Samstag, 3. Mai 2008, von Simon Möller
„Die Mutter aller Blawgs“ soll das Beck-Blog sein - zumindest meinen das jene 38 Teilnehmer, die bei einer Abstimmung auf Jurabilis mit „Ja“ gestimmt haben. Jedenfalls was kontroverse Themen angeht, hat sich das Beck-Blog nun voll in die Ränge der juristischen Blogosphäre eingereiht.
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Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Haftung von Auktionsplattformen im Internet bestätigt: Der Betreiber haftet als Störer für Markenrechtsverletzungen Dritter. Hintergrund war - wieder einmal - der Streit zwischen dem Uhrenhersteller ROLEX und der Auktionsplattform ricardo. Nachdem der BGH bereits im Jahr 2004 festgestellt hatte, dass ricardo verpflichtet ist, Verletzungen der Marke ROLEX auf seiner Plattform im Rahmen des technisch Möglichen zu verhindern ( „Internet-Versteigerung I“), war der Streit zurück an die Vorinstanz, das OLG Köln, gegangen.
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Freitag, 2. Mai 2008, von Simon Möller
Ein Podcast aus dem Knast - das ist Podknast.de. In Interviews berichten jugendliche Insassen der Jugendarrestanstalt Düsseldorf davon, wie sie sich fühlen, wie sie ihr bisheriges Leben bewerten, was sie zukünftig anders machen wollen. Das Projekt soll die Rehabilitation unterstützen, aber auch abschreckende Wirkung auf potentielle jugendliche Straftäter haben. Durchgeführt wird Podknast.de von der Jugendarrestanstalt Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der LfM.
Zum Podknast-Podcast.
( via)
Donnerstag, 1. Mai 2008, von Anja Assion
Dies ist der effektivste Weg, diese Form der missbräuchlichen Nummernutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit schließlich Spam einzudämmen.
So beschreibt der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth das Vorgehen der Regulierungsbehörde im aktuellen Telefon-Spam-Fall. Einem Telefon-Spammer wurden verschiedene 0137er-Rufnummern abgeschaltet. Gleichzeitig wurde es dem Unternehmen untersagt Rechnungen an die betroffenen Verbraucher zu schicken und Entgelte zu verlangen.
Anlass der Maßnahme waren die typischen Spam-Anrufe. Verbaucher erhielten Anrufe, bei denen ihnen kostenlose Stromlieferungen von ihrem örtlichen Stromlieferanten versprochen wurden. Einzige Voraussetzung: die Teilnahme an einem Gewinnspiel. Dazu sollten die Angerufenen bestimmte Rufnummern anwählen. Riefen sie bei einer solchen Nummer an, wurde ihnen per Anrufbeantworter ein Gewinnversprechen für eine kostenlose Stromnutzung für drei Jahre mitgeteilt. Genau diese Anrufe durch den Verbaucher waren kostenpflichtig und sollten der Gewinnerzielung des Spammers dienen. Dem Verbraucher wurde deshalb mitgeteilt, dass eine wiederholte Teilnahme die Gewinnchancen erhöhe.
Zur Pressemitteilung der BNetzA.
Der Kölner Dom ist als Textur im „Second Life“ urheberrechtlich nicht geschützt. Das entschied das LG Köln letzte Woche im Rahmen eines Einstweiligen Verfügungsverfahrens. Zwar könne für Texturen grundsätzlich urheberrechtlicher Schutz als Werk der bildenden Kunst ( § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) oder als Lichtbild ( § 72 UrhG) beansprucht werden, nicht jedoch im vorliegenden Fall.
Hintergrund war ein Streit um die virtuelle Reproduktion des Kölner Doms, insbesondere die Gestaltung von Fenstern und Bodenmosaiken. Die Klägerin glaubte dadurch eine „besondere Atmosphäre“ geschaffen zu haben und hielt dies für schutzfähig im Sinne des Urheberrechts. Die Projektbeteiligten zerstritten sich, die Klägerin wollte die Verwertung ihrer Arbeiten durch andere Beteiligte mit ihrem Verfügungsantrag nun unterbinden.
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ProSieben kündigt rechtliche Schritte an
Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg hat die Ausstrahlung der Wok-WM 2006 und 2007 bei ProSieben wegen Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot gem. § 7 Abs. 6 Satz 1 RStV beanstandet. Der Verstoß, so der MABB-Medienrat, bestehe in der verbalen und optischen Einbindung von Markennamen und -logos in die Sendungen (Benennung von Teams, Kurven und Streckenabschnitten nach Marken, Einbindung dieser Marken in die Sendung durch Bandenwerbung, Untereiswerbung, Aufstellung von Werbetafeln und weitere optische Elemente sowie deren Abbildung und Präsentation in der Sendung durch Kameraführung und Moderation).
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Gesetzeslage mit deutlichen Mängeln
Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider sind technisch und rechtlich grundsätzlich möglich - so das Ergebnis zweier Gutachten, die von der Kommission für Jugendmedienschutz ( KJM) in Auftrag gegeben wurden.
Mit Hilfe von technischen Sperrmaßnahmen versuchen sich zahlreiche Staaten gegen bestimmte Inhalte (z.B. Kinderpornographie) im Internet zu wehren: Der Zugriff der Bürger soll innerhalb des eigenen Territorium unterbunden werden (sog. Reterritorialisierung des Internets). Besonders betroffen von solchen Sperren sind die Menschen in China oder im Iran. Aber auch in Deutschland bestehen bereits gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Anordnung derartiger Zugangssperren durch die Medienaufsicht. So sind Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider laut § 20 Abs. 4 JMStV i.V.m. § 59 Abs. 2-4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) als Aufsichtsmaßnahme gegen Jugendschutzverstöße ausdrücklich vorgesehen.
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Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat ein Bußgeld gegen die Betreiber des Professoren-Bewertungsportals Meinprof.de erlassen. Meinprof.de bietet Studenten die Möglichkeit, online Professoren zu bewerten und führt zu diesem Zweck eine Liste mit deutschen Professoren. In dieser Form sei das jedoch unzulässig, meint der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix.
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Montag, 28. April 2008, von Simon Möller
Am Mittwoch, den 7. Mai findet in Münster ein Vortrag von Prof. Dr. Pieroth zum neuen IT-Grundrecht statt. ELSA Münster kündigt die Veranstaltung wie folgt an:
Prof. Dr. Pieroth wird das Urteil des ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 und sein "Grundrecht auf Gewährleistung und Integrität informationstechnischer Systeme" diskutieren. Schwerpunkte werden die Formen der Online-Durchsuchung, die bisherige rechtswissenschaftliche Diskussion, eine Analyse der Entscheidunggsgründe und außerdem Implikationen und Folgen sein.
Die Veranstaltung findet um 18:00 im Hörsaal J3 in der juristischen Fakultät statt.
Weitere Infos bei ELSA Münster.
Sonntag, 27. April 2008, von Anja Assion
+++ Zustimmung zu Pressefotos: Schlüssiges Verhalten reicht
+++ Start von DVB-H zur Fußball-EM ungewiss
+++ Namensnennung eines informellen Stasi-Mitarbeiters zulässig
+++ Deutsche Prominente fordern Schutz vor Internetpiraterie
+++ BGH: Richtigstellungsanspruch auch für Behörden
+++ Journalistenbespitzelung durch BND sorgt für Aufregung
+++ OLG Köln: Haftung von Merchants für fremde Meta-Tags
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