„Im Hinblick auf die neue EU-Rechtschreibung“
Montag, 30. Juni 2008, von Simon Möller
Na, das ist doch mal ein netter Ebay-Disclaimer:
(via)
„DIE Artikel werden von Privat verkauft.Im Hinblick auf die neue EU-Rechtschreibung (Gewährleistungsanschprüche bei Privatverkäufern) verzichtet der Bieter mit Abgabe eines Gebotes auf die Gewährleistung/Garantie. Ich versuche,alle Artikel möglichst genau zu beschreiben und beantworte gerne offene Fragen zum Artikel.sofern mir Mängel bekannt sind,weise ich in der Artikelbeschreibung hin“
(via)
Viel Lärm um „Spontan-Jodeln“: BGH-Urteil zu TV Total
Montag, 30. Juni 2008, von Christiane Müller
Bereits Ende 2007 hat der BGH sein Urteil zur Fernsehsendung „TV Total“ gefällt; nun wurde auch die Begründung veröffentlicht. In dem Rechtsstreit ging es um einen (unfreiwillig komischen) Beitrag im Hessischen Rundfunk (HR): Ein Moderator der Sendung „Landparty in Hüttenberg" hatte eine Passantin in einem Interview zum Spontan-Jodeln aufgefordert. Dieser 20sekündige Ausschnitt wurde von Stefan Raab in einem knapp 2minütigen Beitrag gezeigt. Geklagt hatte die Verwertungsgesellschaft, die die Rechte des HR wahrnimmt. Sie sah in der Wiedergabe des Interviews ihre Rechte aus dem UrhG verletzt. Der BGH hat das bestätigt und ihr einen Schadenersatzanspruch zuerkannt.
Geschrieben von Christiane Müller
in Urheber- & Markenrecht
um
10:08
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Wochenrückblick: Elternhaftung, Top Level Domains, "Elena"
Sonntag, 29. Juni 2008, von Anja Assion
+++ Bundesmelderegister geplant
+++ Alles ist möglich: Neue Top Level Domains
+++ ZDF und "Zeit online" vereinbaren Internet-Kooperation
+++ Eltern haften für ihre Kinder - im Internet
+++ BGH: Heide Simonis vs. BILD
+++ ELENA: Kabinett fasst Beschluss zum elektronischen Einkommensnachweis
+++ Neuer Gesetzentwurf zum Kredit-Scoring
+++ Alles ist möglich: Neue Top Level Domains
+++ ZDF und "Zeit online" vereinbaren Internet-Kooperation
+++ Eltern haften für ihre Kinder - im Internet
+++ BGH: Heide Simonis vs. BILD
+++ ELENA: Kabinett fasst Beschluss zum elektronischen Einkommensnachweis
+++ Neuer Gesetzentwurf zum Kredit-Scoring
Schmerzensgeld wegen Darstellung als Mörder-Ehefrau
Sonntag, 29. Juni 2008, von Anja Assion
50.000 EUR Schmerzensgeld steht der Klägerin eines Rechtsstreits gegen eine große Boulevardzeitung wegen einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts zu. Dies entschied das Landgericht München I Anfang Juni.
Die beklagte Zeitung hatte mit dem Titel „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“ über die Klägerin und ihren einer Straftat verdächtigen Ehemann berichtet. Sie schrieb: „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. [Name und Beruf durch das Gericht geändert] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto“.
Die beklagte Zeitung hatte mit dem Titel „Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer“ über die Klägerin und ihren einer Straftat verdächtigen Ehemann berichtet. Sie schrieb: „Mit 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen – für die Münchner Krankenschwester Fiona Z. [Name und Beruf durch das Gericht geändert] war’s wie ein Hauptgewinn im Lotto“.
Interview zu Scoring
Freitag, 27. Juni 2008, von Simon Möller
Ich habe Dr. Christian Thorun vom Verbraucherzentrale Bundesverband zu „Scoring“ befragt. Das Interview ist bei Netzpolitik.org veröffentlicht.
Zum Interview bei Netzpolitik.org.
Weitere Infos zum Thema auch bei Telemedicus.
Was ist das Problem bei Scoring?
Scoring-Verfahren werden häufig ohne das Wissen der Verbraucher eingesetzt, es werden Gesetze missachtet, außerdem sind die Ergebnisse der Verfahren logisch nicht nachvollziehbar - das ist das Ergebnis einer Studie des vzbv aus dem Januar 2008. Scoring-Verfahren können sich für Verbraucher konket negativ auswirken: Z.B. kann es sein, dass einem Verbraucher wegen eines Scoring-Verfahrens ein Kredit nur zu schlechteren Konditionen oder sogar gar nicht bewilligt wird.
Zum Interview bei Netzpolitik.org.
Weitere Infos zum Thema auch bei Telemedicus.
Geschrieben von Simon Möller
in Datenschutz & Datenfreiheit
um
13:02
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Sichere Wege zum Online-Banking
Freitag, 27. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Der Bundesverband Deutscher Banken hat eine Broschüre herausgegeben, die Verbrauchern den Einstieg ins Online-Banking erleichtern soll:
Zur Broschüre des Bankenverbands (pdf).
Viele Menschen nutzen das Online-Banking-Angebot ihrer Bank, um bequem von zuhause aus „die eigene Bankfiliale zu besuchen“ (…) Die Internetseiten der Banken bieten dem Kunden neben Informationen ein umfassendes Angebot an Bankdienstleistungen: angefangen vom Kontoauszug über eine Überweisung bis hin zu Wertpapiergeschäften. (…) Wer sich beim Online-Banking an bestimmte "Spielregeln" hält, kann seine "persönliche Bankfiliale" sicher betreiben. Wie Bankgeschäfte online abgewickelt werden und wie man sich beim Online Banking schützt, dazu hat der Bankenverband diese Broschüre herausgegeben.In einfachen Worten erklärt die Broschüre, worauf es beim Online-Banking zu achten gilt.
Zur Broschüre des Bankenverbands (pdf).
Geschrieben von Jean-Paul Feidt
in Datenschutz & Datenfreiheit
um
12:16
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Eltern haften für ihre Kinder - im Internet
Donnerstag, 26. Juni 2008, von Annika Schneider
Geschrieben von Annika Schneider
in Internet & Telekommunikation
um
14:48
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ARD-Gebührenverteilungsstreit: Die nächste Runde
Donnerstag, 26. Juni 2008, von Jean-Paul Feidt
Von Überzahlungen und Unterdeckungen
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat seine Position im Streit um die Verteilung der Rundfunkgebühren mit einem Rechtsgutachten untermauert: Durch das derzeitige System käme es zu erheblichen Verzerrungen bei der Gebührenverteilung unter den Rundfunkanstalten. Dem RBB stehe daher ein höherer Anteil am Gebührenaufkommen der ARD zu. Verfassungsrechtlich geboten sei eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass jede ARD-Landesrundfunkanstalt auch den Anteil erhält, der ihrer Anmeldung entspricht.
Anlass des Gutachtens sind massive Finanzprobleme der Rundfunkanstalt. Die Einnahmeverluste summierten sich nach Angaben des RBB in der nächsten Gebührenperiode von 2009 bis 2012 auf voraussichtlich ca. 54 Mio. €.
BGH: Heide Simonis vs. BILD
Mittwoch, 25. Juni 2008, von Adrian Schneider
Der BGH hat gestern die Klage der ehemaligen Ministerpräsidentin Heide Simonis gegen die BILD-Zeitung abgewiesen. BILD hatte am Tag der Wahlschlappe von Simonis im Jahr 2005 Fotos von der Politikerin beim Einkaufen in einem Supermarkt gemacht und am darauf folgenden Tag veröffentlicht. Gegen diese Veröffentlichung hatte Simonis geklagt und zunächst vor dem Landgericht Berlin Recht bekommen.
Cottbuser Medienrechtstage
Dienstag, 24. Juni 2008, von Benjamin Küchenhoff
An der BTU Cottbus finden vom 2. bis 4. Juli die Cottbuser Medienrechtstage statt. An drei Tagen sprechen Referenten aus Wissenschaft und Praxis über Presserecht, Persönlichkeitsschutz, Urheberrecht und IT-Recht, unter anderem Prof. Dr. Winfried Bullinger (Einführung in das Urheberrecht und aktuelle Fragen) und der Satiriker und frühere "Titanic"-Chefredakteur Martin Sonneborn ("Elegante Persönlichkeitsverletzungen: Satire und Justiz").
Die Teilnahme kostet pro Tag € 70,-, für alle drei Tage € 200,-. Für Studierende im BTU-Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen" ist die Teilnahme kostenfrei.
Weiterführende Informationen auf der Webseite der BTU Cottbus.
Die Teilnahme kostet pro Tag € 70,-, für alle drei Tage € 200,-. Für Studierende im BTU-Masterstudiengang "Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen" ist die Teilnahme kostenfrei.
Weiterführende Informationen auf der Webseite der BTU Cottbus.
Geschrieben von Benjamin Küchenhoff
in Internet & Telekommunikation
um
08:42
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