Das "Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften" (PAuswG) tritt am 1. November 2010 in Kraft. Das heißt: Ab dem 1.11.2010 gibt es in Deutschland den neuen elektronischen Personalausweis (nPA). Dieses handliche Dokument in Checkkartengröße wird seinen Nutzern ermöglichen, sich online sicher zu identifizieren und Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Wie jede technische Neuerung wirft der neue Personalausweis jedoch auch eine Reihe an Fragen auf. Grund genug, die Neuerungen einmal näher vorzustellen.
„Fußball ist wie Eiskunstlauf – es gewinnt der, der die meisten Tore schießt”, soll Manager-Legende Reiner Calmund einmal gesagt haben. In der Juristerei ist das anders. Selbst wenn Land- und Oberlandesgericht eine 2:0 Führung bescheren, kann der Bundesgerichtshof im Alleingang die Partie mit einem einzigen Urteil drehen. Und genauso ist es heute im Fall Hartplatzhelden geschehen.
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) wird ein Prüfverfahren gegen die umstrittene RTL-II-Sendung „Tatort Internet” einleiten. Das haben die Direktoren der Landesmedienanstalten beschlossen, nachdem die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) bereits in den vergangenen Wochen eine Vorprüfung vorgenommen hatte.
Zwar begrüßte die Kommission die gesellschaftliche Diskussion, die durch die Sendung ausgelöst wurde. Dennoch solle nun die Frage geklärt werden, ob in den Beiträgen die mutmaßlichen Täter erkennbar waren und so Persönlichkeitsrechte verletzt und journalistische Standards missachtet wurden. Auch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wird sich im November 2010 mit „Tatort Internet“ beschäftigen.
Schon seit über zwei Jahren tobt der Streit um die Rundfunkgebührenpflicht von internetfähigen Computern. Grund war eine Neuregelung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag aus dem Jahr 2007. Danach werden auch für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte” Gebühren fällig, wenn die Geräte zum Empfang von Rundfunk – zum Beispiel über das Internet – geeignet sind. Doch gilt das auch dann, wenn mit den Geräten tatsächlich gar kein Rundfunk konsumiert wird, zum Beispiel weil die Computer rein beruflichen Zwecken dienen?
Die Verwaltungsgerichte waren sich in dieser Frage uneinig, nun hat das Bundesverwaltungsgericht in drei Verfahren entschieden (Az. 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09). Danach sind alle internetfähigen Computer gebührenpflichtig – unabhängig davon, ob sie zum Empfang von Rundfunk genutzt werden oder nicht.
Daniel Harrich – Produzent der Sendung „Tatort Internet“ – hat für die FAZ einen Beitrag verfasst, den man nicht unkommentiert lassen sollte. Konkret geht es um den Beitrag „Schützt die Opfer, nicht die Täter“, erschienen in der gedruckten FAZ vom 23.10.10 und im Internet auf FAZ.net.
Kernthese seines Artikels ist, dass das Sendeformat gut und richtig sei, um über das Problem des sogenannten „Cyber-Groomings“ aufzuklären und um auf die Einführung neuer Straftatbestände hinzuwirken. Sein Beitrag überzeugt jedoch nicht.
Konsolidierte Version des JMStV in der Fassung des 14. RÄStV
Vorbehaltlich noch ausstehender Zustimmungsakte in einzelnen Landtagen werden ab dem 1. Januar 2011 neue Regelungen für den Jugendmedienschutz gelten. Insbesondere steht die Einführung veränderter Bestimmungen zur Kennzeichnung von Internetinhalten an. Hintergrund ist das Inkrafttreten eines novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) zu Beginn des kommenden Jahres.
Telemedicus bietet nun eine erste konsolidierte Fassung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags zum freien Download an, die die jüngsten Änderungen berücksichtigt.
Hylands Law Firm liegt nur wenige Meter entfernt von Pekings berühmtem Markt für raubkopierte Produkte, dem Silk Market. Hier erhalten Touristen und Einheimische nahezu alle Bekleidungsgegenstände zu einem Preis, der weit unter dem des Originals liegt. Eine nicht abreißende Kette von Bussen mit Ausländern beschert den Betreibern des Silk Market riesige Umsätze. Nicht weniger erfolgreich arbeiten die 120 Rechtsanwälte in Hylands Law Firm, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Produktpiraterie in China einzuschränken.
Bereits im April berichtete Telemedicus über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Gewährleistungsausschluss im Internet. Ein gewerblicher Verkäufer handelt danach wettbewerbswidrig, wenn er auf einer Internetplattform Verbrauchern Waren unter Ausschluss der Mängelgewährleistung anbietet. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt nun im Volltext vor.