Mitte Januar hatte sich die Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erstmals mit den deutschen Internetserviceprovidern in dieser Angelegenheit zu Beratungen getroffen. Bereits damals hatte sie angekündigt, die Sperrung von kinderpornographischen Internetangeboten zeitnah umzusetzen. Ihren Worten lässt sie anscheinend nun Taten folgen. Zunächst sollen die sieben größten Provider auf vertraglicher Ebene verpflichtet werden, den Zugang zu entsprechenden Webseiten zu sperren. Nach einer Stellungnahme des Bundesfamilienministeriums gegenüber dem KStA soll insbesondere der Zugriff auf Angebote aus Staaten gesperrt werden, in denen Kinderpornografie entweder nicht verboten ist oder Verstöße nicht verfolgt werden. Das BKA soll dazu zukünftig täglich aktualisierte Sperrlisten an die Provider verschicken.
In den nächsten Monaten soll die Verpflichtung zur Sperrung solcher Angebote gesetzlich festgeschrieben werden. Mit einer entsprechenden Änderung des TMG wären dann auch alle Provider in der Bundesrepublik verplichtet, etwaigen hoheitlichen Sperrverlangen nachzukommen.
Bei den Internetprovidern stoßen die Planungen auf ein geteiltes Echo. Vielfach wird auch der Nutzen dieser Maßnahmen in Zweifel gezogen.
Eine allgemeine Presseerklärung des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend liegt zur Stunde noch nicht vor.
Der Bericht des KStA zu Netzsperren gegen Kinderpornographische Angebote.

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