„Es kann nur besser werden“: Alternativen zum Urheberrecht
Freitag, 30. Januar 2009, von Adrian Schneider
Kommentare
Ein Hinweis zu einem externen Kommentar hier: http://www.freischreiber.de/node/179
Nach der Lektüre der Dissertation kann ich sagen, dass der Entwurf von Herrn Kreutzer in keinster Weise dahingehend verstanden werden darf, dass Investoren (zB Verlagen) standardmäßig das Urheberrecht an entstandenen Werken "übereignet" werden soll. Sollte hier dieser Eindruck entstanden sein, dann ist das dem begrenzten Umfang des Interviews geschuldet.
Deshalb möchte ich folgende Formulierungen nochmal hervorheben:
Sicherlich kann man auch eine solche Differenzierung - wie auch andere Vorschläge - kritisch sehen. Ich fände es aber schade, wenn aufgrund dieses Interviews der Ansatz von Herrn Kreutzer missverstanden würde.
Nach der Lektüre der Dissertation kann ich sagen, dass der Entwurf von Herrn Kreutzer in keinster Weise dahingehend verstanden werden darf, dass Investoren (zB Verlagen) standardmäßig das Urheberrecht an entstandenen Werken "übereignet" werden soll. Sollte hier dieser Eindruck entstanden sein, dann ist das dem begrenzten Umfang des Interviews geschuldet.
Deshalb möchte ich folgende Formulierungen nochmal hervorheben:
Zitat:
Da gibt es Konstellationen, bei denen die Investitionsleistung geschützt werden muss [...]
Wenn das der Fall ist – also die Investition entscheidend für das Entstehen des Werkes war – [...]
Je nach Fallgruppe wird (widerlegbar) vermutet, wem die Verwertungsrechte zufallen.
Wenn das der Fall ist – also die Investition entscheidend für das Entstehen des Werkes war – [...]
Je nach Fallgruppe wird (widerlegbar) vermutet, wem die Verwertungsrechte zufallen.
Sicherlich kann man auch eine solche Differenzierung - wie auch andere Vorschläge - kritisch sehen. Ich fände es aber schade, wenn aufgrund dieses Interviews der Ansatz von Herrn Kreutzer missverstanden würde.
Die Unterstellung, es ginge in Kreutzers Vorschlag um eine Enteignung der Urheber, ist schlicht falsch. Das aktuelle Urheberrecht ist bereits jetzt faktisch Invesitionsschutz, in einigen Bereichen auch rechtlich. So wie ich das Interview verstehe, würde eine Reform wie die hier vorgeschlagene unter dem Strich eine Verbesserung der Situation der Urheber bedeuten, keine Verschlechterung.
Es geht gerade darum, dass das Urheberrecht nicht mehr "ausgehebelt" werden können soll!
Es geht gerade darum, dass das Urheberrecht nicht mehr "ausgehebelt" werden können soll!
Das ist doch fauler Zauber!
Der Tenor ist klipp und klar der, dass der Urheber sich vor und nach der Publizierung seines Werkes nicht mehr wie bisher klar im Besitz seines Werkes befindet, sonder dass er erst -wie in den USA- einen Juristen anheuern müssen wird, um sein Werk vor dem Rest der schwarzberobten Ganoven zu schützen. Solange sich Juristen um die "Rechte" von Künstlern kümmern, werden wohl stets nur Juristen davon profitieren. Was es braucht, ist eine Kunst, die sich allein bestimmt - und nein, die Rechtsverdreherei ist eine keine Kunst. Die ist eine klassische Form der Taschenspielerei.
Der Tenor ist klipp und klar der, dass der Urheber sich vor und nach der Publizierung seines Werkes nicht mehr wie bisher klar im Besitz seines Werkes befindet, sonder dass er erst -wie in den USA- einen Juristen anheuern müssen wird, um sein Werk vor dem Rest der schwarzberobten Ganoven zu schützen. Solange sich Juristen um die "Rechte" von Künstlern kümmern, werden wohl stets nur Juristen davon profitieren. Was es braucht, ist eine Kunst, die sich allein bestimmt - und nein, die Rechtsverdreherei ist eine keine Kunst. Die ist eine klassische Form der Taschenspielerei.
Ihre Interpretation des Interviews, lieber T.Amm, geht so weit an der tatsächlichen Aussage vorbei, dass es sich noch nicht einmal lohnt darüber zu diskutieren. Wenn Sie möchten, dass Juristen sich mit ihnen über ein juristisches Thema auseinandersetzen, dann wäre es vielleicht hilfreich, sie nicht vorher zu beleidigen.
@ T. Amm:
Eine sachliche Diskussion, die sich mehr durch substantiierte Inhalte als durch irgendwelche phrasenhaften Vorurteile (oder gar pauschale Beleidigungen) auszeichnet wäre zwar schön, ist aber wohl aus irgendwelchen Gründen ja anscheinend nicht möglich.
Dazu ein paar Feststellungen:
1. Der Besitz des Werkes hat zunächst keine Auswirkung auf Rechte des Urhebers an seinem Werk oder an dessen Verwertungen. Im Übrigen geht aus der gesamten Dissertation - soweit ich sie kenne - nicht hervor, dass das geändert werden sollte. Wieso auch? Der sachenrechtliche Zuweisungsgehalt von Besitz(rechten) ist ja auch keinesfalls problematisch in Bezug auf primäre Urheberrechtspositionen - § 25 UrhG vielleicht mal als eher peripheres Recht ausgenommen.
2. Ich will mich hier gar nicht mit der Frage auseinandersetzen, wieso sich Juristen nicht mit Rechten (anderer) auseinander setzen sollen, oder warum es dabei immer zu schlechten Ergebnissen kommen soll. Das scheint mir hier nämlich wie schon angedeutet keineswegs zielführend zu sein. Vielmehr ist es doch so, dass es dringend nötig ist, sich fundiert mit den Rechtspositionen der am Schöpfungs- und Verwertungsprozess von urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werken beteiligten Parteien zu widmen. In vielfacher Hinsicht können sowohl Künster und Verwerter als auch Private Dritte mit den derzeit geltenden Regeln vielfach nicht glücklich sein. Und das trifft übrigens nicht nur auf den deutschen Rechtsraum zu.
3. Das in seiner Dissertation umrissene Modell eines neuen Urheberrecht versteht Kreutzer - soweit ich verstanden habe - selber lediglich als Anregung zu einer weitergehenden Diskussion. Keineswegs als omnipotente Musterlösung. Dabei gelingt es ihm m. E. sehr interessante neue Wege aufzuzeigen. Diese Wege sind dabei keine Einbahnstraße zum Ausbau der Rechtsposition der Rechteverwerter oder anderer Beteiligter. Das haben Adrian und Simon zuvor schon eindeutig klargestellt.
4. Ich gebe T. Amm an einer Stelle tendenziell aber sicher Recht: Es muss das Urheberrecht so weiterentwickelt werden, dass es eben gerade nicht nötig ist, ständig die Expertise von Jursiten einholen zu müssen, um eine Verwertungshandlung vornehmen zu können bzw. deren rechtliche Zulässigkeit abzuklären. Insoweit braucht es ein "selbstverständlicheres" Urheberrecht. M. E. ist es auch nur so möglich, die Akzeptanz des Urheberrechts und damit originär auch wieder die Wertschätzung von schöpferischer Tätigkeit i. w. S. zu erhöhen.
5. Dazu ist eine große Novellierung sicherlich unumgänglich. Dabei werden zunächst alle Beteiligten Konzessionen machen müssen. Am Ende jedoch - und da teile ich insbesondere Kreutzers Einschätzung bezüglich seiner Ideen - werden alle Beteiligten profitieren. Darunter auch die Urheber!
Eine sachliche Diskussion, die sich mehr durch substantiierte Inhalte als durch irgendwelche phrasenhaften Vorurteile (oder gar pauschale Beleidigungen) auszeichnet wäre zwar schön, ist aber wohl aus irgendwelchen Gründen ja anscheinend nicht möglich.
Dazu ein paar Feststellungen:
1. Der Besitz des Werkes hat zunächst keine Auswirkung auf Rechte des Urhebers an seinem Werk oder an dessen Verwertungen. Im Übrigen geht aus der gesamten Dissertation - soweit ich sie kenne - nicht hervor, dass das geändert werden sollte. Wieso auch? Der sachenrechtliche Zuweisungsgehalt von Besitz(rechten) ist ja auch keinesfalls problematisch in Bezug auf primäre Urheberrechtspositionen - § 25 UrhG vielleicht mal als eher peripheres Recht ausgenommen.
2. Ich will mich hier gar nicht mit der Frage auseinandersetzen, wieso sich Juristen nicht mit Rechten (anderer) auseinander setzen sollen, oder warum es dabei immer zu schlechten Ergebnissen kommen soll. Das scheint mir hier nämlich wie schon angedeutet keineswegs zielführend zu sein. Vielmehr ist es doch so, dass es dringend nötig ist, sich fundiert mit den Rechtspositionen der am Schöpfungs- und Verwertungsprozess von urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützten Werken beteiligten Parteien zu widmen. In vielfacher Hinsicht können sowohl Künster und Verwerter als auch Private Dritte mit den derzeit geltenden Regeln vielfach nicht glücklich sein. Und das trifft übrigens nicht nur auf den deutschen Rechtsraum zu.
3. Das in seiner Dissertation umrissene Modell eines neuen Urheberrecht versteht Kreutzer - soweit ich verstanden habe - selber lediglich als Anregung zu einer weitergehenden Diskussion. Keineswegs als omnipotente Musterlösung. Dabei gelingt es ihm m. E. sehr interessante neue Wege aufzuzeigen. Diese Wege sind dabei keine Einbahnstraße zum Ausbau der Rechtsposition der Rechteverwerter oder anderer Beteiligter. Das haben Adrian und Simon zuvor schon eindeutig klargestellt.
4. Ich gebe T. Amm an einer Stelle tendenziell aber sicher Recht: Es muss das Urheberrecht so weiterentwickelt werden, dass es eben gerade nicht nötig ist, ständig die Expertise von Jursiten einholen zu müssen, um eine Verwertungshandlung vornehmen zu können bzw. deren rechtliche Zulässigkeit abzuklären. Insoweit braucht es ein "selbstverständlicheres" Urheberrecht. M. E. ist es auch nur so möglich, die Akzeptanz des Urheberrechts und damit originär auch wieder die Wertschätzung von schöpferischer Tätigkeit i. w. S. zu erhöhen.
5. Dazu ist eine große Novellierung sicherlich unumgänglich. Dabei werden zunächst alle Beteiligten Konzessionen machen müssen. Am Ende jedoch - und da teile ich insbesondere Kreutzers Einschätzung bezüglich seiner Ideen - werden alle Beteiligten profitieren. Darunter auch die Urheber!
Zu Punkt 4 ganz passend:
http://www.telemedicus.info/article/621-Was-Flugzeugabstuerze-und-Urheberrecht-gemeinsam-haben.html
http://www.telemedicus.info/article/621-Was-Flugzeugabstuerze-und-Urheberrecht-gemeinsam-haben.html
Die eingegangenen Antworten möchte ich einmal als exemplarisch betrachten: da betrachtet doch ganz eindeutig eine Horde von Banausen, die mit dem Violinschlüssel einen Geigenkasten aufsperren würde, von vorneherein jedes geschaffene Werk als ihr gottbefohlenes Eigentum und den Urheber als ungelernte Produktionskraft, die nur bei der "Verwertung" stört.
Es ist genau dieser state of mind, der zur derzeitigen Misere geführt hat und es fällt mir schwer, Sie als Teil der Lösung und nicht als das Problem an sich zu betrachten.
Warum schreiben, malen und bildhauern Sie ihre Verwertungsgüter nicht gleich selbst? Sie können ja mal sehen, wie weit Sie damit kommen würden, selbst kreative Arbeit zu leisten, anstatt sich darüber auszubreiten, wie Sie deren Ertrag am besten in die eigene Tasche (und in die der Verwertungsindustrie) manövrieren können.
Es ist genau dieser state of mind, der zur derzeitigen Misere geführt hat und es fällt mir schwer, Sie als Teil der Lösung und nicht als das Problem an sich zu betrachten.
Warum schreiben, malen und bildhauern Sie ihre Verwertungsgüter nicht gleich selbst? Sie können ja mal sehen, wie weit Sie damit kommen würden, selbst kreative Arbeit zu leisten, anstatt sich darüber auszubreiten, wie Sie deren Ertrag am besten in die eigene Tasche (und in die der Verwertungsindustrie) manövrieren können.
@ Thomas Amm:
Tja, zumindest bleiben sie sich treu Herr Amm: Keine wirklichen Inhalte, nur beleidigende Polemik. Sicherlich (auch) keine Kunst und erst recht nicht kreativ.
Wenn Sie sich trotz allem irgendwann mal inhaltlich an der Diskussion um ein neues Urheberrecht gewinnbringender beteiligen möchten, dann empfehle ich Ihnen tatsächlich insbesondere auch zum Einstieg die Lektüre der hier vorgestellten Dissertation von Herrn Kreutzer. Ihr ist eine m. E. sehr gelungene Einführung in die (philosophischen) Grundlagen des Urheberrechts vorangestellt.
Eine weitere Auseinandersetzung mit Ihrem "Standpunkt" erscheint mir hier aus den bereits gesagten Gründen unangebracht.
Tja, zumindest bleiben sie sich treu Herr Amm: Keine wirklichen Inhalte, nur beleidigende Polemik. Sicherlich (auch) keine Kunst und erst recht nicht kreativ.
Wenn Sie sich trotz allem irgendwann mal inhaltlich an der Diskussion um ein neues Urheberrecht gewinnbringender beteiligen möchten, dann empfehle ich Ihnen tatsächlich insbesondere auch zum Einstieg die Lektüre der hier vorgestellten Dissertation von Herrn Kreutzer. Ihr ist eine m. E. sehr gelungene Einführung in die (philosophischen) Grundlagen des Urheberrechts vorangestellt.
Eine weitere Auseinandersetzung mit Ihrem "Standpunkt" erscheint mir hier aus den bereits gesagten Gründen unangebracht.
Hallo T. Amm,
wie wärs mit einem konstruktiven Gegenvorschlag? Stellen Sie und doch einmal Ihre Vorstellung von einem gerechten Urheberrecht dar! Vielleicht ließe sich ja über einen Gastbeitrag von Ihnen bei uns reden, wenn Ihre Urheberrechtsversion die ultimative Lösung aller Probleme anbietet. Diese würde mich außerordentlich interessieren.
Freundliche Grüße!
wie wärs mit einem konstruktiven Gegenvorschlag? Stellen Sie und doch einmal Ihre Vorstellung von einem gerechten Urheberrecht dar! Vielleicht ließe sich ja über einen Gastbeitrag von Ihnen bei uns reden, wenn Ihre Urheberrechtsversion die ultimative Lösung aller Probleme anbietet. Diese würde mich außerordentlich interessieren.
Freundliche Grüße!
Auf der zweiten Ebene wird nach der individuellen Interessenlage gefragt. Zum Beispiel werden Schutzrechte, die nicht kontrolliert werden können oder die sehr stark in die Individualinteressen anderer eingreifen, nicht gewährt. Das ist so ähnlich wie das „Fair use“-Prinzip im amerikanischen Recht. Dort heißt: „Was fair use ist, kann nicht verboten werden“. Diese Generalklausel ist natürlich sehr offen. Deshalb will ich die Rechtspositionen weiter konkretisieren, die in diesem Filter ausgeschlossen werden. Es sollen generelle Wertungen vorgenommen werden, welche Rechte an solchen Werken in aller Regel einzuschränken sind. Die werden dann konkret durch Regelungen ausgeschlossen. Maßgeblich soll dabei eine Abwägung mit den Interessen aller Beteiligten sein. 



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