Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass die deutsche Domain-Verwaltungsstelle DENIC Domains bei offensichtlichem Missbrauch löschen muss (Az. I ZR 131/10). Damit ergänzt der BGH seine umfassende Rechtsprechung zur Haftung der DENIC um ein weiteres Detail.
Im Streit um die Durchsetzung angemessener Vergütung im Urhebergesetz aus den §§ 32, 32a, 36 UrhG der Novelle von 2003 ist immer noch kein befriedigendes Ergebnis in Sicht.
Ist eine Vergütung nicht angemessen, kann der Urheber seine Ansprüche auf Vertragsanpassung nur höchstpersönlich durchsetzen. Folge jeder Konfrontation kann aber Stigmatisierung sein – einen aufmüpfigen Kreativen beschäftigt niemand gern.
Dass es bisweilen schwierig und kostspielig sein kann, an Gerichtsentscheidungen zu kommen, haben wir bei Telemedicus schon einmal berichtet. Ein besonders negatives Beispiel ist in diesem Zusammenhang das Land Bayern: Anders als viele andere Bundesländer veröffentlicht Bayern seine Gerichtsurteile nicht frei, sondern kostenpflichtig über Juris.
Das könnte sich jedoch bald ändern: Vier SPD-Abgeordnete haben einen Antrag in den bayerischen Landtag eingebracht, mit dem sie die Landesregierung auffordern, eine freie Urteilsdatenbank für Bayern in die Wege zu leiten.
Der Bundesgerichtshof hat heute über die Frage entschieden, ob Blogspot für persönlichkeitsverletzende Postings seiner Kunden haftet. Blogspot ist ein Dienst von Google, bei dem Kunden kostenlos Blogs betreiben können. Google stellt dafür die Infrastruktur zur Verfügung.
Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg hatten im vergangenen Jahr entschieden, dass Google für die Blogbeiträge seiner Kunden auf Unterlassung haftet, wenn das Unternehmen auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen wird und diese dennoch nicht löscht – vorausgesetzt dieser Hinweis ist konkret genug. Genau diese Frage war nun auch Kern der heutigen Entscheidung des BGH.
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Bauer-Verlag aus dem Pressergrosso-System austreten darf. Damit endet eine Ära - jedenfalls für das Verlagswesen.
Zentrales Werkzeug im Kampf gegen illegales Filesharing ist der sog. Drittauskunftsanspruch: Nach § 101 UrhG können Rechteinhaber von Providern unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe von Kundendaten zu einer bestimmten IP-Adresse verlangen. In der Praxis hat sich dieses Verfahren mehr oder weniger bewährt – allerdings gibt es einen großen Haken: Die Provider müssen zwar die Kundendaten herausgeben, wenn das Verfahren zum Drittauskunftsanspruch durchlaufen wurde, sie sind aber nicht dazu verpflichtet, diese Daten überhaupt zu speichern.
Im Zentrum der Diskussion steht eine Funktion, mit der Dateien auf den infizierten Computer nachgeladen werden können. Diese Funktion eröffnet die technische Möglichkeit, die Überwachung durch Nachladen weiterer Schadsoftware auszuweiten und beliebige Dateien - theoretisch auch kompromittierende Beweise - auf dem infizierten Computer zu platzieren. Während Bundesinnenminister Friedrich die Nachladefunktion verteidigt, sehen andere hierin einen klaren Verstoß gegen ein Urteil des BVerfG vom 27.2.2008 (1BvR 370/07 und BvR 595/07).
Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat die Oktober-Ausgabe des „IRIS Newsletters” veröffentlicht. Im Zentrum dieses Rückblicks auf aktuelle medienrechtliche Entwicklungen im europäischen Raum steht – wenig überraschend – die jüngste EuGH-Entscheidung zu Satelliten-TV-Decoderkarten.
Doch auch die weiteren 32 Artikel bieten interessante Einblicke: So wird etwa ein Urteil des englischen High Court zu Sperrverpflichtungen von Access-Providern vorgestellt. Darin erlegen die englischen Richter dem größten Provider des Landes die Pflicht auf, den Zugang zu einer Webseite mit illegal bereitgestelten Filmen zu sperren. Und auch die Verurteilung eines Webseitenbetreibers zu einer Geldstrafe wegen Verlinkung von illegalen Streamingangeboten in Schweden hat es in den aktuellen IRIS-Newsletter geschafft. Gleiches gilt schließlich auch für zwei Entscheidungen der deutschen Medienaufsicht zum Werberecht und zum Jugendmedienschutz.