Three strikes and you're out: Pro und Contra
Freitag, 9. Januar 2009, von Christiane Müller
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"Warnen statt Klagen" - das stimmt nicht. Es geht um Warnen und Klagen.
Die Rechteinhaber werden auf den Schadensersatz nicht verzichten, nachdem einem Anschlussinhaber, von dessen Anschluss aus Urheberrechte verletzt wurden der Internetzugang gekappt wurde. Weder in Frankreich noch in Deutschland.
Neben der Frage, ob die Sanktion als solche angemessen ist, stellen sich eine Vielzahl weiterer Fragen.
- Der Anschlussinhaber ist häufig nicht der Rechtsverletzer, und selbst wenn er es ist, sind häufig Personen aus dem Haushalt mitbetroffen, denen kein Fehlverhalten vorgeworfen wird.
- Wer entscheidet, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorlag? In einem Rechtsstaat braucht es dafür ein Gericht und rechtliches Gehör.
- Was ist mit Triple- und Quadruple-Play-Anschlüssen? Wird dann auch das Telefon gekappt?
- Was ist bei Irrtümern? Falsche Zuordnungen von IP-Adressen zu Anschlussinhabern kommen vor, Zahlendreher passieren. Wer haftet? Wer ist Ansprechpartner?
- Was ist überhaupt vom Beweiswert einer IP-Adresse zu halten?
- Wie lange wird es wohl dauern, bis entweder die Tauschbörsen 'tracking-safe' umgestrickt sind oder die gesamte Filesharerszene zu Sharehostern und in Newsgroups abgewandert ist?
Werden Rechteinhaber auch nur einen Cent mehr Umsatz machen? Ich bezweifle es.
Die Rechteinhaber werden auf den Schadensersatz nicht verzichten, nachdem einem Anschlussinhaber, von dessen Anschluss aus Urheberrechte verletzt wurden der Internetzugang gekappt wurde. Weder in Frankreich noch in Deutschland.
Neben der Frage, ob die Sanktion als solche angemessen ist, stellen sich eine Vielzahl weiterer Fragen.
- Der Anschlussinhaber ist häufig nicht der Rechtsverletzer, und selbst wenn er es ist, sind häufig Personen aus dem Haushalt mitbetroffen, denen kein Fehlverhalten vorgeworfen wird.
- Wer entscheidet, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorlag? In einem Rechtsstaat braucht es dafür ein Gericht und rechtliches Gehör.
- Was ist mit Triple- und Quadruple-Play-Anschlüssen? Wird dann auch das Telefon gekappt?
- Was ist bei Irrtümern? Falsche Zuordnungen von IP-Adressen zu Anschlussinhabern kommen vor, Zahlendreher passieren. Wer haftet? Wer ist Ansprechpartner?
- Was ist überhaupt vom Beweiswert einer IP-Adresse zu halten?
- Wie lange wird es wohl dauern, bis entweder die Tauschbörsen 'tracking-safe' umgestrickt sind oder die gesamte Filesharerszene zu Sharehostern und in Newsgroups abgewandert ist?
Werden Rechteinhaber auch nur einen Cent mehr Umsatz machen? Ich bezweifle es.
Ausführlich thematisiert der Bericht in der futurezone die Thematik, http://futurezone.orf.at/stories/1503099/
Jedenfalls bleibt es spannend abzuwarten, wie sich die französische Nationalversammlung in den nächsten Tagen entscheiden wird. Insgesamt bleibt wohl zu hoffen, dass sich dieses Konzept nicht durchsetzen wird und zu einer Art Vorbildmodell auch für andere Staaten wird. In der aktuellen Ausgabe der ZRP 2009, S. 54, habe ich mit meinem Kollegen auch einen kurzen Beitrag dazu verfasst - Internetsperren wegen Urheberrechtsverstößen - Three Strikes and You`re out!
Jedenfalls bleibt es spannend abzuwarten, wie sich die französische Nationalversammlung in den nächsten Tagen entscheiden wird. Insgesamt bleibt wohl zu hoffen, dass sich dieses Konzept nicht durchsetzen wird und zu einer Art Vorbildmodell auch für andere Staaten wird. In der aktuellen Ausgabe der ZRP 2009, S. 54, habe ich mit meinem Kollegen auch einen kurzen Beitrag dazu verfasst - Internetsperren wegen Urheberrechtsverstößen - Three Strikes and You`re out!





