte Diskussion lieber, der andere sieht sie als Beleidigung. (Davon abgesehen ist das auch ein Hinweis, dass es andere Möglichkeiten gibt, eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzungen hier in den Kommentaren aus dem Netz zu bekommen als gleich abzumahnen.)
Ich finde das sehr nett von Ihnen, dass Sie mich nicht mit Stasi-Vernehmern vergleichen. Ich verstehe dann allerdings nicht, wieso Sie die Geschichte dann überhaupt erzählen?
Ich finde das sehr nett von Ihnen, dass Sie mich nicht mit Stasi-Vernehmern vergleichen. Ich verstehe dann allerdings nicht, wieso Sie die Geschichte dann überhaupt erzählen?
#9
Ihren Hinweis in #7 habe ich als nette Geste empfunden gegen die Beleidigungen von #1 der Art, wie " der Typ hat zweifellos einen Vollschaden".
Ich wollte einfach zu verstehen geben, dass man sich nicht verpflichtet fühlen braucht, mich vor verbalen Beleidigungen zu schützen.
Das Beispiel war vielleicht ein unglücklliches Beispiel, und hinkte, wie alle Beispiele. Durch die Beziehung zur Stasi ist das Hinken besonders stark.
Ich wollte lediglich zu verstehen geben, dass sogar in einer viel kritischeren Situation, ich ohne fremde Hllfe zu recht komme.
Zu verstehen wollte ich auch geben, dass Sie als Moderator mich auch löschen können, falls meine Reaktion auf die Beleidigung von #1 weit neben Ihrem Anliegen als Moderator liegt.
Ihren Hinweis in #7 habe ich als nette Geste empfunden gegen die Beleidigungen von #1 der Art, wie " der Typ hat zweifellos einen Vollschaden".
Ich wollte einfach zu verstehen geben, dass man sich nicht verpflichtet fühlen braucht, mich vor verbalen Beleidigungen zu schützen.
Das Beispiel war vielleicht ein unglücklliches Beispiel, und hinkte, wie alle Beispiele. Durch die Beziehung zur Stasi ist das Hinken besonders stark.
Ich wollte lediglich zu verstehen geben, dass sogar in einer viel kritischeren Situation, ich ohne fremde Hllfe zu recht komme.
Zu verstehen wollte ich auch geben, dass Sie als Moderator mich auch löschen können, falls meine Reaktion auf die Beleidigung von #1 weit neben Ihrem Anliegen als Moderator liegt.
Der „Zapp”-Beitrag beim NDR.




