Es ist viel darüber debattiert worden, was nicht stimmt im aktuellen Jugendmedienschutzrecht. Auch darüber, wie ein neues System aussehen könnte, wird mittlerweile diskutiert. In vielen Bereichen scheint mir aber eine gewisse Ratlosigkeit zu bestehen. Teilweise herrscht anscheinend die Auffassung, die Freiheit des Internets (in all ihren Ausprägungen) stehe mit den Interessen des Jugendschutzes in Widerspruch.

Das kann aber bezweifelt werden. In vielen Bereichen ist das Internet nicht Bedrohung, sondern Instrument und Unterstützung des Jugendschutzes. In anderen Bereichen lassen sich Lösungen finden, die die fundamentalen Ansprüche der Internetfreiheit unangetastet lassen, dem Jugendschutz aber ausreichend dienen. Und in vielen Bereichen liegen die bisherigen Defizite nicht in besonderen Charakteristika des Internets begründet, sondern in systematischen, logischen und politischen Fehlern des Gesetzgebers.

Die alten Versionen des JMStV stellten an vielen Stellen nichts anderes dar als in Gesetzesform gefasstes Wunschdenken. Der erste Schritt zur Reform wäre also, überhaupt einmal die technischen und gesellschaftlichen Realitäten anzuerkennen. Ist das geschehen, lassen sich durchaus sinnvolle Konzepte entwickeln.
0 Kommentare

Im Oktober letzten Jahres haben wir über die Kurutsua GmbH berichtet: Der Geschäftsführer Dr. Martin Bahr hatte seine eigene Kanzlei damit beauftragt, die Verwertungsrechte der Gesellschaft im Internet zu verteidigen. Das Amtsgericht Hamburg nannte dieses Vorgehen einen „Quasi-Selbstauftrag”, sodass die Anwaltskosten nicht erstattungsfähig seien.

Das Landgericht Hamburg hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Auch wenn sich der Geschäftsführer einer GmbH selbst mit der Rechtewahrnehmung beauftragt, kann die Gesellschaft demnach die Erstattung der Anwaltskosten für berechtigte Abmahnungen verlangen.
0 Kommentare

+++ Datenschutzskandal um Smartphones

+++ Verfassungsbeschwerden gegen ZugErschwG abgewiesen

+++ BGH: ATU-Werbung mit VW-Logo unzulässig

+++ BGH zur Zulässigkeit von Werbung mit Garantien

+++ OLG München unterzieht Rechte-Buy-Out-Klauseln AGB-rechtlicher Inhaltskontrolle

+++ KG Berlin: Springer darf Speer-Emails nicht veröffentlichen

+++ LG München I: Soldat erwirkt einstweilige Verfügung gegen Spiegel Online
0 Kommentare

Die EU-Kommission hat am Dienstag einen Bericht zum Thema Netzneutralität veröffentlicht. Es handelt sich nur um einen Bericht, der keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltet. Allerdings gibt das Dokument einerseits einen guten Überblick über den Stand der Entwicklung auf EU-Ebene, namentlich beim TK-Richtlinienpaket. Andererseits macht die Kommission auch klar, wo sie sich selbst in dem Thema verortet.
0 Kommentare

Die RFID-Chiptechnologie und ihre Verwendung durch die europäischen Mitgliedsstaaten war in den letzten Tagen in aller Munde: Das „Privacy Impact Assessment Framework“ (PIA) wurde zur Regulierung der RFID-Technik ausgehandelt. Neelie Kroes, die Kommissarin für die Digitale Agenda hat dieses Abkommen zur „RFID-Datenschutz-Folgenabschätzung” nun gemeinsam mit Industrievertretern aus Europa und den USA unterzeichnet.
0 Kommentare

Innerhalb der letzten Jahre hat sich ein kleiner, aber stetiger Wandel in der juristischen Informationslandschaft vollzogen. Gerichtsurteile, eines der wichtigsten Werkzeuge des Juristen, sind immer häufiger frei im Netz verfügbar. Während man vor einigen Jahren noch auf Fachzeitschriften, Urteilszusendungen durch die Gerichte und Mund-zu-Mund-Propaganda angewiesen war, gibt es heute viele verschiedene Urteilsdatenbanken frei im Netz, etwa bei Openjur, Dr. Bahr, Professor Schweizer, Jusmeum oder auch Telemedicus. Und auch viele Gerichte veröffentlichen ihre Entscheidungen in eigenen Datenbanken.

Doch nicht alle sind von dieser Veränderung begeistert, Unterstützung von Gerichten ist selten. Gerichtsurteile sind nicht nur Werke der Rechtsfindung, sondern auch ein Wirtschaftsgut.
5 Kommentare

+++ Diskussionen über neuen Glücksspiel-Staatsvertrag

+++ Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Tätigkeitsbericht

+++ Privatsender wehren sich gegen Verbot von Video-Plattform

+++ Vorratsdatenspeicherung: Kommission droht mit Verfahren gegen Deutschland

+++ Bundesrat nimmt zu TKG-Novelle Stellung

+++ Hausdurchsuchung bei Attac wegen Veröffentlichung von Gutachten

+++ Digitale Gesellschaft: Lobby-Organisation für Netzpolitik gegründet
0 Kommentare

Der Chaos Computer Club hat einen Entwurf für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag veröffentlicht. Darin enthalten sind Regelungen, die vermuten lassen, dass mit dem neuen Staatsvertrag auch Internetsperren eingeführt werden sollen, womöglich sogar Deep Packet Inspection, also die inhaltliche Auswertung von Internet-Daten.
0 Kommentare