Die Bundesregierung hat gestern einen Gesetzesentwurf zur sog. „Button-Lösung” beschlossen, der nichts weniger bewirken soll, als das Ende von Abo-Fallen im Internet. Ob dieses große Ziel erreicht werden kann, ist allerdings mehr als fraglich.
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) hat ein Webtool entwickelt, mit dem Webseitenbetreiber ihre Webseiten einstufen können. Unter Altersklassifizierung.de können sie ermitteln, wie „jugendgefährdend” die Angebote sind. Dort erhalten Webmaster auch verschiedene Möglichkeiten, ihre Webseite für ein Jugendschutzprogramm zu kennzeichnen. Das bringt nicht sofort neue Rechtssicherheit - vielleicht aber in einigen Monaten. (Update: Bild entfernt, Erklärung siehe unten).
„Recht ist Sprache, geschriebene oder gesprochene Sprache“ (Ostendorf, DRiZ 1999, 64 (69)). Das hat sich das LG Bonn zu Herzen genommen und in seiner Urteilsbegründung zum E-Postbrief zum Ausdruck gebracht. Dieser sei nicht „so sicher und verbindlich wie der Brief“. Daher dürfe er mit dieser Aussage auch nicht beworben werden.
Heute Abend ist wieder einer der Telemedicus-Autoren im Radio: Adrian Schneider erklärt, was es mit dem datenschutzrechtlichen Wirbel um den Facebook-Button auf sich hat. Dazu wird er ungefähr um 18:50 Uhr von Radio Fritz interviewt.
Update, 24.8.2011: Mittlerweile ist der Podcast zur Show online, Adrian Schneider gibt es ab 21:15 zu hören. Jens Ferner hat außerdem mittlerweile sein Plugin aktualisiert. Und zumindest ich meine in dem Plugin einen „Gefällt mir”-Button zu erkennen. Wobei mir auch nicht so richtig klar ist, was ein „Button für die eigene Fanpage” ist, bzw. wodurch er sich von einem Like-Button unterscheidet. Naja.
Jetzt wird es ernst: Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein fordert Betreiber von Webseiten auf, Facebooks Like-Buttons zu entfernen. Wer dem bis Ende September nicht nachkommt, soll mit Konsequenzen zu rechnen haben. Das ULD stützt sich dabei auf ein ausführliches Arbeitspapier, das ebenfalls im Internet veröffentlicht wurde. Wir haben uns dieses Papier genauer angeschaut.
Was Gegner von Netzsperren in Deutschland immer befürchtet haben, ist in Großbritannien eingetreten: Der High Court hat Ende Juli entschieden, dass die British Telecom verpflichtet ist, den Zugang zu newzbin.com für ihre Kunden zu sperren. Newzbin.com ist eine Webseite, die illegale Downloads von Filmen aus dem Usenet ermöglicht. Grundlage für die Sperrungen ist ein Filtersystem namens „Cleanfeed”, das die BT schon seit 2003 einsetzt, um kinderpornographische Webseiten zu sperren.
Das Cleanfeed-Verfahren ist seit Jahren erprobt und weitaus effizienter als alle Systeme, die in Deutschland im Zusammenhang mit Netzsperren diskutiert wurden. Grund genug, sich die technischen Hintergründe genauer anzuschauen.
Die Vorfälle in Norwegen haben die Diskussion um die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wieder angefacht. Schon kurz nach den verheerenden Anschlägen wurden auch in Deutschland Stimmen laut, die sich für die Vorratsdatenspeicherung aussprachen.