+++ Bundesregierung legt Aufhebungsgesetz zum Zugangserschwerungsgesetz vor

+++ EuGH: Rückzahlung von Zuschüssen zur Anschaffung von Digitaldecodern

+++ LG Berlin: Wirksamkeit von Creative Commons Lizenzen

+++ LAG Brandenburg: Arbeitgeber darf E-Mails seiner Arbeitnehmer lesen

+++ Britisches Gericht verurteilt Provider in England zum Web-Filtern

+++ Strafanzeige gegen Deutsche Telekom wegen mutmaßlichen Betruges erstattet

+++ Oslo-Attentat entfacht neue Internet-Sicherheitsdiskussion

+++ Nordrhein-Westfalen gründet Cybercrime-Zentrum

+++ KJM: 4. Bericht zum Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
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Nicht jeder hat einen Kommentar zum Wettbewerbsrecht im Regal stehen. Wer dennoch am Wettbewerbsrecht interessiert ist oder Fragen hat, dem sei der frei verfügbare Online-Kommentar von Dr. Hermann-Josef Omsels empfohlen. Der Rechtsanwalt kommentiert auf seiner Webseite Omsels.info das UWG: einfach verständlich und dennoch informativ.

Die einzelnen Kommentierungen erläutern in einfacher Sprache die jeweiligen Tatbestandsmerkmale. An manchen Stellen wird die einschlägige Rechtsprechung zitiert, teilweise führen Links zu den im Text erwähnten Urteilen oder Rechtsvorschriften. Auch die übersichtlich gestaltete Seitennavigation fördert die Nutzbarkeit und Lesbarkeit des Kommentars: Die Texte sind klar strukturiert und eine Seitenleiste erleichtert die Orientierung. Insgesamt werden die Möglichkeiten, die das Internet für einen Online-Kommentar bietet, geschickt und gut eingesetzt.

Omsels beschreibt die Zielrichtung des Kommentars selbst wie folgt:
Der Online - Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) möchte dem Laien und dem nicht auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Juristen die vielfältigen Facetten des Rechts des unlauteren Wettbewerbs etwas näher bringen. Aber auch der Fachmann im Wettbewerbsrecht soll auf seine Kosten kommen.

Zu dem UWG-Online-Kommentar.
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+++ EGMR: Kündigung von Whistleblowerin rechtswidrig

+++ BGH legt EuGH Fragen zur Vergütungspflicht von Druckern und Computern vor

+++ Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes beschlossen

+++ LG Berlin: Hohe Prepaid-Handyrechnung muss nicht bezahlt werden

+++ Elena wird eingestellt

+++ Virtueller Rotlichtbezirk sorgt für Markenrechtsprobleme

+++ Medienaufsicht will stärker gegen Menschenwürdeverstöße vorgehen
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Als Philipp Lahm seinen Arbeitgeber, den FC Bayern München, in der Süddeutschen Zeitung kritisierte, brachte ihm diese Systemkritik eine Geldstrafe in fünfstelliger Höhe ein. Arbeitsrechtler sehen die Reaktion des FC Bayern München durchaus kritisch und verweisen auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Und erst jüngst veröffentlichte der EGMR ein Urteil, in der er die Kündigung einer Whistleblowerin für grundrechtswidrig erklärte. Wie viel Meinungsfreiheit duldet ein Arbeitsverhältnis?
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+++ Länder wollen Netzsperren-Regel aus GlückStV streichen

+++ Streit um Online-Videorekorder: OLG Dresden entscheidet erneut

+++ EU: Konsultationen zum Urheberrecht

+++ Google Plus: Social Network mit rechtlichen Problemen

+++ De-Mail startet wohl erst 2012

+++ EuGH zum Haftungsprivileg nach Art. 14 ECRL

+++ Diskussion um JMStV nimmt wieder Fahrt auf

+++ Google gründet „Internet-Institut”

+++ Leo Kirch gestorben

+++ GB: Murdoch mit dem Rücken zur Wand

+++ Initiative Nachrichtenaufklärung wählt "vernachlässigtes Thema 2011"
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Das Oberlandesgericht Dresden hat im Streit um den Online-Videorekorder save.tv entschieden. Schon im Jahr 2006 hatte das OLG Dresden sich mit der Sache befasst und den Online-Dienst zum Aufzeichnen von Fernsehsendungen für rechtswidrig erklärt. Im Jahr 2009 hatte der Bundesgerichtshof den Streit dem OLG erneut vorgelegt: Das Gericht habe nicht ausreichend geklärt, wer die Aufzeichnungen im technischen Sinne überhaupt vornimmt – der Nutzer oder der Diensteanbieter.
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Der Bundesrat hat vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes in den Bundestag eingebracht. Hauptaugenmerk der Änderungsvorschläge ist der Datenschutz im Internet, vor allem im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken. Wo genau Änderungen geplant sind und welche Auswirkungen diese haben würden, soll hier im Detail dargestellt werden.
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+++ Enquete: Streit vor Verabschiedung des Zwischenberichts

+++ Wiki-Watch im Zwielicht

+++ Änderungsgesetz zum TMG im Bundestag

+++ ZDF-Staatsvertrag vor dem BVerfG

+++ KiKa-Skandal: 5 Jahre Freiheitsstrafe für Haupttäter

+++ Google Plus: Social Network von Google mit furiosem Start

+++ OLG Hamburg verneint äußerungsrechtliche Haftung von Google für Snippets
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Immer wieder tut sich das Urheberrecht schwer mit Technik. Das beste Beispiel ist hier § 44a UrhG. Da bei den meisten technischen Verfahren vorübergehend Daten gespeichert werden, regelt § 44a UrhG flüchtige und begleitende Vervielfältigungen im deutschen Urheberrecht. In acht Fragen sollen die wichtigsten Schwierigkeiten kurz erläutert werden.
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