Bloß nicht zahlen! Vertragsfallen im Internet
Mittwoch, 12. November 2008, von Anja Assion
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Kommentare
http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfisch/0,1518,314588,00.html
Ansonsten für Laien verständlich geschrieben!
Ansonsten für Laien verständlich geschrieben!
Sehr schön geschrieben. Zu Internetvertragsfallen gibt es auch einen Blog, der über Beispiele berichtet und ebenfalls Tipps gibt: http://www.verbraucherrechtliches.de/
Wird zwar relativ selten aktualisiert, trotzdem lohnend (Jetzt hätte ich auch beinahe "lohnenswert" geschrieben, das hätte so schön gepasst. Aber nachdem das scheinbar überflüssig ist...
).
Wird zwar relativ selten aktualisiert, trotzdem lohnend (Jetzt hätte ich auch beinahe "lohnenswert" geschrieben, das hätte so schön gepasst. Aber nachdem das scheinbar überflüssig ist...
http://duden-suche.de/suche/artikel.php?shortname=fx&artikel_id=100778&verweis=1
Der Zwiebelfisch ist nicht der Weisheit letzter Schluss und vielen Sprachwissenschaftlern wegen seiner "überkorrekten" Art ein Dorn im Auge. Sprache ist nun mal keine Mathematik und nicht immer logisch.
Der Zwiebelfisch ist nicht der Weisheit letzter Schluss und vielen Sprachwissenschaftlern wegen seiner "überkorrekten" Art ein Dorn im Auge. Sprache ist nun mal keine Mathematik und nicht immer logisch.
Na denn: Der Besuch der von mir genannten Seite ist überaus lohnenswert.
Hauptsache der Text bleibt (für den Laien) verständlich und das Lesen ist trotz überflüssiger Worte lohnenswert.
- Danke für die positive Kritik!
Das erste Zitat wirft zuviel über einen Haufen. Weiß der Henker, was ein "Tastenklick", geschweige denn "eines Browsers" sein soll. Stoßrichtung ist immerhin aber richtig. Der Krempel kann abgeschickt sein, bevor man "abschicken" auswählt. Ist ja auch, wie richtig angemerkt wurde, völlig egal, da ja auch der böswillige Kommilitone meine Adressdaten dort eingegeben haben könnte.
Bei einer Anzeige wegen Betruges wird die Staatsanwaltschaft wohl oft zumindest anfangen zu ermitteln. Und dann kann sich der Anbieter bezüglich der Daten zur IP-Adresse einfach bei der Staatsanwaltschaft bedienen. Auf die Karte, unter meiner IP nicht greifbar zu sein, würde ich jedenfalls nicht setzen.
Bei einer Anzeige wegen Betruges wird die Staatsanwaltschaft wohl oft zumindest anfangen zu ermitteln. Und dann kann sich der Anbieter bezüglich der Daten zur IP-Adresse einfach bei der Staatsanwaltschaft bedienen. Auf die Karte, unter meiner IP nicht greifbar zu sein, würde ich jedenfalls nicht setzen.
@Hans-Werner:
Ich verstehe den Einwand nicht. Selbst wenn der Webseitenbetreiber die IP hat und den Anschlussinhaber klar ermitteln kann: Der Anschlussinhaber muss nicht zwingend derjenige sein, der die Daten eingegeben hat. Die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen also sehr schnell einstellen. Und privatrechtlich gegen den Anschlussinhaber vorzugehen ist für den Seitenbetreiber höchst problematisch. Da stellt sich schon die Frage, worauf der Seitenbetreiber einen Anspruch ggf. stützen will.
Ich verstehe den Einwand nicht. Selbst wenn der Webseitenbetreiber die IP hat und den Anschlussinhaber klar ermitteln kann: Der Anschlussinhaber muss nicht zwingend derjenige sein, der die Daten eingegeben hat. Die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen also sehr schnell einstellen. Und privatrechtlich gegen den Anschlussinhaber vorzugehen ist für den Seitenbetreiber höchst problematisch. Da stellt sich schon die Frage, worauf der Seitenbetreiber einen Anspruch ggf. stützen will.
Um nochmal den genauen Wortlaut des Artikels ins Gedächtnis zu rufen:
Meine Kenntnisse im Strafrecht halten sich zugegeben in Grenzen. Aber bei einem kostenlosen Angebot sehe ich nicht, warum die StA wegen Betruges ermitteln sollte, wenn ein Nutzer falsche Adressdaten angibt.
Außerdem heißt es im Artikel, dies sei "in der Praxis relativ unbedenklich". Und das sehe ich auch so.
Hat man sich davon überzeugt, dass es sich um kein kostenpflichtiges Angebot handelt, ist es in der Praxis relativ unbedenklich, fiktive Adressdaten anzugeben oder beispielsweise ein Pseudonym zu verwenden.
Meine Kenntnisse im Strafrecht halten sich zugegeben in Grenzen. Aber bei einem kostenlosen Angebot sehe ich nicht, warum die StA wegen Betruges ermitteln sollte, wenn ein Nutzer falsche Adressdaten angibt.
Außerdem heißt es im Artikel, dies sei "in der Praxis relativ unbedenklich". Und das sehe ich auch so.
"Tatsächlich ist es so: Wer die Rechnung bezahlt, erkennt den Vertrag an."
Die Ansicht haben Sie aber exklusiv für sich. Im Ansatz ist das zwar Auslegungssache. Gerade unter den Begleitumständen der Abofallen wird aber kein deutsches Gericht die Zahlung so interpretieren.
Die Ansicht haben Sie aber exklusiv für sich. Im Ansatz ist das zwar Auslegungssache. Gerade unter den Begleitumständen der Abofallen wird aber kein deutsches Gericht die Zahlung so interpretieren.
@Kraemer:
So auch BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530:
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
So auch BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530:
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
Hmm, da haben Sie recht. Ich finde es zwar nicht abwegig, eine konkludente Vertragsannahme durch Zahlung der vermeintlichen Schuld anzunehmen. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen (u.a. 11.07.1995 X R 42/93; 11.1.2007 VII ZR 165/05;11.11.2008 VIII ZR 265/07) festgestellt:
"Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung. (...) Zwar wird es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als ausgeschlossen angesehen, der vorbehaltlosen Begleichung einer Rechnung zugleich eine Anerkenntniswirkung hinsichtlich der zu Grunde liegenden Forderung beizumessen. Dies erfordert aber stets ein Vorliegen weiterer Umstände, die geeignet sind, eine derartige Wertung zu tragen." (Entscheidung vom 11.11.2008)
Allerdings habe ich mir die dargestellte Ansicht nicht ausgedacht und vertrete sie nicht "exklusiv": Ich bin bei meiner Recherche damals auf mehrere (!!) Seiten gestoßen, wo Internetnutzer genau davor gewarnt wurden (siehe z.B. http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Abofallen-im-Netz/1532381/1532381/1532384/). Auch einige OLGs mussten sich ja vom BGH belehren lassen...
Jedenfalls wird die Behauptung, dass durch die Bezahlung einer Rechnung ein Vertragsschluss (so ohne weiteres) zustande kommt, im Text oben korrigiert. Besser für den "In-die-Falle-getappten" ist es ja. Jedenfalls rechtlich - denn das Geld wieder zurück zu erlangen, wird in der Praxis schwierig sein. (Also: Bloß nicht zahlen...!)
Danke für den Hinweis.
"Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung. (...) Zwar wird es in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht als ausgeschlossen angesehen, der vorbehaltlosen Begleichung einer Rechnung zugleich eine Anerkenntniswirkung hinsichtlich der zu Grunde liegenden Forderung beizumessen. Dies erfordert aber stets ein Vorliegen weiterer Umstände, die geeignet sind, eine derartige Wertung zu tragen." (Entscheidung vom 11.11.2008)
Allerdings habe ich mir die dargestellte Ansicht nicht ausgedacht und vertrete sie nicht "exklusiv": Ich bin bei meiner Recherche damals auf mehrere (!!) Seiten gestoßen, wo Internetnutzer genau davor gewarnt wurden (siehe z.B. http://www.test.de/themen/computer-telefon/meldung/-Abofallen-im-Netz/1532381/1532381/1532384/). Auch einige OLGs mussten sich ja vom BGH belehren lassen...
Jedenfalls wird die Behauptung, dass durch die Bezahlung einer Rechnung ein Vertragsschluss (so ohne weiteres) zustande kommt, im Text oben korrigiert. Besser für den "In-die-Falle-getappten" ist es ja. Jedenfalls rechtlich - denn das Geld wieder zurück zu erlangen, wird in der Praxis schwierig sein. (Also: Bloß nicht zahlen...!)
Danke für den Hinweis.
Hallo, ich habe gestern eine solche Falle miterlebt. ich wollte mir einen flashplayer runterladen da ich diesen angeblich brauchte daraufhin kam diese seite worauf ich mich anmeldete bestätigte und zuwilligte was ich aber nicht wirklich wargenommen habe.
http://www.softwaresammler.de/46/?web=10019&code=kino.
Eine Rechnung wurde mir jetzt auch erteilt. In der PDF datei die hier verlinkt wurde war die besagte Content Firma auch aufgezeichnet als gemahntes unternehmen. Muss ich mir jetzt irgendwie Sorgen machen ueber Mahnungen oder soll ich es einfach ignorieren?
Hoffe um Hilfe.
Gruß
Chris H
http://www.softwaresammler.de/46/?web=10019&code=kino.
Eine Rechnung wurde mir jetzt auch erteilt. In der PDF datei die hier verlinkt wurde war die besagte Content Firma auch aufgezeichnet als gemahntes unternehmen. Muss ich mir jetzt irgendwie Sorgen machen ueber Mahnungen oder soll ich es einfach ignorieren?
Hoffe um Hilfe.
Gruß
Chris H
Rechtsberatung im Einzelfall machen wir hier an sich nicht. Viele Infos gibt es aber unter www.computerbetrug.de, auch in den Foren dort.
Ich empfehle Dir die Seite "Abzocknews.de" aufzurufen, dort findest du einiges Interessantes zu der Content Services Limited.
Das Thema Vertragsfallen hat es nun auch in die juristischen Fachzeitschriften geschafft: "Vertragsfallen im Internet - Rechtliche Würdigung und Gegenstrategien", NJW 2009, S. 3189ff.







