Norbert Schneider grundsätzlich zum Datenschutz
Mittwoch, 11. August 2010, von Simon Möller
Eine der interessantesten Thesen aus der jüngeren Zeit ist die vom Kontrollverlust: Das Internet verhindert eine Kontrolle von Daten - für alles und jeden. Diese Entwicklung ist unaufhaltbar, wir müssen mir ihr leben lernen. Mit dieser These korrespondiert der Post Privacy-Gedanke: Wir müssen uns darauf einstellen, in der Zukunft keine Privatsphäre mehr zu haben. Ein lesenswerter Beitrag zur Debatte kommt heute von Norbert Schneider, Direktor der Landesmedienanstalt NRW.
"Presseähnliche" Online-Dienste der Öffentlich-Rechtlichen
Mittwoch, 11. August 2010, von Thomas Mike Peters
Zum Ausschluss „presseähnlicher” Online-Dienste aus dem Internet-Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – Zugleich eine Anmerkung zum „Papier-Gutachten”
Ein Gastbeitrag von Professor Dr. Karl-Heinz Ladeur, Bremen/Hamburg
1. Vorbemerkung: Vom „Programmbezug“ der Online-Dienste zum selbstständigen „Telemedien-Angebot“ der öffentlich-rechtlichen Anstalten
In der Kontroverse über Konzeption und Durchführung des Dreistufentests1 für die Bewertung der Telemediendienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Allgemeinen sowie die Reichweite des Ausschlusses „presseähnlicher“ Online-Dienste ist eine Grundfrage der Bestimmung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, d.h. die Legitimation neuer „Angebote“ in der Form von Telemedien in der dualen Rundfunkordnung in den Hintergrund getreten. Vor allem ist wenig beachtet worden, dass die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur quantitativ erweitert sondern auch qualitativ völlig neu bestimmt worden ist.2 Bis zum 12. Rundfunkstaatsvertrag (2008) waren die „Onlinedienste“ (jetzt Telemedien) nur durch den „Programmbezug“ bestimmt und begrenzt worden.3 Dieser „Programmbezug“ ist zunächst nur relativ locker („überwiegend“) definiert worden.4 Diese Erweiterung ist später weggefallen.
Ein Gastbeitrag von Professor Dr. Karl-Heinz Ladeur, Bremen/Hamburg
1. Vorbemerkung: Vom „Programmbezug“ der Online-Dienste zum selbstständigen „Telemedien-Angebot“ der öffentlich-rechtlichen Anstalten
In der Kontroverse über Konzeption und Durchführung des Dreistufentests1 für die Bewertung der Telemediendienste der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Allgemeinen sowie die Reichweite des Ausschlusses „presseähnlicher“ Online-Dienste ist eine Grundfrage der Bestimmung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, d.h. die Legitimation neuer „Angebote“ in der Form von Telemedien in der dualen Rundfunkordnung in den Hintergrund getreten. Vor allem ist wenig beachtet worden, dass die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nur quantitativ erweitert sondern auch qualitativ völlig neu bestimmt worden ist.2 Bis zum 12. Rundfunkstaatsvertrag (2008) waren die „Onlinedienste“ (jetzt Telemedien) nur durch den „Programmbezug“ bestimmt und begrenzt worden.3 Dieser „Programmbezug“ ist zunächst nur relativ locker („überwiegend“) definiert worden.4 Diese Erweiterung ist später weggefallen.
BGH: Suchergebnisse als Markenrechtsverletzung
Dienstag, 10. August 2010, von Sebastian Winter
Der Bundesgerichtshof hat im Februar entschieden (BGH Urteil vom 4.2.2010 Az. I ZR 51/08), dass die Anzeige von Suchergebnissen einer Suchmaschine eine Markenverletzung darstellen kann. Hierbei unterschied der Bundesgerichtshof zwischen einer internen Suchmaschine und der Suchmaschine von Google. Das Urteil liegt nun im Volltext vor.
Grüne versuchen Gesetzesentwurf als Mitmach-Projekt
Montag, 9. August 2010, von Simon Möller
Ein Gesetz in einem Wiki schreiben - das hat Telemedicus im Winter 2008/09 versucht. Das Projekt war nur teilweise erfolgreich. Bilanz gezogen und einige Ergebnisse präsentiert haben Stefan Ott und ich damals in zwei Artikeln für JurPC. Unser Fazit damals:
Einen Ansatz, der auf den ersten Blick ähnlich wirkt, verfolgt nun die Grüne Bundestagsfraktion. Unter der Domain beschaeftigten-datenschutz.de präsentieren die Politiker einen Entwurf zu einem Beschäftigen-Datenschutzgesetz, an dem man mitarbeiten können soll:
Die Webseite arbeitet auf Basis eines Blog-Systems, das heißt, Nutzer können den Text nicht unmittelbar ändern. Auch der Entwurf, der präsentiert wird, ist bereits ausformuliert - und dies bis in die Details hinein. Ob hier noch viel „E-Participation” möglich ist, ist fraglich. Viel eher dürfte es darum gehen, einen schon fertigen Entwurf zu bewerben.
Zur Webseite beschaeftigten-datenschutz.de.
Hinweis: Ich bin Mitglied bei Bündnis90/Die Grünen.
Nach dem bisherigen Erfahrungsstand ist davon auszugehen, dass der grundsätzliche Ansatz - einen Gesetzesentwurf in einem Wiki zu formulieren, wobei sich jeder "Stakeholder" beteiligen kann - durchaus erfolgversprechend ist. Ein professionelles Projektmanagement ist allerdings unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen; ebenso erfordert ein solches Projekt hohen materiellen Aufwand sowohl im technischen als auch im personellen Bereich.
Einen Ansatz, der auf den ersten Blick ähnlich wirkt, verfolgt nun die Grüne Bundestagsfraktion. Unter der Domain beschaeftigten-datenschutz.de präsentieren die Politiker einen Entwurf zu einem Beschäftigen-Datenschutzgesetz, an dem man mitarbeiten können soll:
In diesem Blog stellen wir unseren Gesetzentwurf öffentlich zur Diskussion, um so allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, den Entstehungs-Prozess zu begleiten und Ihre Ideen für die Ausgestaltung eines zukünftigen Beschäftigen-Datenschutz einzubringen.
Dieses Papier ist demnach kein fertiger Entwurf, sondern noch im Entstehen. Über Kommentare, Kritik und Anregungen freuen wir uns.
Die Webseite arbeitet auf Basis eines Blog-Systems, das heißt, Nutzer können den Text nicht unmittelbar ändern. Auch der Entwurf, der präsentiert wird, ist bereits ausformuliert - und dies bis in die Details hinein. Ob hier noch viel „E-Participation” möglich ist, ist fraglich. Viel eher dürfte es darum gehen, einen schon fertigen Entwurf zu bewerben.
Zur Webseite beschaeftigten-datenschutz.de.Hinweis: Ich bin Mitglied bei Bündnis90/Die Grünen.
Wochenrückblick: Power Ball, Save.Tv, YouTube
Sonntag, 8. August 2010, von Christiane Müller
+++ BGH: „Power Ball”-Entscheidung veröffentlicht
+++ LG Hamburg: Kik verliert gegen NDR
+++ LG München: Save.Tv sperrt RTL-Sendungen
+++ Diskussion um Leistungsschutzrecht für Verlage
+++ Verhandlung im Rechtsstreit GEMA vs. YouTube
+++ LG Hamburg: Kik verliert gegen NDR
+++ LG München: Save.Tv sperrt RTL-Sendungen
+++ Diskussion um Leistungsschutzrecht für Verlage
+++ Verhandlung im Rechtsstreit GEMA vs. YouTube
Tagung: Netzneutralität in der Informationsgesellschaft
Donnerstag, 5. August 2010, von Adrian Schneider
Über die Neutralität des Internets wurde in der Vergangenheit viel diskutiert, auch bei Telemedicus. Wie neutral ist das Internet wirklich und wie viel Neutralität braucht es? Welche Auswirkungen kann die Diskriminierung von Datenübermittlung haben? Und inwiefern ist die Sicherung Aufgabe von Staat und Politik?
Am 15. Dezember findet in der Berliner Humboldt-Universität eine Tagung zur „Netzneutralität in der Informationsgesellschaft” statt, die sich mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigen wird. Die Referentenliste liest sich wie das „who is who” der wissenschaftlichen Szene im Bereich Netzneutralität: Prof. Bernd Holznagel („Kommunikationsfreiheiten und Netzneutralität”), Constanze Kurz („Technische Grundlagen und Aspekte der Netzneutralität”), Markus Beckedahl („Netzneutralität aus der Sicht der Zivilgesellschaft”), Thilo Weichert („Netzneutralität und Datenschutz”), Simon Schlauri („Einflüsse von Privat- und Lauterkeitsrecht auf die Netzneutralität”) und viele weitere.
Zum Programm der Tagung (PDF).
Zum Anmeldeformular (PDF).
Am 15. Dezember findet in der Berliner Humboldt-Universität eine Tagung zur „Netzneutralität in der Informationsgesellschaft” statt, die sich mit diesen und vielen weiteren Fragen beschäftigen wird. Die Referentenliste liest sich wie das „who is who” der wissenschaftlichen Szene im Bereich Netzneutralität: Prof. Bernd Holznagel („Kommunikationsfreiheiten und Netzneutralität”), Constanze Kurz („Technische Grundlagen und Aspekte der Netzneutralität”), Markus Beckedahl („Netzneutralität aus der Sicht der Zivilgesellschaft”), Thilo Weichert („Netzneutralität und Datenschutz”), Simon Schlauri („Einflüsse von Privat- und Lauterkeitsrecht auf die Netzneutralität”) und viele weitere.
Zum Programm der Tagung (PDF).
Zum Anmeldeformular (PDF).
Zehn Gründe gegen ein Presse-Leistungsschutzrecht
Mittwoch, 4. August 2010, von Thomas Mike Peters
Ein Gastbeitrag von Dr. Arnd Haller, Chefjustiziar Google Nord- und Zentraleuropa
Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.
Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde.
Im Oktober 2009, kurz nach der Bundestagwahl, war die Freude in deutschen Presseverlagen groß: Einigen Presselobbyisten war es in einer politischen Nacht- und Nebelaktion gelungen, maßgebliche Verhandlungsführer des Koalitionsvertrages von der vermeintlichen Notwendigkeit eines sog. Leistungsschutzrechtes für Presseverlage zu überzeugen. Wie sich inzwischen gezeigt hat, war die Absichtserklärung im Koalitionsvertrag, ein Leistungsschutzrecht einführen zu wollen, voreilig. Negative Konsequenzen für andere Wirtschaftszweige, Millionen von Internetnutzern und die Informationsfreiheit in Deutschland waren offenbar weder diskutiert noch ausreichend bedacht worden.
Erfreulicherweise findet inzwischen eine breite Debatte über Sinn und Unsinn eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage statt. Vielen wird jetzt bewusst, dass die beabsichtigte “Stärkung von Qualitätsjournalismus” und die “Aufrechterhaltung von Meinungsvielfalt” durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefördert, sondern geradezu konterkariert würde.
"Einspruch": Skurrile Markenanmeldung von RTL
Dienstag, 3. August 2010, von Tobias Kläner
Momentan läuft auf RTL, jeden Mittwoch um 21.15 Uhr, wieder das Format "Einspruch - die Show der Rechtsirrtümer". Man kann vom Niveau der Sendung nun halten was man möchte. Ich persönlich finde es allerdings immer erfrischend, wenn Juristen "normalen Menschen" in einfachen Worten erklären können, was Recht ist und was nicht. Insoweit möchte ich Professor Dr. Ralf Höcker ein Kompliment aussprechen. Dass es RTL jedoch nicht allein darauf angelegt hat, dem Volk das Recht nahe zu bringen, zeigt eine entsprechende Markenanmeldung der RTL Television GmbH aus dem Jahre 2008.
Als Medienrechtler nach Speyer
Dienstag, 3. August 2010, von Simon Möller
An der deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften lernt man, wie der Name schon sagt, Verwaltungswissenschaften. Auf den ersten Blick hört sich das sehr wenig nach Medienrecht an. Aber stimmt das auch? Ein Erfahrungsbericht.
Eine Aufsichtsbehörde für die Presse
Montag, 2. August 2010, von Adrian Schneider
Ein Kommentar von Adrian Schneider.
Die Geschehnisse bei der Duisburger Loveparade scheinen bei manchen Redaktionen presserechtliche Regeln außer Kraft gesetzt zu haben. So war jedenfalls mein Eindruck, als ich letzte Woche Zeitungen aufgeschlagen, den Browser geöffnet oder den Fernseher eingeschaltet habe. Bilder von Verletzten, unverpixelte Aufnahmen der Massenpanik, Portraitfotos verstorbener Menschen. Häufig mit dem Hinweis „Quelle: Internet“, dem schon fast branchenüblichen Synonym für: „Rechte ungeklärt“.
Es ist nicht das erste Mal, dass ich den Eindruck habe, dass die Pressefreiheit mit Narrenfreiheit verwechselt wird. Und manchmal wünsche ich mir in diesen Momenten eine Aufsichtsbehörde für die Presse.
Die Geschehnisse bei der Duisburger Loveparade scheinen bei manchen Redaktionen presserechtliche Regeln außer Kraft gesetzt zu haben. So war jedenfalls mein Eindruck, als ich letzte Woche Zeitungen aufgeschlagen, den Browser geöffnet oder den Fernseher eingeschaltet habe. Bilder von Verletzten, unverpixelte Aufnahmen der Massenpanik, Portraitfotos verstorbener Menschen. Häufig mit dem Hinweis „Quelle: Internet“, dem schon fast branchenüblichen Synonym für: „Rechte ungeklärt“.
Es ist nicht das erste Mal, dass ich den Eindruck habe, dass die Pressefreiheit mit Narrenfreiheit verwechselt wird. Und manchmal wünsche ich mir in diesen Momenten eine Aufsichtsbehörde für die Presse.
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