Das deutsche Urheberrecht steht unter dem Verdacht, den Bezug zur Realität verloren zu haben. Diesem Verdacht möchten wir nachgehen und Menschen befragen, die beruflich mit urheberrechtlichen Fragen in Berührung kommen. Wo liegen die Probleme in der Praxis? Behindert das Urheberrecht die Kreativität und tägliche Arbeit? Unsere Fragen beantwortet diesmal die Schriftstellerin Sabrina Janesch.
Der Bundesgerichtshof hat heute seine Entscheidung zu veralteten Preisen in Produktsuchmaschinen veröffentlicht (Urteil vom 11. März 2010, Az. I ZR 123/08 - „Espressomaschine”). Bereits Anfang März entschied der BGH, dass ein Fall von irreführender Werbung vorliegt, wenn ein Online-Shop-Betreiber mit veralteten Preisen in Produktsuchmaschinen wirbt.
Wenn verschiedene Personen und Institutionen unabhängig voneinander kleine Fehler begehen, ist das normalerweise nicht weiter tragisch. Irgendjemand wird es meistens schon wieder richten. Anders verhält es sich aber momentan bei der „Diskussion“ zu Google Street View, die in den letzten Wochen völlig entgleist ist. Hier gibt es keine Wiedergutmachung, der Schaden ist unwiderruflich eingetreten. Kaputt gegangen ist das Vertrauen in eine vernünftige und inhaltsreiche Diskussion, welche die Öffentlichkeit informiert und zur Meinungsbildung wesentlich beitragen könnte. Es bleibt schon jetzt ein schaler Nachgeschmack zurück und auch die Furcht, dass diese Art der eindimensionalen Berichterstattung sich wohl fortsetzen könnte in den nächsten Wochen und Monaten.
Über das Internet nehmen die Menschen mehr und mehr Dienstleistungen in Anspruch oder nutzen Informationen. Wir müssen deshalb die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die für die Bereitstellung der Dienstleistungen und Informationen ein Risiko eingehen, die kreativ tätig sind und die sich wirtschaftlich engagieren, ihre Leistungsschutz- und Urheberrechte durchsetzen können. Auch die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ist in diesem Zusammenhang zu erörtern. FDP und Union haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.
Das LG Hamburg hat sich mit der Reichweite einer Einwilligung zur Veröffentlichung des eigenen Bildnisses in einer Personensuchmaschine befasst. Es stellte fest, dass jemand, der ein Bild im Internet einstellt, (konkludent) darin einwilligt, dass eine Personensuchmaschine das Bild verwendet. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn die Person das Bild auf einer frei im Internet verfügbaren Seite eingestellt hat. Das LG Hamburg beruft sich in der Entscheidung auf ein unlängst ergangenes BGH-Urteil.
Eine der interessantesten Thesen aus der jüngeren Zeit ist die vom Kontrollverlust: Das Internet verhindert eine Kontrolle von Daten - für alles und jeden. Diese Entwicklung ist unaufhaltbar, wir müssen mir ihr leben lernen. Mit dieser These korrespondiert der Post Privacy-Gedanke: Wir müssen uns darauf einstellen, in der Zukunft keine Privatsphäre mehr zu haben. Ein lesenswerter Beitrag zur Debatte kommt heute von Norbert Schneider, Direktor der Landesmedienanstalt NRW.