Im englischsprachigen Blog contentandcarrier ist ein Gastbeitrag von mir über den Fall Kino.to erschienen:
A few weeks ago, the Website kino.to was shut down by German authorities. Why did this happen? What will be the consequences, and for whom? What is the legal background? Some answers.
Es war wohl eine der prägendsten Auseinandersetzungen der letzten Jahre: Der Streit um das Zitat von Eva Herman. Die stets zu pointierten Äußerungen aufgelegte Fernsehmoderatorin und Buchautorin hatte sich auf einer Pressekonferenz über die Wertschätzung der Mutter im Dritten Reich geäußert. Diese Äußerung wurde dann zum Gegenstand einer Berichterstattung im Hamburger Abendblatt - und damit nahm der Skandal dann seinen Ausgang. Eins der wohl letzten Kapitel dieser Geschichte hat gestern der Bundesgerichtshof geschrieben.
Die Buttonlösung im deutschen Alleingang war vor einiger Zeit schon einmal Thema bei Telemedicus. Nun gibt es Neuigkeiten von europäischer Seite. Die Verabschiedung einer neuen Verbraucherrechte-Richtlinie innerhalb der nächsten Wochen scheint nur noch Formsache zu sein. Sollte die Richtlinie wie erwartet in Kraft treten, wird die Button-Lösung wohl mit Sicherheit kommen.
Das Verbraucherministerium teilte in der letzten Woche mit, dass geplant sei, Anzeigenkunden, die auf Seiten von Netzfirmen wie Google, Facebook oder anderen werben, für von diesen begangene Datenschutzverstöße haftbar zu machen. Ein Vorschlag, der bei den Werbekunden auf wenig Begeisterung stößt.
Letzte Woche hat die Staatsanwaltschaft Dresden zum großen Schlag gegen kino.to ausgeholt. Einige mutmaßliche Betreiber wurden verhaftet, die Domain gesperrt. Bevor die Seite endgültig vom Netz ging war auf kino.to eine Warnung der Kriminalpolizei zu lesen:
Nun haben die Betreiber des (legalen) Kino-Portals cineastentreff.de das Land Sachsen abgemahnt. Der Grund: Auf der Warnseite der Kriminalpolizei fehlte ein Impressum.
Unsere Rechtsordnung reguliert den Umgang mit Informationen. Häufig geht es dabei um Informationen, zu denen der Zugang gewährleistet werden soll. Noch häufiger geht es aber um die Restriktion von Informationen. Häufig weist der Staat das Verfügungsrecht über bestimmte Informationen einseitig einer bestimmten Person zu. Es darf dann niemand mit diesen Informationen umgehen, ohne eine Erlaubnis dafür zu haben.
Ich habe einmal zusammengetragen, für welche Arten von Information der Staat aktuell Ausschließlichkeitsrechte verleiht: