Mal wieder hat Wikileaks vertrauliche Dokumente veröffentlicht, diesmal mit mehr oder weniger peinlichen diplomatischen Einschätzungen über verschiedene Politiker und Regierungen. Illegale Hehlerware, die diplomatische Beziehungen zerstört, finden die einen. Ein sinnvoller Beitrag zur Transparenz in der Demokratie, sagen die anderen. Einmal mehr ist damit die Diskussion um die Grenzen der Informationsfreiheit entfacht. Was muss öffentlich sein, was geheim? Welche Regeln brauchen wir im Umgang mit vertraulichen Informationen? Und welche Rolle spielt dabei die Presse?
RSS-Feeds sind eine praktische Angelegenheit. Inhalte werden vom Design einer Webseite getrennt und lassen sich einfach und flexibel auf verschiedensten Plattformen und Endgeräten verbreiten. Wer jedoch fremde RSS-Feeds in die eigene Webseite einbindet, läuft Gefahr, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Ende September hatte das Amtsgericht Hamburg in einem solchen Fall zu entscheiden und sprach dem Urheber eines Textes Schadensersatz dafür zu, dass sein Werk per RSS-Feed in eine fremde Seite eingebunden wurde.
Das Recht der Domains in Deutschland scheint kompliziert. Statt dem „Recht an einer Domain“ kennen wir nur Nutzungsrechte aus den Vertragsbeziehungen zwischen der Vergabestelle, dem Inhaber oder dem Provider. Anerkannt ist auch, dass Domains Gegenstände von Namensrechten sein können und so geschützt werden. Ob auch Besitzansprüche an einer Domain bestehen wird noch kontrovers diskutiert. Mitte September hat sich das OLG Brandenburg zu dieser Frage geäußert (Az. 3 U 164/09).
Dieser Aufruf macht gerade bei Facebook die Runde: „Ersetzt euer Profilbild durch ein Bild einer Comic-, Cartoon-, oder Spielzeugfigur aus Eurer Kindheit und ladet Eure Freunde ein, dasselbe zu tun.” Seitdem wimmelt es bei Facebook nur so von Garfields, Alfs und Spidermans. Eine „wahre Invasion voller Kindheitserinnerungen” haben die Initiatoren versprochen und so ist es tatsächlich auch gekommen. Doch der Medienrechtler ahnt bereits: Das deutsche Urheberrecht hat keinen Sinn für Nostalgie.
Peter Schaar war auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen und hat dort für einen „Quick Freeze Plus” geworben. Diese Idee propagiert er schon länger, auf dem Aufmerksamkeits-Radar der Netzpolitik-Szene tauchte die Neuigkeit allerdings erst jetzt auf. Seit dem liest man beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in den Kommentarspalten der Blogs, den Diskussionsforen, harsche Kritik: „Umgefallen”, sei Schaar, gar „ein Verräter”.
De-Mail sollte mal so etwas wie eine juristisch-elektronische Revolution werden: Endlich in allen Aspekten verlässliche, nachweisbare und damit rechtssichere elektronische Kommunikation. Das war 2008. Seit dem wurde ein Pilotversuch durchgeführt – und wieder beendet. Ein Bürgerportalgesetz ist entstanden – und wieder vergangen. Beim Wechsel des Bundestags 2009 fiel das Vorhaben in die Diskontinuität. Im Sommer 2010 hat die Deutsche Post ein Konkurrenzprodukt unter dem Namen „E-Postbrief” auf den Weg gebracht und nach eigenen Angaben mittlerweile 1 Million Kunden. Und De-Mail?
Es ist keine neue Erkenntnis: Das deutsche Datenschutzrecht ist veraltet und wird den Besonderheiten des Internets schon lange nicht mehr gerecht. Aber wie genau sehen diese Anforderungen aus? Brauchen Nutzer im Web mehr Datenschutz oder mehr Datenfreiheit?
Um diese und weitere Fragen genauer zu beleuchten, lädt die Staatsbibliothek Berlin am 30. November zur Diskussion über Datenschutz in sozialen Netzwerken. Mit dabei sind der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix, die Datenschutzbeauftragte von StudiVZ Jana Moser und Telemedicus-Autor Tobias Kläner. Die Veranstaltung beginnt um 18h, die Teilnahme ist kostenlos.