+++ EU: Umsetzungsfrist des TK-Pakets ist ausgelaufen

+++ MDR-Intendant Reiter kündigt Rückzug an

+++ EU-Kommission präsentiert Strategie zum geistigen Eigentum

+++ Scharfe Auseinandersetzungen um Glückspielstaatsvertrag und Netzsperren

+++ ProSieben/Sat.1: Finanzinvestoren werden wohl noch bis 2012 bleiben

+++ Kabinettsbeschluss: Zugangserschwerungsgesetz soll aufgehoben werden

+++ eG8-Gipfel endet ohne größeren Erfolg

+++ LG München: Doch keine Erpressung durch Bild-Reporter
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Was ist eigentlich Netzneutralität? Im Detail scheint mir das noch nicht geklärt. Aber im Grundsatz geht es darum, dass alle Datenpakete im Internet mit gleicher Priorität transportiert werden. Das ist auch in Form eines Videos schön erklärt:



Zu ergänzen ist allerdings, dass wir schon länger nicht mehr mit einer „Gefahr” für die Netzneutralität zu tun haben.
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Vergangene Woche war auf Telemedicus ein Artikel von mir über den Vorschlag von Holznagel/Schumacher erschienen, eine „Freiheit der Internetdienste” einzuführen. Auf dem Blog des ITM Münster, Digital Constitution, ist jetzt hierzu eine Replik erschienen.

Kürzlich haben sich sowohl Simon Möller von Telemedicus als auch Prof. Degenhart (Uni Leipzig) kritisch mit unserem Vorschlag einer “Freiheit der Internetdienste” auseinandergesetzt. Simon Möllers Kommentar ist unter dem Titel Holznagel/Schumacher: “Freiheit der Internetdienste” auf Telemedicus erschienen, Christoph Degenhart hat sich in dem Beitrag Verfassungsfragen der Internet-Kommunikation für die Fachzeitschrift Computer und Recht (CR 2011, S. 231-237) damit befasst. Beide Autoren bewerten den Vorschlag skeptisch – wobei Möllers Kritik nicht so grundlegend ist wie die von Degenhart. Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen und auf die kritisierten Punkte replizieren.

Eine Erwiderung von mir findet sich in den Kommentaren dort.

Zum Artikel „Replik auf Christoph Degenhart und Simon Möller” auf Digital Constitution.
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Ein privater Fernseher im Wohnzimmer, der Arbeits-PC nebenan, das ist sicherlich kein seltenes Szenario. Rundfunkgebühren muss man allerdings nur einmal zahlen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Ende April entschieden (Az. 7 BV 10.443). Selbst wenn man als Freiberufler zusätzlich einen internetfähigen PC gewerblich nutzt, rechtfertigt das keine doppelte Rundfunkgebühr. Aus der Pressemeldung:
„Es handele sich bei dem PC des Klägers jedoch um ein Zweitgerät, das dem Ausnahmetatbestand der Zweitgerätefreiheit (§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags) unterfalle. Der Wortlaut der Vorschrift spreche dafür, dass es nicht darauf ankomme, ob das im selben Haushalt befindliche Erstgerät beruflich oder privat genutzt werde. Eine gegenteilige Auslegung, wonach auch das Erstgerät ausschließlich der nicht-privaten Nutzung zuzuordnen sein müsse, um den gewerblichen PC als gebührenbefreites Zweitgerät einzuordnen, entspräche nicht dem Grundsatz der Normklarheit.”

Zur Pressemitteilung des BayVGH (pdf).

Kurzbericht auf LTO.de.
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Im Rahmen des Google-finanzierten Projekts „Internet & Gesellschaft Collaboratory” ist ein interessantes Paper zur „Freiheit der Internetdienste” erschienen. In dem Paper greifen die Autoren Holznagel und Schumacher den Vorschlag auf, eine eigene Internetfreiheit im Grundgesetz zu verankern. Dieses Grundrecht, das sie als „Freiheit der Internetdienste” bezeichnen, könnte dann an verschiedenen Stellen die juristische Aufarbeitung des Internets vereinfachen - oder erst ermöglichen.
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Ein Fahrradunfall, eine Prügelei unter Jugendlichen, ein Reh auf der Kreuzung - alles Situationen, wie sie täglich auf den Straßen dieser Welt vorkommen. Situationen, die auch von Google Street View festgehalten werden, unabsichtlich natürlich. Aber genau nach solchen „Schnappschüssen” hat der Photograph Michael Wolf den Google-Dienst durchforstet. Die besonders kuriosen „unfortunate events” photographiert er dann vom Bildschirm ab und vergrößert sie. Für diese Arbeit ist Wolf nun beim diesjährigen World Press Photo Award (WPP) ehrenvoll erwähnt worden. Eine Ehrung, die auch Kritik unter seiner Kollegen hervorgerufen hat: nicht jeder sieht im Abphotographieren digitaler Bilder ein preisverdächtiges Handwerk. Die WPP-Jury hingegen lobt die Art der Auseinandersetzung mit diesem aktuellen und brisanten Thema in der Kategorie „Contemporary Issues”.

Die Meldung bei World Press Photo.
Zum Bericht „Momentaufnahmen des Lebens” beim Deutschlandradio Kultur.
Direkt zum Projekt „A Series of Unfortunate Events” von Michael Wolf.
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+++ EGMR: Keine Verständigungspflicht vor Veröffentlichung privater Informationen

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