Wochenrückblick: TKG, ACTA, Facebook
, von Sebastian Telle
+++ Verleger beschweren sich bei EU-Kommission über Google
+++ Facebook-Account wird doch nicht beschlagnahmt
+++ Weiter Proteste gegen ACTA
+++ Datenschutz in den USA: Vorrangig Selbstverpflichtungen
+++ Überwachung von Internetverbindungen durch Geheimdienste gestiegen
+++ AK Vorrat bittet Joachim Gauck um ein Gespräch
ACTA-Proteste - Was wollen die eigentlich?
, von Florian Schmidt

Erste Reihe der ACTA-Demo in Bonn am 25.2.2012
Wie schon vor zwei Wochen (wir berichteten) wurde auch heute wieder europaweit gegen das Handelsabkommen ACTA demonstriert. Deutschlandweit gingen in ca. 60 Städten die Menschen auf die Straße (Karte). Ich habe mir die Proteste in Bonn angesehen.
Lesetipp: Kirsch/Grossmann zu ACTA und Urheberrecht im Internet
, von Simon Möller
Es ist [...] symptomatisch, dass - als das Abkommen publik wurde und der öffentliche Widerstand aufflammte - die Bundesregierung erschreckt einen Rückzieher machte; offenbar in dem Wissen, dass Acta das Rechtsempfinden der Bürger verletzt. In der Tat, so wenig wie die meist jüngeren Nutzer daran glauben, dass es die Musikschaffenden sind, deren Rechte verletzt werden, so wenig mögen Ältere, etwa als Väter und Mütter, akzeptieren, dass ihre Kinder für das Herunterladen und Tauschen von Musiktiteln im Netz kriminalisiert werden. Gesetze aber, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit. Somit besteht die Gefahr, dass das ohnehin schon problematische Verhältnis der Bürger zum Staat weiteren Schaden nimmt.
Eigentlich steht in dem Text nicht viel Neues. Kirsch und Grossmann bringen allerdings das Dilemma, dem sich das Urheberrecht in der digitalen Welt gegenübersieht, schön formuliert auf den Punkt.
Zum Text bei FAZ.NET.
EU-Kommission legt dem EuGH ACTA vor
, von Sophie von Schenck
(...) ob ACTA in irgendeiner Weise mit den europäischen Grundrechten und Grundfreiheiten, wie der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit, dem Datenschutzrecht und dem Recht des geistigen Eigentums, unvereinbar ist.
EU-Abgeordnete der Grünen und Liberalen hatten schon im Dezember eine Prüfung durch den EuGH gefordert. Dem schloss sich vergangene Woche auch EU-Justizministerin Reding an.
Google und die Umgehung von Cookie-Einstellungen
, von Johanna Laas
EuGH: Netlog NV - Filtersysteme bei Host-Providern
, von Simon Möller
Wochenrückblick: Netzsperren, ACTA, Abofallen
, von Fritz Pieper
+++ Berichterstattung aus öffentlicher Gerichtsverhandlung nicht uneingeschränkt zulässig
+++ ACTA weiterhin im Fokus
+++ Premium-Nutzern von kino.to drohen Strafverfahren
+++ Klage der Axel Springer AG in Sachen ProSiebenSat.1 erfolgreich
+++ Abofallenbetreiber wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt
+++ Stiftung Warentest: Googles neue Datenschutzbestimmung ist "angreifbar"
Aufsatz: Was ist eigentlich Netzneutralität?
, von Simon Möller
Die Einleitung des Artikels:
“Netzneutralität” ist seit Jahren eins der meistdiskutierten Themen im Bereich der Internet- und Telekommunikationspolitik. Dennoch gibt es kaum eine Studie, kaum einen Aufsatz, der ohne einen Hinweis darauf auskommt, man wisse eigentlich gar nicht so genau, was Netzneutralität eigentlich ist. Das erschwert die Diskussion aber enorm – wie soll man etwas debattieren, wenn nicht einmal über das Thema Einigkeit besteht? Der Autor hat versucht, dieses Problem zu lösen. Der Begriff der Netzneutralität scheint sich einer genauen Festlegung seiner Bedeutung aber zu entziehen. Der Versuch, den Begriff mit einer logischen und belastbaren Definition zu versehen, erinnert daran, einen der bekannten Garten-Klappstühle aufzubauen: Hat man auf der einen Seite (der Definition) einen sinnvollen Ansatzpunkt gefunden, muss man regelmäßig feststellen, dass sich auf der anderen Seite (der praktischen Anwendbarkeit) Veränderungen ergeben, die das Konzept der „Netzneutralität“ entweder völlig unpraktikabel oder völlig ineffizient machen.
Ich kann den Beitrag leider nicht zum Download verfügbar machen. Ich mache aber gerne von meinem Recht auf Privatkopie Gebrauch und verschicke Kopien, wenn ich darauf angesprochen werde.
Krone/Pellegrini (Hrsg.), Netzneutralität und Netzbewirtschaftung: Multimedia in Telekommunikationsnetzwerken, Nomos Verlag, Baden-Baden 2012.
Inhaltsverzeichnis und Einleitung als Leseprobe.
Was wir von Christian Wulff über Political Compliance lernen können
, von Tobias Kläner
Wenn ein Vorsitzender des Vorstands oder des Aufsichtsrats eines deutschen Unternehmens für ähnliche Schlagzeilen sorgen würde wie der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff, dann wäre diese Person innerhalb des Unternehmens nicht mehr haltbar – und würde wohl kurzfristig von allen Aufgaben freigestellt werden. Der ehemalige Bundespräsident hingegen hielt sich selbst so lange wie möglich – und niemand konnte etwas dagegen tun. Das liegt daran, dass es etwas wie Compliance in der deutschen Politik (noch) nicht wirklich gibt.
