+++ Änderung des BDSG: Neue Rechtsgrundlagen für „Scoring“
+++ Abgehört: Knapp 40.000 Anordnungen zur TK-Überwachung
+++ Premiere sagt Hackern den Kampf an
+++ Killerspiele: Bundestag verabschiedet Jugendschutz-Novelle
+++ Hartplatzhelden.de verlieren vor dem LG Stuttgart
+++ BNetzA stellt Missbrauchsverfahren gegen die DTAG ein
+++ Aus für Handy-TV zur Fußball-EM
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Samstag, 10. Mai 2008, von Simon Möller
„Werde ein besserer Pirat, als es die Piraten selbst sein können.“ Das ist zumindest der Ratschlag, den Anders Bylund den Fernsehmanagern in einem aktuellen Ars-Technica-Eintrag gibt:
„Pirates can be beaten - it happens all the time - but not primarily by means of legal threats and lawsuits. No, you subjugate these rebels with the tools of free enterprise. Piracy is just another business model, and the pirates will lose and go away when you come up with a better model (or they will become legitimate players themselves).
Stripped down to the bare essentials, consumers will choose the service with the most attractive balance of price, convenience, and quality. Piracy will always win on price, because you can't really beat free. The other two components are up for grabs, but the media companies are only now starting to seize the opportunity.“
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( via)
Freitag, 9. Mai 2008, von Anja Assion
Ein viersemestriges Masterstudium zum Kultur- und Medienmanagment bietet die Freie Universität Berlin an. Das Studium richtet sich zwar unter anderem an Juristen, ist aber interdisziplinär gestaltet: Um ein Theaterfestival zu organisieren oder eine Rundfunkanstalt zu leiten bedarf es neben juristischer Erfahrungen auch Kenntnisse in der Wirtschaft, in Kultur- und Medienwissenschaft und -Praxis. Dozenten sind Professoren und Praktiker von Rang und Namen. Absolventen tragen den Titel "Master of Arts".
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Geht es nach dem Bundesinnenminister, dann steht noch in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an. Ein noch nicht öffentlicher Entwurf zu dieser Gesetzesänderung liegt uns vor. Dieser sieht spezifische Regelungen zum sog. „Scoring“ vor. Bei diesem Verfahren wird die Wahrscheinlichkeit, mit der eine konkrete Person ein bestimmtes Verhalten zeigen wird, anhand von Erfahrungswerten berechnet. Das machen sich vor allem Kreditinstitute zunutze, indem sie versuchen, das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und damit deren Kreditwürdigkeit zu bestimmen.
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Donnerstag, 8. Mai 2008, von Simon Möller
Im November 2007 berichteten wir von einer Klage des Würtembergischen Fußballverbands gegen das Internetportal „Hartplatzhelden.de“. Der Streit drehte sich um die Schutzfähigkeit von Fußballrechten aus Kreisliga-Spielen. Die Rechtsfrage ist höchst interessant: Weil ein „normales“ Fußballrecht, das aus dem Hausrecht des Veranstalters abgeleitet wird, nicht in Frage kommt, musste das LG Stuttgart ein Grundsatzurteil fällen. Das hat es nun heute getan.
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Donnerstag, 8. Mai 2008, von Anja Assion
Das Mainzer Medieninstitut ist ein Verein, der am Medienstandort Mainz als Kompetenz- und Beratungszentrum fungiert. Neben Veranstaltungen, Veröffentlichungen und Gutachten bietet das Institut in Kooperation mit der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz einen Weiterbildungsstudiengang zum Medienrecht an. Die Absolventen tragen den Titel "Masters of Laws".
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Mittwoch, 7. Mai 2008, von Anja Assion
Einen LL.M.-Studiengang zum IT-Recht beitet die Leibniz Universität Hannover an. Das Institut für Rechtsinformatik hat im Rahmen des European Legal Informatics Study Programme (kurz "EULISP") ein zweisemestriges Studium konzipiert, indem vertiefte Kenntnisse des IT-Rechts vermittelt werden. Die Ausbildung wird mit dem akademischen Grad eines "Master of Laws" abgeschlossen. Im Folgenden wird der Studiengang anhand der wichtigsten Informationen vorgestellt.
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Mittwoch, 7. Mai 2008, von Anja Assion
Für einen Jurastudenten erscheint das Studium bisweilen endlos, die Hürde des ersten Staatsexamens kaum überwindbar. Doch irgendwann sitzt man dann doch im Repetitorium, findet sich in den Abschlussklausuren und kurz darauf mit der Frage konfrontiert: Wie geht's jetzt weiter? Für den jungen „Dipl. jur.“-Juristen gibt es zahlreiche Möglichkeiten seine berufliche Laufbahn fortzuschreiten. Er kann ganz traditionell das Referendariat absolvieren oder einen der vielen Postgraduierten-Abschlüsse machen. Um solche wird es in dieser Artikel-Reihe gehen.
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Der Download-Hoster Rapidshare haftet als Störer für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden. Das hat das LG Düsseldorf Anfang diesen Jahres festgestellt. Rapidshare wollte vor dem LG Düsseldorf gerichtlich feststellen lassen, dass mit diesem Geschäftsmodell keine Rechte der Verwertungsgesellschaft GEMA verletzt werden. Dieser Schuss ging jedoch nach hinten los.
Bei Rapidshare können Nutzer kostenlos Dateien im Internet publizieren. Dabei veröffentlicht Rapidshare die Dateien nicht selbst, sondern die Nutzer geben den Link zu ihren Dateien nach eigenem Belieben weiter.
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Schadensersatzklagen gegen Endkunden angekündigt
Der Münchner Pay-TV-Sender Premiere hat vor dem LG Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen einen Importeur von sog. patchbaren Free-To-Air-Receivern erwirkt. In den beanstandeten Receivern waren, wie EDV-Spezialisten von Premiere herausfanden, Vorrüstungen implementiert, um das Angebot von Premiere ohne Abo und damit illegal empfangen zu können.
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