Montag, 28. April 2008, von Simon Möller
Am Mittwoch, den 7. Mai findet in Münster ein Vortrag von Prof. Dr. Pieroth zum neuen IT-Grundrecht statt. ELSA Münster kündigt die Veranstaltung wie folgt an:
Prof. Dr. Pieroth wird das Urteil des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 und sein "Grundrecht auf Gewährleistung und Integrität informationstechnischer Systeme" diskutieren. Schwerpunkte werden die Formen der Online-Durchsuchung, die bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion, eine Analyse der Entscheidunggsgründe und außerdem Implikationen und Folgen sein.
Die Veranstaltung findet um 18:00 im Hörsaal J3 in der juristischen Fakultät statt.
Weitere Infos bei ELSA Münster.
Sonntag, 27. April 2008, von Anja Assion
+++ Zustimmung zu Pressefotos: Schlüssiges Verhalten reicht
+++ Start von DVB-H zur Fußball-EM ungewiss
+++ Namensnennung eines informellen Stasi-Mitarbeiters zulässig
+++ Deutsche Prominente fordern Schutz vor Internetpiraterie
+++ BGH: Richtigstellungsanspruch auch für Behörden
+++ Journalistenbespitzelung durch BND sorgt für Aufregung
+++ OLG Köln: Haftung von Merchants für fremde Meta-Tags
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Freitag, 25. April 2008, von Anja Assion
Im neuen J!Cast geht es um das weite Feld der medizinischen Daten. Gesprächspartner von Jana Semrau ist diesmal Prof. Dr. Wolfgang Kilian, Jurist und Gründer des Instituts für Rechtsinformatik in Hannover. Im Focus des Interviews steht die anstehende Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Welche Vorteile und welche Nachteile bringt die zentrale Speicherung von Krankheits- bzw. "Gesundheits"-Daten? Wer hat Interesse an medizinischen Daten und warum sind sie so schützenswert? Und wie steht es überhaupt mit dem Datenschutz und den rechtlichen Grundlagen?
Der 56. J!Cast zum Thema "Medizinische Daten".
Das OLG Köln hat seine Rechtsprechung zur Haftung von Werbetreibenden im Internet bestätigt. Demnach kann ein Unternehmer („Merchant“) auch für Rechtsverletzungen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, die durch seine Vertriebspartner („Affiliates“) begangen werden. Streitpunkt war das Direktvertriebssystem eines Unternehmers, der Nahrungsergänzungsmittel im Internet vertrieb. Seine Vertriebspartner stellten dabei Online-Shops zur Verfügung, den eigentlichen Verkauf wickelte der Unternehmer ab. Einer dieser Vertriebspartner warb auf seiner Internetseite mit rechtswidrigen Meta-Tags. Ein Wettbewerber verlangte nun Unterlassung - nicht nur von dem eigentlichen Verkäufer, sondern auch vom Unternehmer.
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Am 11. April hat der Bundestag das „Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums“ beschlossen. Das hat jetzt.de zum Anlass genommen, mit dem Rechtsanwalt Otto Grote über seine Arbeit zu sprechen: Er vertritt vor allem Mandanten, die von der Musikindustrie wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurden. Im Gespräch mit jetzt.de erklärt er, welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen auf die Praxis haben werden. Und wie sie bereits jetzt schon zu spüren sind:
„Wir beobachten in den vergangenen Wochen, dass bestimmte Kanzleien vermehrt kleine Mengen von Liedern abmahnen. Das sind Urheberrechtsverletzungen, die zum Teil schon über zwei Jahre zurückliegen. Und ich erkläre mir das so, dass diese Kanzleien damit rechnen, dass sie solche geringen Mengen nur noch billig werden abmahnen können, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt.“
Zum Interview bei jetzt.de.
Richtigstellungsanspruch auch für Behörden
Der u. a. für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht zuständige VI. Zivilsenat hat am gestrigen Tage entschieden, dass auch einer Behörde ein Richtigstellungsanspruch zustehen kann (Az: VI ZR 83/07): Dazu müsse die konkrete Äußerung geeignet sein, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Im konkreten Fall hatte die Bundesrepublik Deutschland das Nachrichtenmagazin Focus wegen eines Presseartikels auf Unterlassung und Richtigstellung verklagt.
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Anhörung im Parlamentarischen Kontrollgremium am Mittwoch
Nach Informationen von Spiegel-Online hat der Bundesnachrichtendienst (BND) beinahe ein halbes Jahr lang den E-Mail-Verkehr zwischen der Spiegel-Auslandsreporterin Susanne Koelbl und einem afghanischen Politiker mitgeschnitten. Betroffen sei der Zeitraum vom 7. Juni bis zum 29. November 2006. BND-Präsident Ernst Uhrlau soll die Reporterin am vergangenen Freitag darüber informiert und persönlich um Entschuldigung gebeten haben.
Ungeachtet dessen wird sich das für die Überwachung der Geheimdienste verantwortliche Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages am Mittwoch mit der Affäre auseinandersetzen.
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Am Montag, den 28. April findet in Berlin eine Fachtagung zu Online-Durchsuchungen statt. Die Humanistische Union und die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit haben Experten aus den Bereichen Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Rechtspolitik und Informatik eingeladen, um die Konsequenzen des BVerfG-Urteils zu diskutieren:
Die Bundesverfassungsrichterinnen und –richter haben mit dem „Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ ein neues „IT-Grundrecht“ festgeschrieben, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht auf die digitale Privatsphäre übertragen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung werden über den Beschwerdegegenstand der Online-Durchsuchung privater Computer durch den Verfassungsschutz hinausgehen und viele andere Rechtsfragen betreffen.
Die Tagung ist nach vorheriger Anmeldung via E-mail bis zum 22. April kostenlos.
Die Einladung im PDF-Format.
Zur Anmeldung auf der Webseite der Stiftung.
Sonntag, 20. April 2008, von Simon Möller
Netzpolitik.org hat den Volltext des aktuellen Entwurfs des BKA-Gesetzes zugeschickt bekommen und zum Download gestellt.
Im Folgenden dokumentieren wir die Vorschrift zur Online-Durchsuchung:
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Sonntag, 20. April 2008, von Simon Möller
+++ Einigung zum BKA-Gesetz
+++ Gravenreuth: 11 Monate auf Bewährung
+++ Springer-Erbstreit geht zum BGH
+++ OLG Hamm: Impressumspflichten sind wettbewerbsrelevant
+++ Streit um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
+++ Arcor muss Youporn nicht mehr sperren
+++ Contergan-Film siegt auch in der Hauptsache
+++ Spickmich auch beim LG Duisburg erfolgreich
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